Leichenpass Ausstellung

    Leichenpass beantragen

    Hinweise für Weißwasser/O.L.

    Für die Überführung einer Leiche von Sachsen in ein anderes Bundesland ist ein Leichenpass nur dann erforderlich, wenn das betreffende Bundesland oder ein auf der Fahrt berührtes Bundesland einen solchen verlangt.

    Beschreibung

    Hinweise für Weißwasser/O.L.

    Für die Überführung einer Leiche von Sachsen in ein anderes Bundesland ist ein Leichenpass nur dann erforderlich, wenn das betreffende Bundesland oder ein auf der Fahrt berührtes Bundesland einen solchen verlangt.

    Auch für die Überführung einer Leiche ins Ausland wird ein Leichenpass benötigt, wenn das Zielland oder ein auf der Fahrt berührtes Land einen solchen verlangt. Der Leichenpass wird mehrsprachig ausgestellt.

    Hinweis: Bei der Beförderung einer Leiche innerhalb Sachsens ist kein Leichenpass erforderlich.

    Einheitlicher Ansprechpartner

    Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.

    Online-Dienste

    Leichenpass beantragen

    ID: L100009_2b07c6b85bc33e44159cd243ba9e0eb6fb1fe21778ae59b4d04b5c2dad73a572

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Leichenpass beantragen

    ID: L100009_a1d5fd7601143eb7521b8f51b3bb5d81b8583229ef87c116b257592e1149aea6

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Amtsärztlicher Dienst (Sachgebiet Amtsärztlicher Dienst)

    Adresse

    Hausanschrift

    Reichertstraße 112

    02826 Görlitz

    Kontakt

    E-Mail: amtsaerztlicher-dienst@kreis-gr.de

    E-Mail: mortalitaet@kreis-gr.de

    Telefon Festnetz: +49 3581 663 2611

    Telefon Festnetz: +49 3581 663-2620

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Weißwasser/O.L.

    • Sterbeurkunde
    • vertraulicher Teil der Todesbescheinigung
    • Bescheinigung über die ordnungsgemäße Einsargung durch das Bestattungsunternehmen
    • gegebenfalls schriftliche Vollmacht für das beauftragte Bestattungsunternehmen
    • Genehmigung der Gemeindeverwaltung, in deren Bezirk der Sterbefall eingetreten ist (solange die Todesbescheinigung nicht den Vermerk des Standesamtes trägt)
    • Genehmigung der Staatsanwaltschaft oder des Amtsgerichts (bei Anhaltspunkten für einen nichtnatürlichen Tod oder bei der Leiche einer unbekannten Person)

    Erkundigen Sie sich beim zuständigen Gesundheitsamt, ob Sie eventuell weitere Unterlagen (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass der verstorbenen Person) vorlegen müssen.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Weißwasser/O.L.

    Überführung einer Leiche ins Ausland oder ein anderes Land der Bundesrepublik Deutschland, das durch Gesetz oder Verordnung einen Leichenpass vorsieht.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Weißwasser/O.L.

    Widerspruch (Einzelheiten im Bescheid)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Weißwasser/O.L.

    Der Leichenpass muss von der für die Bestattung verantwortlichen angehörigen Person beziehungsweise von dem mit dem Transport beauftragten Bestattungsunternehmen schriftlich beantragt werden. Soweit verfügbar, verwenden Sie das Antragsformular.

    Fristen

    Hinweise für Weißwasser/O.L.

    keine

    Kosten

    Hinweise für Weißwasser/O.L.

    Leichenpassausstellung: EUR 30,00 bis EUR 90,00 Rahmengebühr

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Weißwasser/O.L.

    Bitte beachten Sie, dass die Einsargung in Anwesenheit eines Amtsarztes des Gesundheitsamts stattfinden muss.

    Bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin unter: +493581 663-2611.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 08.02.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en