Leichenpass AusstellungOnline erledigen

    Leichenpass beantragen

    Hinweise für Gersdorf

    Für die Überführung einer Leiche von Sachsen in ein anderes Bundesland ist ein Leichenpass nur dann erforderlich, wenn das betreffende Bundesland oder ein auf der Fahrt berührtes Bundesland einen solchen verlangt.

    Beschreibung

    Hinweise für Gersdorf

    Für die Überführung einer Leiche von Sachsen in ein anderes Bundesland ist ein Leichenpass nur dann erforderlich, wenn das betreffende Bundesland oder ein auf der Fahrt berührtes Bundesland einen solchen verlangt.

    Auch für die Überführung einer Leiche ins Ausland wird ein Leichenpass benötigt, wenn das Zielland oder ein auf der Fahrt berührtes Land einen solchen verlangt. Der Leichenpass wird mehrsprachig ausgestellt.

    Hinweis: Bei der Beförderung einer Leiche innerhalb Sachsens ist kein Leichenpass erforderlich.

    Einheitlicher Ansprechpartner

    Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.

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    Ansprechpartner

    Gesundheitsamt (Gesundheitsamt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Werdauer Straße 62

    08056 Zwickau

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    PF 100176

    08067 Zwickau

    Kontakt

    E-Mail: gesundheitsamt@landkreis-zwickau.de

    Fax: 0375 4402-22409

    Telefon Festnetz: 0375 4402-22400

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    Gesundheitsamt, Sachgebiet Amtsärztlicher Dienst (Gesundheitsamt, Sachgebiet Amtsärztlicher Dienst)

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    PF 100176

    08067 Zwickau

    Kontakt

    E-Mail: gesundheitsamt@landkreis-zwickau.de

    Fax: 0375 4402-22409

    Telefon Festnetz: 0375 4402-22433

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    Gemeinde Gersdorf (Gemeinde Gersdorf)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 192

    09355 Gersdorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 037203 919-0

    Fax: 037203 919-11

    E-Mail: info@gemeinde-gersdorf.de

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Gersdorf

    • Sterbeurkunde
    • vertraulicher Teil der Todesbescheinigung
    • Bescheinigung über die ordnungsgemäße Einsargung durch das Bestattungsunternehmen
    • gegebenfalls schriftliche Vollmacht für das beauftragte Bestattungsunternehmen
    • Genehmigung der Gemeindeverwaltung, in deren Bezirk der Sterbefall eingetreten ist (solange die Todesbescheinigung nicht den Vermerk des Standesamtes trägt)
    • Genehmigung der Staatsanwaltschaft oder des Amtsgerichts (bei Anhaltspunkten für einen nichtnatürlichen Tod oder bei der Leiche einer unbekannten Person)

    Erkundigen Sie sich beim zuständigen Gesundheitsamt, ob Sie eventuell weitere Unterlagen (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass der verstorbenen Person) vorlegen müssen.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Gersdorf

    Überführung einer Leiche ins Ausland oder ein anderes Land der Bundesrepublik Deutschland, das durch Gesetz oder Verordnung einen Leichenpass vorsieht.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

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    Widerspruch (Einzelheiten im Bescheid)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Gersdorf

    Der Leichenpass muss von der für die Bestattung verantwortlichen angehörigen Person beziehungsweise von dem mit dem Transport beauftragten Bestattungsunternehmen schriftlich beantragt werden. Soweit verfügbar, verwenden Sie das Antragsformular.

    Fristen

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    keine

    Kosten

    Hinweise für Gersdorf

    51,00 Euro (10. Sächs. Kostenverzeichnis)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Gersdorf

    Der Leichenpass wird im Gesundheitsamt des Sterbeortes ausgestellt. Der Sterbefall muss beurkundet und die Sterbebuchnummer auf der Todesbescheinigung eingetragen sein.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 08.02.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

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    Sprache: en