Leichenpass Ausstellung

    Leichenpass beantragen

    Für die Überführung einer Leiche von Sachsen in ein anderes Bundesland ist ein Leichenpass nur dann erforderlich, wenn das betreffende Bundesland oder ein auf der Fahrt berührtes Bundesland einen solchen verlangt.

    Beschreibung

    Für die Überführung einer Leiche von Sachsen in ein anderes Bundesland ist ein Leichenpass nur dann erforderlich, wenn das betreffende Bundesland oder ein auf der Fahrt berührtes Bundesland einen solchen verlangt.

    Auch für die Überführung einer Leiche ins Ausland wird ein Leichenpass benötigt, wenn das Zielland oder ein auf der Fahrt berührtes Land einen solchen verlangt. Der Leichenpass wird mehrsprachig ausgestellt.

    Hinweis: Bei der Beförderung einer Leiche innerhalb Sachsens ist kein Leichenpass erforderlich.

    Einheitlicher Ansprechpartner

    Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.

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    Gemeinde Bad Brambach (Gemeinde Bad Brambach)

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    Adorfer Straße 1

    08648 Bad Brambach

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    Adorfer Str. 1

    08646 Bad Brambach

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 037438 203-29

    Fax: 037438 203-28

    E-Mail: bad-brambach@gembadbrambach.de

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    Amtsärztlicher Dienst (Amtsärztlicher Dienst)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 10 03 08

    08507 Plauen

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    Postplatz 5

    08523 Plauen

    Kontakt

    E-Mail: aaed@vogtlandkreis.de

    Fax: 03741 300 4072

    Telefon Festnetz: 03741 300 3526

    Telefon Festnetz: 03741 300 3521

    Telefon Festnetz: 03741 300 3506

    Telefon Festnetz: 03741 300 3524

    Internet

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Sterbeurkunde
    • vertraulicher Teil der Todesbescheinigung
    • Bescheinigung über die ordnungsgemäße Einsargung durch das Bestattungsunternehmen
    • gegebenfalls schriftliche Vollmacht für das beauftragte Bestattungsunternehmen
    • Genehmigung der Gemeindeverwaltung, in deren Bezirk der Sterbefall eingetreten ist (solange die Todesbescheinigung nicht den Vermerk des Standesamtes trägt)
    • Genehmigung der Staatsanwaltschaft oder des Amtsgerichts (bei Anhaltspunkten für einen nichtnatürlichen Tod oder bei der Leiche einer unbekannten Person)

    Erkundigen Sie sich beim zuständigen Gesundheitsamt, ob Sie eventuell weitere Unterlagen (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass der verstorbenen Person) vorlegen müssen.

    Voraussetzungen

    Überführung einer Leiche ins Ausland oder ein anderes Land der Bundesrepublik Deutschland, das durch Gesetz oder Verordnung einen Leichenpass vorsieht.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch (Einzelheiten im Bescheid)

    Verfahrensablauf

    Der Leichenpass muss von der für die Bestattung verantwortlichen angehörigen Person beziehungsweise von dem mit dem Transport beauftragten Bestattungsunternehmen schriftlich beantragt werden. Soweit verfügbar, verwenden Sie das Antragsformular.

    Fristen

    keine

    Kosten

    Leichenpassausstellung: EUR 30,00 bis EUR 90,00 Rahmengebühr

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 08.02.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en