Kaufpreissammlung, Auskunft beantragen
Hinweise für Leipzig
Beschreibung
Hinweise für Leipzig
Zur Ermittlung von Grundstückswerten gibt es im Freistaat Sachsen selbstständige und unabhängige Gutachterausschüsse. Deren Aufgabe ist es, für Transparenz auf dem Grundstücksmarkt zu sorgen. Zu diesem Zweck führen sie eine Kaufpreissammlung, werten diese aus und ermitteln Bodenrichtwerte sowie sonstige zur Wertermittlung erforderliche Daten.
Online-Dienst
Kaufpreissammlung, Auskunft beantragen
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Ansprechpartner
Gutachterausschuss (Gutachterausschuss)
Adresse
Besucheranschrift
Kontakt
E-Mail: gutachterausschuss@leipzig.de
Telefon Festnetz: 0341 1235072
Internet
erforderliche Unterlagen
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schriftlicher Antrag
Voraussetzungen
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Die antragstellende Person muss ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis der Daten glaubhaft machen.
- Die Auskunft ist auf solche Auskünfte begrenzt, für die ein berechtigtes Interesse besteht. Wird beispielsweise mit der Auskunft die Ermittlung des Verkehrswerts eines bestimmten Grundstücks bezweckt, dürfen Kaufpreise nur in dem Umfang bekannt gegeben werden, wie sie als Vergleichspreise in Betracht kommen können.
- Der Auskunft dürfen keine überwiegenden schutzwürdigen Interessen des Betroffenen entgegenstehen.
- Eine sachgerechte Verwendung der Daten muss gewährleistet sein.
- Die im Rahmen der Auskunft übermittelten Daten dürfen nur zu dem Zweck, zu dem sie erteilt worden sind, verwendet werden.
- Eine Weitergabe an Dritte ist unzulässig.
Rechtsgrundlage(n)
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- § 195 Baugesetzbuch (BauGB) – Kaufpreissammlung
- Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Gutachterausschüsse, Kaufpreissammlungen und Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (Gutachterausschussverordnung – SächsGAVO)
Rechtsbehelf
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Verfahrensablauf
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- Stellen Sie einen schriftlichen Antrag an die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses (siehe –> Zuständige Stelle). Wenn ein spezielles Antragsformular vorhanden ist, verwenden Sie bitte dieses.
- Die Auskünfte werden grundstücksbezogen erteilt, wobei der Name und die Anschrift des Eigentümers oder sonstiger berechtigter Personen nicht mitgeteilt werden dürfen.
Fristen
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keine
Kosten
Hinweise für Leipzig
Leipziger Gutachterausschusskostensatzung i.V.m. dem zugehörigen Kostenverzeichnis
Gültigkeitsgebiet
Sachsen