• Bahretal (Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Sachsen)
Auskunft aus der Kaufpreissammlung Erteilung

Kaufpreissammlung, Auskunft beantragen

Zur Ermittlung von Grundstückswerten gibt es im Freistaat Sachsen selbstständige und unabhängige Gutachterausschüsse. Deren Aufgabe ist es, für Transparenz auf dem Grundstücksmarkt zu sorgen. Zu diesem Zweck führen sie eine Kaufpreissammlung, werten diese aus und ermitteln Bodenrichtwerte sowie sonstige zur Wertermittlung erforderliche Daten.

Beschreibung

Zur Ermittlung von Grundstückswerten gibt es im Freistaat Sachsen selbstständige und unabhängige Gutachterausschüsse. Deren Aufgabe ist es, für Transparenz auf dem Grundstücksmarkt zu sorgen. Zu diesem Zweck führen sie eine Kaufpreissammlung, werten diese aus und ermitteln Bodenrichtwerte sowie sonstige zur Wertermittlung erforderliche Daten.

Online-Dienste

Antrag auf Auskunft aus der Kaufpreissammlung für bebaute und unbebaute Grundstück

ID: L100009_6010395-6000287-null-null-6000018

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Antrag auf Auskunft aus der Kaufpreissammlung für Wohnungs- oder Teileigentum

ID: L100009_6010397-6000287-null-null-6000018

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Ansprechpartner

Geschäftsstelle Gutachterausschuss (Geschäftsstelle Gutachterausschuss)

Adresse

Hausanschrift

Schloßpark 4

01796 Pirna

Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeit (Mit der Bitte um vorherige Terminabstimmung) Mo 08:00 - 12:00 Uhr Sebnitz abweichend: 09:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Sebnitz abweichend: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Mi geschlossen Do 08:00 - 12:00 Sebnitz abweichend: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr Sebnitz abweichend: 09:00 - 12:00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: 03501 515-3302

E-Mail: gutachterausschuss@landratsamt-pirna.de

Internet

Sprachversion

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Sprache: de

erforderliche Unterlagen

schriftlicher Antrag

Voraussetzungen

Die antragstellende Person muss ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis der Daten glaubhaft machen.

  • Die Auskunft ist auf solche Auskünfte begrenzt, für die ein berechtigtes Interesse besteht. Wird beispielsweise mit der Auskunft die Ermittlung des Verkehrswerts eines bestimmten Grundstücks bezweckt, dürfen Kaufpreise nur in dem Umfang bekannt gegeben werden, wie sie als Vergleichspreise in Betracht kommen können.
  • Der Auskunft dürfen keine überwiegenden schutzwürdigen Interessen des Betroffenen entgegenstehen.
  • Eine sachgerechte Verwendung der Daten muss gewährleistet sein.
  • Die im Rahmen der Auskunft übermittelten Daten dürfen nur zu dem Zweck, zu dem sie erteilt worden sind, verwendet werden.
  • Eine Weitergabe an Dritte ist unzulässig.

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

­

 

Verfahrensablauf

  • Stellen Sie einen schriftlichen Antrag an die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses (siehe –> Zuständige Stelle). Wenn ein spezielles Antragsformular vorhanden ist, verwenden Sie bitte dieses.
  • Die Auskünfte werden grundstücksbezogen erteilt, wobei der Name und die Anschrift des Eigentümers oder sonstiger berechtigter Personen nicht mitgeteilt werden dürfen.

Fristen

keine

Kosten

Gebühren und Auslagen: durch kommunale Satzung festgelegt

Gültigkeitsgebiet

Sachsen

Version

Technisch geändert am 30.01.2025

Sprachversion

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