Kaufpreissammlung, Auskunft beantragen
Beschreibung
Zur Ermittlung von Grundstückswerten gibt es im Freistaat Sachsen selbstständige und unabhängige Gutachterausschüsse. Deren Aufgabe ist es, für Transparenz auf dem Grundstücksmarkt zu sorgen. Zu diesem Zweck führen sie eine Kaufpreissammlung, werten diese aus und ermitteln Bodenrichtwerte sowie sonstige zur Wertermittlung erforderliche Daten.
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Kaufpreissammlung, Auskunft beantragen
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Ansprechpartner
Gemeinde Schönheide (Gemeinde Schönheide)
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1106
08304 Schönheide
Hausanschrift
Kontakt
Internet
45200 Sachgebiet Geschäftsstelle Gutachterausschuss (45200 Sachgebiet Geschäftsstelle Gutachterausschuss)
Adresse
Lieferanschrift
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 18:00 Uhr Mi geschlossen Do 08:00 - 16:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
schriftlicher Antrag
Voraussetzungen
Die antragstellende Person muss ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis der Daten glaubhaft machen.
- Die Auskunft ist auf solche Auskünfte begrenzt, für die ein berechtigtes Interesse besteht. Wird beispielsweise mit der Auskunft die Ermittlung des Verkehrswerts eines bestimmten Grundstücks bezweckt, dürfen Kaufpreise nur in dem Umfang bekannt gegeben werden, wie sie als Vergleichspreise in Betracht kommen können.
- Der Auskunft dürfen keine überwiegenden schutzwürdigen Interessen des Betroffenen entgegenstehen.
- Eine sachgerechte Verwendung der Daten muss gewährleistet sein.
- Die im Rahmen der Auskunft übermittelten Daten dürfen nur zu dem Zweck, zu dem sie erteilt worden sind, verwendet werden.
- Eine Weitergabe an Dritte ist unzulässig.
Rechtsgrundlage(n)
- § 195 Baugesetzbuch (BauGB) – Kaufpreissammlung
- Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Gutachterausschüsse, Kaufpreissammlungen und Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (Gutachterausschussverordnung – SächsGAVO)
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
- Stellen Sie einen schriftlichen Antrag an die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses (siehe –> Zuständige Stelle). Wenn ein spezielles Antragsformular vorhanden ist, verwenden Sie bitte dieses.
- Die Auskünfte werden grundstücksbezogen erteilt, wobei der Name und die Anschrift des Eigentümers oder sonstiger berechtigter Personen nicht mitgeteilt werden dürfen.
Fristen
keine
Kosten
Gebühren und Auslagen: durch kommunale Satzung festgelegt
Gültigkeitsgebiet
Sachsen