Altlasten- und Bodenschutzkataster Auskunft

    Altlastenkataster, Auskunft beantragen

    Hinweise für Dresden

    Im sächsischen Altlastenkataster sind Informationen zu Altlasten bzw. altlastenverdächtigen Flächen erfasst.

    Beschreibung

    Hinweise für Dresden

    Im sächsischen Altlastenkataster sind Informationen zu Altlasten bzw. altlastenverdächtigen Flächen erfasst.

    Altlastenverdächtige Flächen können ehemalige Müllplätze (Altablagerungen) sein, ehemals industriell oder gewerblich genutzte Grundstücke (Altstandorte), auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist, sowie alle Flächen, auf denen mit Schadstoffen in Böden gerechnet werden muss und von denen Gefahren für den Menschen oder die Umwelt ausgehen können.

    Auf Anfrage erteilt Ihnen die zuständige Stelle Auskunft darüber, ob auf einem Grundstück/ Flurstück eine Altlast bzw. altlastverdächtige Fläche vorliegt. Zuständig sind die Landkreise bzw. kreisfreien Städte.

    Online-Dienst

    Onlineantrag Altlastenauskünfte

    ID: L100009_6009997-6004503-null-null-6000002

    Online erledigen

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Dresden, Abt. Kommunaler Umweltschutz (Stadt Dresden, Abt. Kommunaler Umweltschutz)

    Adresse

    Hausanschrift

    Grunaer Straße 2

    01069 Dresden

    Kontakt

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Dresden

    keine

    Voraussetzungen

    Hinweise für Dresden

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Dresden

    nicht anwendbar

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Dresden

    Die zuständige Stelle erteilt Ihnen Auskünfte zu Verdachtsfällen und hilft Ihnen bei:

    • der Beurteilung von Flächen hinsichtlich der Gefährdung von Boden, Pflanzen, Mensch und Grundwasser
    • Bauvorhaben auf Verdachtsflächen
    • Untersuchungs- und Sanierungsmaßnahmen.

    Fristen

    Hinweise für Dresden

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Dresden

    Auskünfte werden innerhalb eines Monats erteilt.

    Kosten

    Hinweise für Dresden

    • für die Beratung: keine
    • für detaillierte Auskünfte: Verfahrensgebühr

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 18.01.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

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    Sprache: en