Altlastenkataster, Auskunft beantragen
Hinweise für Dresden
Beschreibung
Hinweise für Dresden
Im sächsischen Altlastenkataster sind Informationen zu Altlasten bzw. altlastenverdächtigen Flächen erfasst.
Altlastenverdächtige Flächen können ehemalige Müllplätze (Altablagerungen) sein, ehemals industriell oder gewerblich genutzte Grundstücke (Altstandorte), auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist, sowie alle Flächen, auf denen mit Schadstoffen in Böden gerechnet werden muss und von denen Gefahren für den Menschen oder die Umwelt ausgehen können.
Auf Anfrage erteilt Ihnen die zuständige Stelle Auskunft darüber, ob auf einem Grundstück/ Flurstück eine Altlast bzw. altlastverdächtige Fläche vorliegt. Zuständig sind die Landkreise bzw. kreisfreien Städte.
Online-Dienst
Onlineantrag Altlastenauskünfte
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Ansprechpartner
Stadt Dresden, Abt. Kommunaler Umweltschutz (Stadt Dresden, Abt. Kommunaler Umweltschutz)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: umwelt.kommunal@dresden.de
Internet
erforderliche Unterlagen
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keine
Voraussetzungen
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keine
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Dresden
- Sächsisches Kreislaufwirtschafts- und Bodenschutzgesetz (SächsKrWBodSchG)
- Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über das Sächsische Altlastenkataster (VwVSächsAltK)
- Sächsisches Umweltinformationsgesetz (SächsUIG)
- Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG)
- Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV)
Rechtsbehelf
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nicht anwendbar
Verfahrensablauf
Hinweise für Dresden
Die zuständige Stelle erteilt Ihnen Auskünfte zu Verdachtsfällen und hilft Ihnen bei:
- der Beurteilung von Flächen hinsichtlich der Gefährdung von Boden, Pflanzen, Mensch und Grundwasser
- Bauvorhaben auf Verdachtsflächen
- Untersuchungs- und Sanierungsmaßnahmen.
Fristen
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keine
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Dresden
Auskünfte werden innerhalb eines Monats erteilt.
Kosten
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- für die Beratung: keine
- für detaillierte Auskünfte: Verfahrensgebühr
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Gültigkeitsgebiet
Sachsen