Vorgesehen zum Löschen - Bodenrichtwertkarte Auszug

    Bodenrichtwerte, Auskunft beantragen

    Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte je Quadratmeter Grundstücksfläche für ein Gebiet mit im Wesentlichen gleichen wertbestimmenden Merkmalen. Bodenrichtwerte dienen der Transparenz des Grundstücksmarkts und sind zudem Grundlage der Verkehrswertermittlung.

    Beschreibung

    Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte je Quadratmeter Grundstücksfläche für ein Gebiet mit im Wesentlichen gleichen wertbestimmenden Merkmalen. Bodenrichtwerte dienen der Transparenz des Grundstücksmarkts und sind zudem Grundlage der Verkehrswertermittlung.

    Online-Dienst

    Bodenrichtwert, Auskunft beantragen

    ID: L100009_52a59d8aa37d01e72362d112e7fc008879aa7527a0d224271ea5ae1ab3d8f337

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Geschäftsstelle des Gutachterausschusses (Geschäftsstelle des Gutachterausschusses)

    Adresse

    Hausanschrift

    Leipziger Straße 67

    04552 Borna

    Kontakt

    E-Mail: gutachterausschuss@lk-l.de

    Fax: 03437 984 7101

    Telefon Festnetz: 03433 241 1480

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Voraussetzungen

    Eine Auskunft über Bodenrichtwerte kann jeder verlangen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    ­

    Verfahrensablauf

    • Wenden Sie sich an den zuständigen Gutachterausschuss und verlangen Sie eine Auskunft über einen bestimmten Bodenrichtwert. Geben Sie dabei mindestens an, auf welches Gebiet sich Ihre Anfrage bezieht. Wenn ein spezielles Antragsformular vorhanden ist, verwenden Sie bitte dieses.
    • Die Auskunft kann durch Gewährung der Einsichtnahme in die Bodenrichtwertkarten, durch mündliche, fernmündliche oder schriftliche Einzelauskünfte erteilt werden.
    • Teilweise werden die Bodenrichtwerte auch als Datei (zum Beispiel auf CD) oder über das Internet zur Verfügung gestellt.
    • Wenn Sie die Auskunft in schriftlicher Form angefordert haben, wird sie Ihnen zugesandt.

    Hinweis: Ein Anspruch auf eine fernmündliche Auskunftserteilung besteht nicht.

    Fristen

    keine

    Kosten

    • Einsichtnahme in die Bodenrichtwertkarten sowie mündliche Auskunft über den Bodenrichtwert: in der Regel keine
    • schriftliche Auskunft über den Bodenrichtwert: in der Regel kostenpflichtig
    • Soweit die Gutachterausschüsse Bodenrichtwerte als Datei zur Verfügung stellen, ist dies in der Regel kostenpflichtig. Die Informationen über das Internet werden in der Regel kostenfrei zur Verfügung gestellt.
    • Die Höhe der Kosten entnehmen Sie bitte der entsprechenden kommunalen Satzung.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en