Baulastenverzeichnis, Einsicht beantragen
Hinweise für Schleife / Slepo
Beschreibung
Hinweise für Schleife / Slepo
Das Baulastenverzeichnis gibt Auskunft darüber, welche öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen auf einem Grundstück ruhen. Das sind beispielsweise:
- Zugfahrtbaulast: Über Ihr Grundstück führt die Zufahrt zu einer öffentlichen Straße.
- Abstandsflächenbaulast für ein anderes Grundstück: Sie haben die Abstandsfläche des Nachbargrundstücks übernommen und müssen daher die belastete Fläche von Bebauung und eigenen Abstandsflächen freihalten.
Davon zu unterscheiden sind die Grunddienstbarkeiten. Diese werden nicht in das Baulastenverzeichnis, sondern in das Grundbuch eingetragen, welches beim Grundbuchamt geführt wird.
Die im Baulastenverzeichnis eingetragenen Baulasten werden nicht in das Grundbuch eingetragen. Wenn Sie ein Baugrundstück erwerben möchten, sollten Sie sich daher niemals allein mit dem Blick in das Grundbuch begnügen, sondern zusätzlich Einsicht in das Baulastenverzeichnis nehmen.
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Ansprechpartner
Abteilung Bauaufsicht (Abteilung Bauaufsicht)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Landratsamt Görlitz - Bei Schriftverkehr bitte betreffendes Amt mit angeben!
Postfach 30 01 52
02806 Görlitz
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 03581 663 3701
E-Mail: bauaufsicht@kreis-gr.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Schleife / Slepo
Erkunden Sie sich bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde, ob und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen, um Ihr berechtigtes Interesse nachzuweisen.
Voraussetzungen
Hinweise für Schleife / Slepo
Um Einsicht in das Baulastenverzeichnis zu erhalten, müssen Sie ein berechtigtes Interesse darlegen.
Ein berechtigtes Interesse haben beispielsweise
- Grundstückseigentümer
- Kaufinteressenten
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Schleife / Slepo
- § 83 Sächsische Bauordnung (SächsBO) – Baulasten, Baulastenverzeichnis
- Sächsisches Kostenverzeichnis (SächsKVZ)
Rechtsbehelf
Hinweise für Schleife / Slepo
nicht anwendbar
Verfahrensablauf
Hinweise für Schleife / Slepo
Beantragen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde formlos Einsicht in das Baulastenverzeichnis. Zum Teil ist die Antragstellung auch online oder mit elektronisch abrufbaren Formularen möglich.
Wird Ihnen Einsicht gewährt, können Sie auch Abschriften und Auskünfte anfordern.
Fristen
Hinweise für Schleife / Slepo
keine
Kosten
Hinweise für Schleife / Slepo
- Einsicht in das Baulastenverzeichnis (soweit die Einsicht nicht in einem gebührenpflichtigen Verfahren gewährt wird): EUR 50,52 je Grundstück
- Abschriften und Auskünfte: EUR 22,00 bis 70,00 je Grundstück
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Schleife / Slepo
Örtliche Besonderheiten: keine
Gültigkeitsgebiet
Sachsen