Baulastenverzeichnis, Einsicht beantragen

    Hinweise für Schleife / Slepo

    Das Baulastenverzeichnis gibt Auskunft darüber, welche öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen auf einem Grundstück ruhen. Das sind beispielsweise:

    Beschreibung

    Hinweise für Schleife / Slepo

    Das Baulastenverzeichnis gibt Auskunft darüber, welche öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen auf einem Grundstück ruhen. Das sind beispielsweise:

    • Zugfahrtbaulast: Über Ihr Grundstück führt die Zufahrt zu einer öffentlichen Straße.
    • Abstandsflächenbaulast für ein anderes Grundstück: Sie haben die Abstandsfläche des Nachbargrundstücks übernommen und müssen daher die belastete Fläche von Bebauung und eigenen Abstandsflächen freihalten.

    Davon zu unterscheiden sind die Grunddienstbarkeiten. Diese werden nicht in das Baulastenverzeichnis, sondern in das Grundbuch eingetragen, welches beim Grundbuchamt geführt wird.

    Die im Baulastenverzeichnis eingetragenen Baulasten werden nicht in das Grundbuch eingetragen. Wenn Sie ein Baugrundstück erwerben möchten, sollten Sie sich daher niemals allein mit dem Blick in das Grundbuch begnügen, sondern zusätzlich Einsicht in das Baulastenverzeichnis nehmen.

    Online-Dienst

    Baulastenauskunft beantragen

    ID: L100009_1281910e01200f7e54deab85663415e129839296cfeb2d959e531079398c41f6

    Online erledigen

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Abteilung Bauaufsicht (Abteilung Bauaufsicht)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hochwaldstraße 29

    02763 Zittau

    Postfachadresse

    Landratsamt Görlitz - Bei Schriftverkehr bitte betreffendes Amt mit angeben!

    Postfach 30 01 52

    02806 Görlitz

    Hausanschrift

    Robert-Koch-Straße 1

    02906 Niesky

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03581 663 3701

    E-Mail: bauaufsicht@kreis-gr.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schleife / Slepo

    Erkunden Sie sich bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde, ob und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen, um Ihr berechtigtes Interesse nachzuweisen.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Schleife / Slepo

    Um Einsicht in das Baulastenverzeichnis zu erhalten, müssen Sie ein berechtigtes Interesse darlegen.

    Ein berechtigtes Interesse haben beispielsweise

    • Grundstückseigentümer
    • Kaufinteressenten

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Schleife / Slepo

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Schleife / Slepo

    nicht anwendbar

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Schleife / Slepo

    Beantragen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde formlos Einsicht in das Baulastenverzeichnis. Zum Teil ist die Antragstellung auch online oder mit elektronisch abrufbaren Formularen möglich.

    Wird Ihnen Einsicht gewährt, können Sie auch Abschriften und Auskünfte anfordern.

    Fristen

    Hinweise für Schleife / Slepo

    keine

    Kosten

    Hinweise für Schleife / Slepo

    • Einsicht in das Baulastenverzeichnis (soweit die Einsicht nicht in einem gebührenpflichtigen Verfahren gewährt wird): EUR 50,52 je Grundstück
    • Abschriften und Auskünfte: EUR 22,00 bis 70,00 je Grundstück

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Schleife / Slepo

    Örtliche Besonderheiten: keine

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 19.08.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en