Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung

    Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), Berücksichtigung einer ungünstigeren Steuerklasse oder Zahl der Kinderfreibeträge

    Sie haben die Möglichkeit, im ELStAM-Verfahren die Berücksichtigung ungünstigerer Lohnsteuerabzugsmerkmale zu beantragen.

    Beschreibung

    Antrag auf Bildung einer ungünstigeren Steuerklasse oder eine geringere Zahl der Kinderfreibeträge nach § 38b Einkommensteuergesetz (EStG)

    Sie haben die Möglichkeit, im ELStAM-Verfahren die Berücksichtigung ungünstigerer Lohnsteuerabzugsmerkmale zu beantragen.

    Ein solcher Antrag ist denkbar, wenn Sie Ihrem Arbeitgeber* Ihren aktuellen Familienstand nicht mitteilen möchten. So können Sie zum Beispiel beantragen, die Steuerklasse I zu behalten, damit Ihrem Arbeitgeber nach einer Eheschließung die nunmehr für verheiratete Arbeitnehmer in Betracht kommende Steuerklasse IV nicht mitgeteilt wird.

    Entsprechendes gilt, wenn dem Arbeitgeber die Existenz eigener Kinder nicht bekannt werden soll.

    *) Um verständlich zu bleiben, müssen wir uns an einigen Stellen auf die gesetzlich vorgegebenen Personenbezeichnungen beschränken, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion

    Ansprechpartner

    Finanzamt Eilenburg (Finanzamt Eilenburg)

    Adresse

    Hausanschrift

    Walther-Rathenau-Straße 8

    04838 Eilenburg

    Lieferanschrift

    PF 1133

    04831 Eilenburg

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@fa-eilenburg.smf.sachsen.de

    Fax: +49 (3423) 660-460

    Telefon Festnetz: +49 (3423) 660-0

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Formular "Anträge zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen – ELStAM" (abrufbar nach der Regionalisierung)

    Voraussetzungen

               

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    gegebenenfalls Einspruch (Näheres zum Ablauf im Bescheid)

    Verfahrensablauf

    Änderungen zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen – ELStAM (zum Beispiel Steuerklasse, Freibeträge) beantragen Sie schriftlich (Antragsformular) oder im Rahmen einer persönlichen Vorsprache bei Ihrem zuständigen Finanzamt. Zum Papierformular gibt es auch eine elektronische Alternative: Anträge können ebenso im Online-Finanzamt „Mein ELSTER“ (www.elster.de) oder mit Angeboten anderer Softwarehersteller eingereicht werden.

    In der Regel wird dem Antrag entsprochen. Sollte dies ausnahmsweise nicht möglich sein, erteilt das Finanzamt einen Bescheid.

    Fristen

    keine

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 06.02.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en