Anzeige einer Freiberuflichen Tätigkeit

    Freiberufliche Tätigkeit aufnehmen, Meldung beim Finanzamt

    Wenn Sie eine freiberufliche Tätigkeit aufnehmen, müssen Sie das dem Finanzamt innerhalb eines Monats anzeigen. Das Finanzamt benötigt von Ihnen zudem Angaben zur steuerlichen Erfassung. Der Fragebogen steht online zur Verfügung und ist elektronisch einzureichen. Mit Übermittlung des Fragebogens ist zugleich die Anzeigepflicht erfüllt, sodass eine separate Mitteilung an das Finanzamt nicht zwingend nötig ist.

    Beschreibung

    Anzeige über die Erwerbstätigkeit nach § 138 Abgabenordnung (AO)

    Wenn Sie eine freiberufliche Tätigkeit aufnehmen, müssen Sie das dem Finanzamt innerhalb eines Monats anzeigen. Das Finanzamt benötigt von Ihnen zudem Angaben zur steuerlichen Erfassung. Der Fragebogen steht online zur Verfügung und ist elektronisch einzureichen. Mit Übermittlung des Fragebogens ist zugleich die Anzeigepflicht erfüllt, sodass eine separate Mitteilung an das Finanzamt nicht zwingend nötig ist.

    Unabhängig davon, wo Sie Ihre freiberufliche Tätigkeit aufnehmen, erfolgt die Anmeldung bei dem Finanzamt, das für Ihren Wohnort zuständig ist.

    Hinweis: Freiberufliche unterliegen nicht der Pflicht zur Anmeldung beim Gewerbeamt der zuständigen Gemeinde.

    Einheitlicher Ansprechpartner

    Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.

    Online-Dienst

    Steuerlicher Erfassungsbogen – ELSTER

    ID: L100009_6010471-6000266-null-null-1

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Landesamt für Steuern und Finanzen (Landesamt für Steuern und Finanzen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Stauffenbergallee 2

    01099 Dresden

    Lieferanschrift

    Postfach 100655

    01076 Dresden

    Kontakt

    E-Mail: poststelle_D@lsf.smf.sachsen.de

    Fax: +49 (351) 827-19999

    Telefon Festnetz: +49 (351) 827-0

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Finanzämter Chemnitz (Finanzämter Chemnitz)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    auf Anforderung:

    • Nachweis der beruflichen Tätigkeit und der fachlichen Qualifikation
    • Nachweis zur Gründung (Verträge)

    Sollten weitere Nachweise und Unterlagen erforderlich sein, teilt Ihnen das Ihr Finanzamt mit.

    Voraussetzungen

    Zur freiberuflichen Tätigkeit gehören im Wesentlichen bestimmte selbstständige Berufstätigkeiten (sogenannte "Katalogberufe“) wie beispielsweise

    • Ärzte,
    • Rechtsanwälte,
    • Heilpraktiker,
    • Krankengymnasten,
    • Ingenieure,
    • Journalisten.

    und selbstständig ausgeübte Tätigkeiten, zum Beispiel die

    • wissenschaftliche,
    • künstlerische,
    • schriftstellerische,
    • unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit.

    Damit es sich um freiberufliche Einkünfte handelt, muss die Tätigkeit in der Rechtsvorschrift des § 18 Einkommensteuergesetz (EStG) ausdrücklich aufgeführt oder zumindest den genannten Katalogberufen ähnlich sein. Ähnlichkeit besteht, wenn die Berufsbilder in wesentlichen Punkten übereinstimmen – das heißt, die Ausbildung und die berufliche Tätigkeit müssen vergleichbar sein. Darüber hinaus müssen Sie über Fachkenntnisse verfügen, die Sie befähigen, das Unternehmen leitend und eigenverantwortlich zu führen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    nicht anwendbar

    Verfahrensablauf

    Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung können Sie über das Online-Finanzamt "Mein ELSTER" einreichen (siehe –> Formulare und weitere Angebote | nach Ortsauswahl); daneben stellen kommerzielle Anbieter die entsprechende Möglichkeit bereit.

    Möchten Sie die Aufnahme Ihrer freiberuflichen Tätigkeit dem Finanzamt zudem noch separat mitteilen, genügt ein formloses Schreiben.

    Fristen

    Meldefrist: ein Monat nach Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 19.06.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en