Tageseinrichtungen und Kindertagespflege Aufnahme

    Kindertagespflege, Betreuungsplatz anmelden

    Hinweise für Dresden

    Eltern, deren Baby oder Kleinkind betreut werden soll, bieten viele Gemeinden alternativ zum Krippenplatz Betreuung durch eine Kindertagespflegeperson (Tagesmutter oder Tagesvater) an. Wenn die Eltern damit einverstanden sind, ist dies auch für ältere Kinder ab Vollendung des dritten Lebensjahres bis zum Schuleintritt möglich.

    Beschreibung

    Hinweise für Dresden

    Eltern, deren Baby oder Kleinkind betreut werden soll, bieten viele Gemeinden alternativ zum Krippenplatz Betreuung durch eine Kindertagespflegeperson (Tagesmutter oder Tagesvater) an. Wenn die Eltern damit einverstanden sind, ist dies auch für ältere Kinder ab Vollendung des dritten Lebensjahres bis zum Schuleintritt möglich.

    Die Kindertagespflegeperson benötigt eine Pflegeerlaubnis. Diese Erlaubnis gibt den Eltern Sicherheit, dass die Betreuungsperson und ihr häusliches Umfeld auf die Eignung zur Aufnahme von Tageskindern überprüft wurde und geeignet ist.

    Hinweis: Sie können sich auch eine Betreuungsperson ohne kommunale Vermittlung suchen. Eine Kostenbeteiligung der Kommune erfolgt aber grundsätzlich nur dann, wenn die Tagesmutter oder der Tagesvater die behördliche Pflegeerlaubnis hat und die Kindertagespflegestelle im sogenannten Bedarfsplan enthalten ist.

    Online-Dienste

    Kindertagespflege-Betreuungsstellen – Themenstadtplan Dresden

    ID: L100009_6008135-6000250-227-6010171-6000002

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Kindertagespflege-Betreuungsstellen – Themenstadtplan Dresden

    ID: L100009_6008135-6003269-227-6010171-6000002

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Kindertagespflege-Richtlinie Dresden

    ID: L100009_6008137-6000250-227-6010171-6000002

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Kindertagespflege-Richtlinie Dresden

    ID: L100009_6008137-6003269-227-6010171-6000002

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Online-Anmeldung Kindertagesbetreuung (Kitaportal)

    ID: L100009_6008077-6000250-227-6010171-6000002

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Amt für Kindertagesbetreuung (Amt für Kindertagesbetreuung)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 120020

    01001 Dresden

    Hausanschrift

    Breitscheidstraße 78e

    01237 Dresden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 351488 5131

    Fax: +49 351 488 5013

    E-Mail: kindertagesbetreuung@dresden.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Dresden

    • ärztliches Attest und Impfnachweis
    • ggf. Nachweis, dass beide Eltern berufstätig sind, in Ausbildung stehen oder dass anderweitig Hilfebedarf besteht

    Voraussetzungen

    Hinweise für Dresden

    • physische und psychische Gesundheit
    • das Kind sollte wenigstens sechs Monate alt sein (Ausnahme siehe "Frist / Dauer")
    • in manchen Kommunen benötigt man für einen ganztägigen Betreuungsplatz einen Nachweis, dass beide Eltern erwerbstätig sind, eine Ausbildung absolvieren oder dass in der Familie ein besonderer Bedarf an Hilfe besteht

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Dresden

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Dresden

    ­

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Dresden

    Vermittlung durch örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe
    • Lassen Sie sich von der Gemeinde oder vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt) eine Betreuungsperson empfehlen.
    • Stellen Sie sich und Ihr Kind bei der Betreuungsperson vor, überzeugen Sie sich davon, ob die Art der Betreuung Ihren Vorstellungen entspricht.
    • Beim gegenseitigem Einverständnis schließen Sie mit der Tagesmutter oder dem Tagesvater einen Betreuungsvertrag ab. Er enthält rechtliche Vereinbarungen und regelt unter anderem die tägliche Betreuungszeit.
    • Einzelne Tagesmütter oder -väter nehmen Babys auch schon nach Ablauf der Mutterschutzfrist auf (Kinder im Alter ab acht Wochen), die Anmeldung erfolgt dann auf Absprache.
    • Lassen Sie Ihr Kind vor Betreuungsbeginn ärztlich untersuchen und bitten Sie um ein Attest.
    • Die Betreuungsperson benötigt eine Pflegeerlaubnis.

    Fristen

    Hinweise für Dresden

    • Anmeldung: sechs Monate vor dem gewünschtem Betreuungsbeginn

    Eine kurzfristige Anmeldung ist möglich, wenn ein Platz zur Verfügung steht. Eine Anmeldung vor der Geburt ist nicht möglich.

    Kosten

    Hinweise für Dresden

    variabel

    Elternbeitrag – die genaue Höhe legt der Gemeinde- oder Stadtrat in einer Satzung fest.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en