Lärmbelästigung anzeigen
Hinweise für Werdau
Beschreibung
Hinweise für Werdau
Lärmbelästigung ist kein seltenes Phänomen. Die Toleranzschwellen der einzelnen Mieter* beziehungsweise Anwohner liegen teilweise sehr weit auseinander – daher sollten Sie bei Lärm aus der Nachbarschaft zunächst mit den Verursachern und gegebenenfalls auch mit anderen betroffenen Nachbarn sprechen.
*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion
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Ansprechpartner
Fachbereich 3 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung (Fachbereich 3 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung)
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E-Mail: fachbereich3@werdau.de
Internet
erforderliche Unterlagen
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keine
Voraussetzungen
Hinweise für Werdau
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Werdau
- § 117 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) – Unzulässiger Lärm
- Sächsisches Ordnungswidrigkeitengesetz (SächsOWiG)
- Polizeiverordnungen der Städte und Gemeinden
Rechtsbehelf
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Verfahrensablauf
Hinweise für Werdau
Wenden Sie sich an Ihre Gemeinde- / Stadtverwaltung oder in akuten Fällen an die örtliche Polizeidienststelle, um die Lärmbelästigung anzuzeigen.
- Die Polizei prüft vor Ort, ob durch den Lärm die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich belästigt wird und ergreift gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen (z.B. Ausschalten der Musikanlage).
- Die Ordnungswidrigkeit kann in schweren Fällen mit einer Geldbuße von bis zu EUR 5.000 geahndet werden.
Fristen
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keine
Kosten
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keine
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Werdau
Motorbetriebene Gartengeräte dürfen im Wohngebiet nur werktags zwischen 07:00 Uhr und 20:00 Uhr benutzt werden. Für besonders laute Geräte (zum Beispiel Laubbläser) können weitere Beschränkungen gelten.
Die Mittagsruhe ist gesetzlich nicht grundsätzlich geschützt. Eine solche Ruhezeit kann jedoch privatrechtlich (zum Beispiel im Mietvertrag) oder durch eine Satzung oder Verordnung der Gemeinde / Stadt festgelegt werden.
Hinweise nimmt die Stadt Werdau über den elektronischen Mängelmelder unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/werdau/beteiligung/themen/1032122%20 entgegen.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen