Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach § 27a UStG Vergabe

    Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen

    Wenn Sie innerhalb des EU-Gemeinschaftsgebietes Waren ausliefern oder erwerben beziehungsweise Dienstleistungen ausführen oder empfangen möchten, benötigen Sie zusätzlich zur Steuernummer eine sogenannte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.). Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vergibt die Nummer auf Antrag an Unternehmen, die in Deutschland umsatzsteuerlich registriert sind.

    Beschreibung

    Antrag auf Erteilung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach § 27a Umsatzsteuergesetz (UStG)

    Wenn Sie innerhalb des EU-Gemeinschaftsgebietes Waren ausliefern oder erwerben beziehungsweise Dienstleistungen ausführen oder empfangen möchten, benötigen Sie zusätzlich zur Steuernummer eine sogenannte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.). Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vergibt die Nummer auf Antrag an Unternehmen, die in Deutschland umsatzsteuerlich registriert sind.

    Möchten Unternehmen mit Sitz im Ausland die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in Deutschland beantragen, müssen sie sich zunächst bei einem deutschen Finanzamt registrieren lassen.

    Online-Dienst

    Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.), Antrag auf Vergabe

    ID: L100009_6003976-6000228-1-6005585-6000222

    Online erledigen

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bundeszentralamt für Steuern (Bundeszentralamt für Steuern)

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Küppe 1

    53225 Bonn

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@bzst.bund.de

    Fax: +49 228 406-2661

    Telefon Festnetz: +49 228 406-0

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

     

    Voraussetzungen

     

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

       Einspruch

    Verfahrensablauf

    Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) beantragen Sie oder Ihre steuerliche Vertretung (Steuerkanzlei) schriftlich oder im Online-Verfahren bei der zuständigen Stelle. Die USt-IdNr. wird Ihnen schriftlich mitgeteilt. Existiert eine entsprechende Vollmacht, erfolgt die Bekanntgabe an die Bevollmächtigte bzw. den Bevollmächtigten, z.B. eine Steuerkanzlei.

    Online-Antrag

    Rufen Sie das Online-Formular auf, füllen Sie die Eingabefelder vollständig aus und folgen Sie den weiteren Anweisungen.

    Schriftlicher Antrag per Post oder Fax

    Senden Sie ein formloses Schreiben an die zuständige Stelle, in dem Sie um Erteilung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) bitten. Ihr Antrag muss folgende Angaben enthalten:

    • Ihren Namen und Ihre Anschrift
    • Ihr zuständiges Finanzamt
    • Ihre Steuernummer, unter der Sie umsatzsteuerlich geführt werden
    Sie haben noch keine Steuernummer?

    Sollte Ihnen Ihr zuständiges Finanzamt noch keine Steuernummer erteilt haben, unter der Sie umsatzsteuerlich geführt werden, melden Sie sich dort, um beide Nummern gemeinsam zu beantragen.

    Fristen

    keine

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 07.02.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en