Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil I oder II
Hinweise für Oderwitz
Beschreibung
Hinweise für Oderwitz
Bei Verlust oder Diebstahl Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder Teil II (Fahrzeugbrief) benötigen Sie als Ersatz neue Zulassungsbescheinigungen Teil I oder II.
Findet sich eine verloren geglaubte Zulassungsbescheinigung nach Ausstellung des Ersatzes wieder, müssen Sie diese bei der Zulassungsbehörde abgeben.
Hinweis: Seit dem 01.10.2005 werden die alten Fahrzeugpapiere gegen neue Zulassungsbescheinigungen ausgetauscht.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Kfz-Zulassung (Kfz-Zulassung)
Adresse
Postfachadresse
Landratsamt Görlitz - Bei Schriftverkehr bitte betreffendes Amt mit angeben!
Postfach 30 01 52
02806 Görlitz
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 03581 663 5300
E-Mail: zulassungsbehoerde@kreis-gr.de
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Bürgerbüro Zittau (Bürgerbüro Zittau)
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Hausanschrift
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Telefon Festnetz: 03581 663 5300
Internet
Servicebüro Görlitz (Servicebüro Görlitz)
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Telefon Festnetz: 03581 663 5300
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Bürgerbüros Weißwasser und Löbau (Bürgerbüros Weißwasser und Löbau)
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 03581 663 5300
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Oderwitz
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- Verlusterklärung bzw. Bestätigung der Diebstahlsanzeige der Polizei
- bei Vertretung: zusätzlich
- schriftliche Vollmacht
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des Bevollmächtigten
- ggf.: die vor einem Notar abgegebene eidesstattliche Versicherung des Fahrzeughalters
- Nachweis der Hauptuntersuchung (bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein)
Da Sie hochwertige und fälschungssichere Zulassungsbescheinigungen erhalten, legen Sie der Zulassungsbehörde bitte Ihre persönlichen oder betrieblichen Dokumente im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie vor. Einfache Kopien genügen in der Regel nicht.
Voraussetzungen
Hinweise für Oderwitz
- bei Diebstahl: Diebstahlsanzeige bei der Polizei
- bei Verlust: Verlustanzeige bei der Zulassungsbehörde
(Je nach Aktenlage wird eine Versicherung an Eides statt verlangt.)
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Oderwitz
- § 11 Absatz 6 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) – Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
- § 5 Straßenverkehrsgesetz (StVG) – Verlust von Dokumenten und Kennzeichen
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Rechtsbehelf
Hinweise für Oderwitz
Verfahrensablauf
Hinweise für Oderwitz
Der Antrag auf Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder Teil II (Fahrzeugbrief) müssen Sie bei der zuständigen, das Kennzeichen führenden Zulassungsbehörde stellen.
Sie können auch einen Vertreter mit einer schriftlichen Vollmacht beauftragen. Eine eventuell erforderliche eidesstattliche Versicherung vor der Zulassungsbehörde kann allerdings nur durch denjenigen abgegeben werden, bei dem der Verlust eingetreten ist.
- Bei Diebstahl empfiehlt es sich, eine Bestätigung der Polizei über die Diebstahlsanzeige vorzulegen.
- Bei Verlust eines Dokumens ist üblicherweise eine persönliche Vorsprache des letzten Inhabers * des Dokuments erforderlich, da die Zulassungsbehörde in der Regel eine Versicherung an Eides statt verlangen wird (gegen Gebühr).
- Alternativ kann die eidesstattliche Versicherung vor einem Notar abgegeben werden. In diesem Fall kann die Antragstellung bei der Zulassungsbehörde durch einen Bevollmächtigten mit schriftlicher Vollmacht erfolgen.
*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion
Fristen
Hinweise für Oderwitz
keine
Kosten
Hinweise für Oderwitz
- je nach Vorgang: EUR 11,40 bis EUR 42,10
- ggf. Versicherung an Eides statt: EUR 30,70
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Oderwitz
Für Teil I Besuche in der Kfz-Zulassung und Fahrerlaubnisbehörde in Niesky, dem Servicebüro in Görlitz, den Bürgerbüros in Löbau, Zittau und Weißwasser ist zwingend eine vorherige Terminbuchung im Online-Terminvergabesystem bzw. über die Telefon-Hotline 03581 663-5300 erforderlich.
Für Teil II ist eine vorherige Terminanfrage per Mail an zulassungsbehoerde@kreis-gr.de mit Angabe der Telefonnummer zu senden.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen