Zulassungsbescheinigung Teil II Ersatz

    Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil I oder II

    Bei Verlust oder Diebstahl Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder Teil II (Fahrzeugbrief) benötigen Sie als Ersatz neue Zulassungsbescheinigungen Teil I oder II.

    Beschreibung

    Bei Verlust oder Diebstahl Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder Teil II (Fahrzeugbrief) benötigen Sie als Ersatz neue Zulassungsbescheinigungen Teil I oder II.

    Findet sich eine verloren geglaubte Zulassungsbescheinigung nach Ausstellung des Ersatzes wieder, müssen Sie diese bei der Zulassungsbehörde abgeben.

    Hinweis: Seit dem 01.10.2005 werden die alten Fahrzeugpapiere gegen neue Zulassungsbescheinigungen ausgetauscht.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Straßenverkehrsamt, Sachgebiet Kfz-Zulassungsbehörde (Straßenverkehrsamt, Sachgebiet Kfz-Zulassungsbehörde)

    Adresse

    Hausanschrift

    Werdauer Straße 62

    08056 Zwickau

    Lieferanschrift

    PF 100176

    08067 Zwickau

    Hausanschrift

    Königswalder Straße 18

    08412 Werdau

    Hausanschrift

    Scherbergplatz 4

    08371 Glauchau

    Kontakt

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
    • Verlusterklärung bzw. Bestätigung der Diebstahlsanzeige der Polizei
    • bei Vertretung: zusätzlich
      • schriftliche Vollmacht
      • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des Bevollmächtigten
      • ggf.: die vor einem Notar abgegebene eidesstattliche Versicherung des Fahrzeughalters
    • Nachweis der Hauptuntersuchung (bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein)

    Da Sie hochwertige und fälschungssichere Zulassungsbescheinigungen erhalten, legen Sie der Zulassungsbehörde bitte Ihre persönlichen oder betrieblichen Dokumente im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie vor. Einfache Kopien genügen in der Regel nicht.

    Voraussetzungen

    • bei Diebstahl: Diebstahlsanzeige bei der Polizei
    • bei Verlust: Verlustanzeige bei der Zulassungsbehörde
      (Je nach Aktenlage wird eine Versicherung an Eides statt verlangt.)

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

          

    Verfahrensablauf

    Der Antrag auf Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder Teil II (Fahrzeugbrief) müssen Sie bei der zuständigen, das Kennzeichen führenden Zulassungsbehörde stellen.

    Sie können auch einen Vertreter mit einer schriftlichen Vollmacht beauftragen. Eine eventuell erforderliche eidesstattliche Versicherung vor der Zulassungsbehörde kann allerdings nur durch denjenigen abgegeben werden, bei dem der Verlust eingetreten ist.

    • Bei Diebstahl empfiehlt es sich, eine Bestätigung der Polizei über die Diebstahlsanzeige vorzulegen.
    • Bei Verlust eines Dokumens ist üblicherweise eine persönliche Vorsprache des letzten Inhabers* des Dokuments erforderlich, da die Zulassungsbehörde in der Regel eine Versicherung an Eides statt verlangen wird (gegen Gebühr).
    • Alternativ kann die eidesstattliche Versicherung vor einem Notar abgegeben werden. In diesem Fall kann die Antragstellung bei der Zulassungsbehörde durch einen Bevollmächtigten mit schriftlicher Vollmacht erfolgen.

    *) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion

    Fristen

    keine

    Kosten

    • je nach Vorgang: EUR 11,40 bis EUR 42,10
    • ggf. Versicherung an Eides statt: EUR 30,70

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en