Betriebsnummer Zuteilung

    Betriebsnummer beim Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit beantragen

    Als Arbeitgeber müssen Sie für Ihre sozialversicherungspflichtig Beschäftigten Meldungen zur Sozialversicherung erstatten. Dazu brauchen Sie eine Betriebsnummer.

    Beschreibung

    Als Arbeitgeber müssen Sie für Ihre sozialversicherungspflichtig Beschäftigten Meldungen zur Sozialversicherung erstatten. Dazu brauchen Sie eine Betriebsnummer.

    Die Betriebsnummer dient als Identifikationsmerkmal für den einzelnen Beschäftigungsbetrieb. Erst wenn Sie die oder den ersten Beschäftigten einstellen, ist eine Betriebsnummer erforderlich. Es spielt dabei keine Rolle, ob Sie eine 450-Euro-Kraft, einen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten oder einen Auszubildenden einstellen. In der Regel ist für die Vergabe der Betriebsnummer die Bundesagentur für Arbeit zuständig. Unter bestimmten Voraussetzungen aber müssen Sie sich an einen anderen Ansprechpartner wenden:

    • Sie sind ein Privathaushalt. Sie haben noch nie eine Betriebsnummer erhalten und beschäftigen Arbeitnehmer, die Tätigkeiten in einem privaten Haushalt verrichten, ausschließlich auf 450-Euro-Basis? Dann wenden Sie sich bitte an die Minijob-Zentrale.
    • Sie sind ein knappschaftlicher Betrieb (Gewinnung von Mineralien), setzen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in einem knappschaftlichen Betrieb ein oder beschäftigen Arbeitnehmer, die knappschaftliche Arbeiten auf Schachtanlagen verrichten oder zu Sanierungsarbeiten im Tagebau eingesetzt werden? Dann wenden Sie sich bitte an die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.
    • Sie sind ein Seefahrtsbetrieb (einschließlich Küstenfischer und Küstenschiffer)? Dann wenden Sie sich bitte an die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.

    Beachten Sie bitte, dass der Antrag auf Erteilung der Betriebsnummer nicht dazu dient, Änderungen (zum Beispiel Umzug) an bereits bestehenden Beschäftigungsbetrieben mitzuteilen. Die Änderungen sind der Bundesagentur für Arbeit mithilfe des Datensatzes Betriebsdatenpflege (DSBD) zu übermitteln.

    Online-Dienste

    Betriebsnummer, Online-Antrag

    ID: L100009_6005789-6000186-1-6004593-6000429

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    Sprache

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    Sprache: de

    Betriebsnummer, Online-Antrag

    ID: L100009_6005789-6000186-null-null-1

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Betriebsnummern-Service (Betriebsnummern-Service)

    Adresse

    Hausanschrift

    Eschberger Weg 68

    66121 Saarbrücken

    Kontakt

    E-Mail: betriebsnummernservice@arbeitsagentur.de

    Fax: +49 681 988429 1300

    Telefon Festnetz: +49 800 4 5555 20

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Voraussetzungen

    Sie stellen eine/einen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte/Beschäftigten ein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

         

    Verfahrensablauf

    Bitte beantragen Sie Ihre Betriebsnummer elektronisch. Den Antrag können Sie selbst stellen oder ein dazu bevollmächtigter Dritter, zum Beispiel eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater.

    • Nutzen Sie hierzu den Online-Antrag auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit.
    • Die Betriebsnummer wird in den meisten Fällen automatisiert vergeben und angezeigt.
    • Zusätzlich erhalten Sie per Post einen Bescheid, der die Betriebsnummer enthält.

    Hinweis: Ändern sich Betriebsdaten oder geben Sie die Betriebstätigkeit vollständig und dauerhaft auf, müssen Sie dies der Bundesagentur für Arbeit mit dem Datensatz "Betriebsdatenpflege (DSBD)" unverzüglich mitteilen.

    Fristen

    • Meldung zur Sozialversicherung bei Beschäftigungsbetrieben nach § 28a Abs. 4 S. 1 SGB IV: spätestens bei Beschäftigungsaufnahme Ihres ersten Mitarbeiters
    • andere Betriebe: Meldung mit erster Lohn- und Gehaltsabrechnung, spätestens innerhalb von 6 Wochen nach Beginn des Beschäftigungsverhältnisses

    Bearbeitungsdauer

    Die Betriebsnummer wird Ihnen in den meisten Fällen sofort angezeigt, wenn Sie sie elektronisch beantragen.

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 03.05.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en