Internationaler Führerschein AusstellungOnline erledigen

    Internationalen Führerschein beantragen

    Der Internationale Führerschein wird innerhalb der Europäischen Union (EU) und den Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (Norwegen, Island und Liechtenstein) nicht benötigt. Zum Führen eines Mietwagens im Ausland kann es jedoch hilfreich sein, wenn Sie einen Internationalen Führerschein vorweisen können. In bestimmten, meist außereuropäischen Ländern, wird zusätzlich zum nationalen ein Internationaler Führerschein benötigt.

    Beschreibung

    Der Internationale Führerschein wird innerhalb der Europäischen Union (EU) und den Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (Norwegen, Island und Liechtenstein) nicht benötigt. Zum Führen eines Mietwagens im Ausland kann es jedoch hilfreich sein, wenn Sie einen Internationalen Führerschein vorweisen können. In bestimmten, meist außereuropäischen Ländern, wird zusätzlich zum nationalen ein Internationaler Führerschein benötigt.

    Die Fahrerlaubnisbehörden sind verpflichtet, dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) die Ausstellung eines Internationalen Führerscheins zur Speicherung im Zentralen Fahrerlaubnisregister mitzuteilen. Zur Speicherung ist eine Führerscheinnummer, wie sie bei der Erteilung eines Kartenführerscheins vergeben wird, erforderlich. Wenn Sie noch im Besitz eines Papierführerscheins sind, bedeutet dies, dass Sie vor Ausstellung eines Internationalen Führerscheins ihren bisherigen Führerschein auf den Kartenführerschein umstellen lassen müssen.

    Der Internationale Führerschein wird längstens für ein Jahr (Führerscheine nach Anlage 8 c zur Fahrerlaubnis-Verordnung) beziehungsweise drei Jahre (Führerscheine nach Anlage 8 d zur Fahrerlaubnis-Verordnung), jedoch nicht länger als die Dauer des nationalen Führerscheins, ausgestellt. Ein abgelaufener Internationaler Führerschein kann nicht verlängert werden.

    Online-Dienst

    Online-Terminvergabe

    ID: L100009_6008055-6000184-546-6005944-6000102

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    Ansprechpartner

    Bürgeramt (Bürgeramt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Düsseldorfer Platz 1

    09111 Chemnitz

    Kontakt

    E-Mail: buergeramt@stadt-chemnitz.de

    Fax: 0371 4883399

    Telefon Festnetz: 0371 4883301

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass
    • nationaler Führerschein im Scheckkartenformat
    • gegebenenfalls: Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister der Fahrerlaubnisbehörde, die Ihren Führerschein ausgestellt hat
      • Die sogenannte "Karteikartenabschrift" ist nur dann erforderlich, wenn Ihr bisheriger Führerschein nicht im Zuständigkeitsbereich der aktuell zuständigen Fahrerlaubnisbehörde ausgestellt wurde und wenn er keine Angaben enthält, wann Ihnen welche Fahrerlaubnis erteilt worden ist.
    • biometrisches Foto

    Achtung! Wenn Sie noch keinen Führerschein im Scheckkartenformat besitzen, müssen Sie Ihren alten Führerschein vorher in einen solchen umtauschen lassen.

    Voraussetzungen

         

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    nicht anwendbar

    Verfahrensablauf

    • Die Beantragung und Abholung des Internationalen Führerscheins muss nicht persönlich, sondern kann auch durch eine dritte Person (mit Vollmacht) erfolgen. Voraussetzung dafür ist, dass ein EU-Kartenführerschein bereits vorliegt.
    • Bei Vorliegen aller Voraussetzungen und erforderlichen Dokumente/Unterlagen kann der Internationale Führerschein sofort ausgestellt werden.

    Fristen

      

    Kosten

    • je nach Verwaltungsaufwand: von EUR 12,20 bis EUR 16,30
    • falls Sie noch keinen Kartenführerschein besitzen: zusätzlich EUR 25,30

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

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    Sprache: en