Bergbehördliche Auskunft beantragen
Beschreibung
Antrag auf Erteilung einer bergbehördlichen Auskunft gemäß § 7 Sächsische Hohlraumverordnung (SächsHohlrVO)
Bergbehördliche Auskünfte dienen Ihnen als Grundeigentümer* oder Interessent dazu, Gefahren und Einschränkungen bei der Nachfolgenutzung wegen unterirdischer Hohlräume rechtzeitig feststellen zu können. Das gilt insbesondere vor Baumaßnahmen mit Gründungsarbeiten oder statischen Einflüssen auf den Baugrund.
Spezifische Anfragen können Sie beim Sächsischen Oberbergamt stellen.
*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion
Ansprechpartner
Sächsisches Oberbergamt (Sächsisches Oberbergamt)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1364
09583 Freiberg
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3731 372 0
Telefon Festnetz: +49 151 161 33 177
Fax: +49 3731 372 1009
E-Mail: Poststelle@oba.sachsen.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Auskunft
- zwei Auszüge der aktuellen Flurkarte zum betroffenen Grundvermögen (ein Exemplar erhalten Sie mit der bergbehördlichen Stellungnahme zurück)
Voraussetzungen
Auskunft erhalten alle natürlichen und juristischen Personen, die mit ihrem Antrag ein berechtigtes Interesse nachweisen können.
Rechtsgrundlage(n)
- § 7 Sächsische Hohlraumverordnung (SächsHohlrVO) – Bergbehördliche Auskunft
- Zehntes Sächsisches Kostenverzeichnis (SächsKVZ) – Anlage 1 zu § 1 Ziffer 18 Bergbauangelegenheiten und unterirdische Hohlräume
Rechtsbehelf
Widerspruch (Näheres zum Ablauf im Bescheid)
Verfahrensablauf
- Den Antrag kann schriftlich oder per E-Mail gestellt werden. Sie können dazu das bereitstehende Formular verwenden.
- Das Sächsische Oberbergamt erteilt die bergbehördliche Stellungnahme mit antragsbezogenen Schreiben. Diese werden unter anderem von Bauordnungsbehörden als fachbehördliche Stellungnahmen anerkannt.
Hinweis: Formlose Anträge müssen die im Vordruck ausgewiesenen Informationen enthalten, um die Berechtigung des Antragstellenden und die zweifelsfreie Zuordnung des Grundvermögens zu ermöglichen.
Fristen
auf Anfrage
Kosten
EUR 70,00 je Anfrage
Gültigkeitsgebiet
Sachsen