Bergbau Bewilligung

    Bergbehördliche Auskunft beantragen

    Bergbehördliche Auskünfte dienen Ihnen als Grundeigentümer* oder Interessent dazu, Gefahren und Einschränkungen bei der Nachfolgenutzung wegen unterirdischer Hohlräume rechtzeitig feststellen zu können. Das gilt insbesondere vor Baumaßnahmen mit Gründungsarbeiten oder statischen Einflüssen auf den Baugrund.

    Beschreibung

    Antrag auf Erteilung einer bergbehördlichen Auskunft gemäß § 7 Sächsische Hohlraumverordnung (SächsHohlrVO)

    Bergbehördliche Auskünfte dienen Ihnen als Grundeigentümer* oder Interessent dazu, Gefahren und Einschränkungen bei der Nachfolgenutzung wegen unterirdischer Hohlräume rechtzeitig feststellen zu können. Das gilt insbesondere vor Baumaßnahmen mit Gründungsarbeiten oder statischen Einflüssen auf den Baugrund.

    Spezifische Anfragen können Sie beim Sächsischen Oberbergamt stellen.

    *) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion

    Ansprechpartner

    Sächsisches Oberbergamt (Sächsisches Oberbergamt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchgasse 11

    09599 Freiberg

    Postfachadresse

    Postfach 1364

    09583 Freiberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3731 372 0

    Telefon Festnetz: +49 151 161 33 177

    Fax: +49 3731 372 1009

    E-Mail: Poststelle@oba.sachsen.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Auskunft
    • zwei Auszüge der aktuellen Flurkarte zum betroffenen Grundvermögen (ein Exemplar erhalten Sie mit der bergbehördlichen Stellungnahme zurück)

    Voraussetzungen

    Auskunft erhalten alle natürlichen und juristischen Personen, die mit ihrem Antrag ein berechtigtes Interesse nachweisen können.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch (Näheres zum Ablauf im Bescheid)

    Verfahrensablauf

    • Den Antrag kann schriftlich oder per E-Mail gestellt werden. Sie können dazu das bereitstehende Formular verwenden.
    • Das Sächsische Oberbergamt erteilt die bergbehördliche Stellungnahme mit antragsbezogenen Schreiben. Diese werden unter anderem von Bauordnungsbehörden als fachbehördliche Stellungnahmen anerkannt.

    Hinweis: Formlose Anträge müssen die im Vordruck ausgewiesenen Informationen enthalten, um die Berechtigung des Antragstellenden und die zweifelsfreie Zuordnung des Grundvermögens zu ermöglichen.

    Fristen

    auf Anfrage

    Kosten

    EUR 70,00 je Anfrage

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 05.01.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en