Führerschein Ausstellung ErsatzausfertigungOnline erledigen

    Führerschein bei Verlust ersetzen

    Wenn Ihr Führerschein abhandengekommen oder vernichtet worden ist, müssen Sie den Verlust unverzüglich bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde anzeigen und ein Ersatzdokument beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Ihr Führerschein abhandengekommen oder vernichtet worden ist, müssen Sie den Verlust unverzüglich bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde anzeigen und ein Ersatzdokument beantragen.

    Finden Sie den verloren geglaubten oder gestohlenen Führerschein nach der Ausstellung des Ersatzführerscheins wieder, müssen Sie diesen Führerschein bei der Fahrerlaubnisbehörde abgeben.

    Online-Dienst

    Online-Terminvergabe

    ID: L100009_6008055-6000166-546-6005944-6000102

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgeramt (Bürgeramt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Düsseldorfer Platz 1

    09111 Chemnitz

    Kontakt

    E-Mail: buergeramt@stadt-chemnitz.de

    Fax: 0371 4883399

    Telefon Festnetz: 0371 4883301

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • gegebenenfalls: Nachweis über die Diebstahlsanzeige bei der Polizei
    • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
      (ersatzweise eine aktuelle Bestätigung der Personendaten durch die Meldebehörde)
    • biometrisches Foto
    • gegebenenfalls: Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister der Fahrerlaubnisbehörde, die Ihren Führerschein ausgestellt hat
      (Die sogenannte "Karteikartenabschrift" ist nur dann erforderlich, wenn Ihr bisheriger Führerschein nicht im Zuständigkeitsbereich der nunmehr zuständigen Fahrerlaubnisbehörde und vor dem 01.01.1999 ausgestellt wurde .)

    Voraussetzungen

    • bei Diebstahl: Diebstahlsanzeige bei der Polizei
    • bei Verlust: Verlustanzeige bei der Fahrerlaubnisbehörde (In der Regel wird eine kostenpflichtige eidesstattliche Versicherung verlangt.)

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    nicht anwendbar

    Verfahrensablauf

    Den Antrag müssen Sie persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde stellen.

    Fristen

       

    Bearbeitungsdauer

    bis zu 6 Wochen

    Kosten

    • Ausfertigung des Ersatzführerscheins: EUR 19,20 bis EUR 37,10 (je nach Verwaltungsaufwand)
    • gegebenenfalls: Abnahme einer Versicherung an Eides statt durch Niederschrift bei der Verwaltungsbehörde: EUR 30,70
    • gegebenenfalls: Ersatzbescheinigung bis zur Neuausstellung: EUR 7,70

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

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    Sprache: en