Anzeige einer Straußwirtschaft

    Straußwirtschaft anzeigen

    Hinweise für Leipzig

    Im Rahmen einer Straußwirtschaft ist der Ausschank selbsterzeugten Weines beziehungsweise Apfelweines sowie die Verabreichung und der Verzehr kalter und einfach zubereiteter warmer Speisen für die Dauer von insgesamt maximal vier Monaten im Jahr in höchstens zwei zusammenhängenden Zeitabschnitten möglich.

    Beschreibung

    Hinweise für Leipzig

    Anzeige einer Straußenwirtschaft nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Sächsisches Gaststättengesetz (SächsGastG)

    Im Rahmen einer Straußwirtschaft ist der Ausschank selbsterzeugten Weines beziehungsweise Apfelweines sowie die Verabreichung und der Verzehr kalter und einfach zubereiteter warmer Speisen für die Dauer von insgesamt maximal vier Monaten im Jahr in höchstens zwei zusammenhängenden Zeitabschnitten möglich.

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    Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt - Gewerbebehörde (Ordnungsamt - Gewerbebehörde)

    Adresse

    Hausanschrift

    Prager Straße 118 - 136 Haus A

    04317 Leipzig

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0341 123 8988

    Telefon Festnetz: 0341 123 8987

    E-Mail: gewerbebehoerde@leipzig.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Leipzig

    • Anzeigeformular

    Voraussetzungen

    Hinweise für Leipzig

    • Es dürfen nur kalte und einfach zubereitete warme Speisen angeboten werden. Darunter sind Gerichte zu verstehen, deren Zubereitung keine besonderen Fertigkeiten und außerdem wenig Zeit und Mühe erfordern.
    • Neben Wein oder Apfelwein muss auch mindestens ein alkoholfreies Getränk angeboten werden.

    Hinweis: Die Anzeigepflicht entbindet nicht von der Einhaltung sonstiger Rechtsvorschriften. Sonstige Vorschriften, zum Beispiel Hygienevorschriften und Sperrzeitenregelungen, müssen eingehalten werden.

    Rechtsgrundlage(n)

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    Rechtsbehelf

    Hinweise für Leipzig

     

     

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Leipzig

    Für die Anzeige können Sie den Vordruck aus Amt24 verwenden (Formulare & Online-Dienste). Vordrucke sind auch bei der zuständigen Stelle erhältlich.

    Mit der Anzeige müssen Sie der zuständigen Stelle mitteilen:

    • den geplanten Zeitraum der Straußwirtschaft
    • den Ort und die Lage, aus denen die zur Herstellung des Weines verwendeten Trauben stammen, sowie den Ort, an dem die Trauben gekeltert wurden und der Wein ausgebaut wurde

    Fristen

    Hinweise für Leipzig

    Betriebsanzeige: zwei Wochen vor Betriebsbeginn

    Kosten

    Hinweise für Leipzig

    Zirka 80 Euro

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

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    Sprache: en