Fahrgastbeförderung, Fahrerlaubnis verlängern
Beschreibung
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird für eine Dauer von nicht mehr als fünf Jahren erteilt. Sie wird auf Antrag jeweils bis zu fünf Jahre verlängert.
Achtung! Eine Verlängerung über das 60. Lebensjahr hinaus kann nur dann erfolgen, wenn ein leistungspsychologisches Gutachten die Eignung bestätigt.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Für Kreis Nordsachsen (Sachsen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- Führungszeugnis Belegart "O"
- Auskunft aus dem Fahreignungsregister
- augenärztliche Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens beziehungsweise augenärztliches Zeugnis
Diese Untersuchung können Sie bei Augenärzten oder von Betriebs- oder Arbeitsmedizinern, einem Arzt* einer Begutachtungsstelle für Fahreignung, einem Arzt des Gesundheitsamtes oder einem anderen Arzt der öffentlichen Verwaltung durchführen lassen. Ein ausgestelltes Gutachten oder Zeugnis hat zwei Jahre Gültigkeit. - ärztliche Eignungsbescheinigung auf amtlichem Vordruck
Für diese Bescheinigung gibt es einen amtlichen Vordruck, über den Ärzte im Regelfall verfügen. Sie können die Untersuchung von einem Arzt Ihrer Wahl durchführen lassen. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein. - nur bei Verlängerung über das 60. Lebensjahr hinaus: zusätzlich leistungspsychologisches Gutachten
Die leistungspsychologische Untersuchung beinhaltet beispielsweise eine Überprüfung von Belastbarkeit, Reaktionsfähigkeit, Orientierungsleistung und Konzentrationsfähigkeit. Der Nachweis über die Erfüllung dieser besonderen Anforderungen erfolgt durch ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder durch ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung.
*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion
Voraussetzungen
- Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung
- Nachweis über die Erfüllung der Anforderungen an das Sehvermögen
- persönliche Zuverlässigkeit (keine gravierenden Vorstrafen und/oder Verkehrsverstöße)
Rechtsgrundlage(n)
- § 48 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) – Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
- Tarifstellen 126.2, 145, 201, 204 Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Rechtsbehelf
nicht anwendbar
Verfahrensablauf
Den Antrag müssen Sie persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde stellen.
Fristen
Verlängerungsdauer: maximal fünf Jahre
Kosten
EUR 38,00
Hinweis: Für das Führungszeugnis fallen zusätzliche Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Seit August 2021 ist die Ortskundeprüfung weggefallen und durch die sogenannte kleine Fachkunde im Rahmen der Personenbeförderungsgesetz-Novelle ersetzt worden. Die kleine Fachkunde soll sowohl für Taxifahrer als auch für "Mietwagen- und gebündelten Bedarfsverkehr der unterschiedlichen Verkehrsformen im Gelegenheitsverkehr" gelten. Gegenwärtig muss aber ein Nachweis der Fachkunde für die Erteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nicht vorgelegt werden.
Allerdings ist bei der erstmaligen Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, die nach dem 02.08.2021 ohne Vorlage des Nachweises der Fachkunde erteilt worden ist, zusätzlich zu den sonstigen Verlängerungsvoraussetzungen auch der Fachkundenachweis vorzulegen.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen