Fahrgastbeförderung, Fahrerlaubnis verlängern
Hinweise für Horka
Beschreibung
Hinweise für Horka
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird für eine Dauer von nicht mehr als fünf Jahren erteilt. Sie wird auf Antrag jeweils bis zu fünf Jahre verlängert.
Achtung! Eine Verlängerung über das 60. Lebensjahr hinaus kann nur dann erfolgen, wenn ein leistungspsychologisches Gutachten die Eignung bestätigt.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Fahrerlaubnisbehörde (Fahrerlaubnisbehörde)
Adresse
Postfachadresse
Landratsamt Görlitz - Bei Schriftverkehr bitte betreffendes Amt mit angeben!
Postfach 30 01 52
02806 Görlitz
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 03581 663 5300
Internet
Bürgerbüro Zittau (Bürgerbüro Zittau)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 03581 663 5300
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Horka
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- Führungszeugnis Belegart "O"
- Auskunft aus dem Fahreignungsregister
- augenärztliche Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens beziehungsweise augenärztliches Zeugnis
Diese Untersuchung können Sie bei Augenärzten oder von Betriebs- oder Arbeitsmedizinern, einem Arzt* einer Begutachtungsstelle für Fahreignung, einem Arzt des Gesundheitsamtes oder einem anderen Arzt der öffentlichen Verwaltung durchführen lassen. Ein ausgestelltes Gutachten oder Zeugnis hat zwei Jahre Gültigkeit. - ärztliche Eignungsbescheinigung auf amtlichem Vordruck
Für diese Bescheinigung gibt es einen amtlichen Vordruck, über den Ärzte im Regelfall verfügen. Sie können die Untersuchung von einem Arzt Ihrer Wahl durchführen lassen. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein. - nur bei Verlängerung über das 60. Lebensjahr hinaus: zusätzlich leistungspsychologisches Gutachten
Die leistungspsychologische Untersuchung beinhaltet beispielsweise eine Überprüfung von Belastbarkeit, Reaktionsfähigkeit, Orientierungsleistung und Konzentrationsfähigkeit. Der Nachweis über die Erfüllung dieser besonderen Anforderungen erfolgt durch ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder durch ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung.
*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion
Voraussetzungen
Hinweise für Horka
- Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung
- Nachweis über die Erfüllung der Anforderungen an das Sehvermögen
- persönliche Zuverlässigkeit (keine gravierenden Vorstrafen und/oder Verkehrsverstöße)
Rechtsgrundlage(n)
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- § 48 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) – Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
- Tarifstellen 126.2, 145, 201, 204 Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Rechtsbehelf
Hinweise für Horka
nicht anwendbar
Verfahrensablauf
Hinweise für Horka
Den Antrag müssen Sie persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde stellen.
Fristen
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Verlängerungsdauer: maximal fünf Jahre
Kosten
Hinweise für Horka
EUR 38,00
Für das Führungszeugnis fallen zusätzliche Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Horka
Seit August 2021 ist die Ortskundeprüfung weggefallen und durch die sogenannte kleine Fachkunde im Rahmen der Personenbeförderungsgesetz-Novelle ersetzt worden. Die kleine Fachkunde soll sowohl für Taxifahrer als auch für "Mietwagen- und gebündelten Bedarfsverkehr der unterschiedlichen Verkehrsformen im Gelegenheitsverkehr" gelten. Gegenwärtig muss aber ein Nachweis der Fachkunde für die Erteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nicht vorgelegt werden.
Allerdings ist bei der erstmaligen Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, die nach dem 02.08.2021 ohne Vorlage des Nachweises der Fachkunde erteilt worden ist, zusätzlich zu den sonstigen Verlängerungsvoraussetzungen auch der Fachkundenachweis vorzulegen.
Für Besuche in der Fahrerlaubnisbehörde in Niesky, dem Servicebüro in Görlitz, den Bürgerbüros in Löbau, Zittau und Weißwasser ist zwingend eine vorherige Terminbuchung im Online-Terminvergabesystem bzw. über die Telefon-Hotline 03581 663-5300 erforderlich.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen