• Heidersdorf (Landkreis Erzgebirgskreis, Sachsen)
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer Verlängerung

Fahrgastbeförderung, Fahrerlaubnis verlängern

Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird für eine Dauer von nicht mehr als fünf Jahren erteilt. Sie wird auf Antrag jeweils bis zu fünf Jahre verlängert.

Beschreibung

Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird für eine Dauer von nicht mehr als fünf Jahren erteilt. Sie wird auf Antrag jeweils bis zu fünf Jahre verlängert.

Achtung! Eine Verlängerung über das 60. Lebensjahr hinaus kann nur dann erfolgen, wenn ein leistungspsychologisches Gutachten die Eignung bestätigt.

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Ansprechpartner

43300 Sachgebiet Fahrerlaubnisbehörde (43300 Sachgebiet Fahrerlaubnisbehörde)

Adresse

Lieferanschrift

Paulus-Jenisius-Straße 24

09456 Annaberg-Buchholz

Hausanschrift

Paulus-Jenisius-Straße 24

09456 Annaberg-Buchholz

Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeit (Bitte beachten Sie! Der Annahmeschluss ist 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten.) Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 18:00 Uhr Mi geschlossen Do 08:00 - 16:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 3733 831 5320

Telefon Festnetz: +49 3733 831 5305

Fax: +49 3733 831 5322

E-Mail: fahrerlaubnisbehoerde@kreis-erz.de

Internet

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de

erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • Führungszeugnis Belegart "O"
  • Auskunft aus dem Fahreignungsregister
  • augenärztliche Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens beziehungsweise augenärztliches Zeugnis
    Diese Untersuchung können Sie bei Augenärzten oder von Betriebs- oder Arbeitsmedizinern, einem Arzt* einer Begutachtungsstelle für Fahreignung, einem Arzt des Gesundheitsamtes oder einem anderen Arzt der öffentlichen Verwaltung durchführen lassen. Ein ausgestelltes Gutachten oder Zeugnis hat zwei Jahre Gültigkeit.
  • ärztliche Eignungsbescheinigung auf amtlichem Vordruck
    Für diese Bescheinigung gibt es einen amtlichen Vordruck, über den Ärzte im Regelfall verfügen. Sie können die Untersuchung von einem Arzt Ihrer Wahl durchführen lassen. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.
  • nur bei Verlängerung über das 60. Lebensjahr hinaus: zusätzlich leistungspsychologisches Gutachten
    Die leistungspsychologische Untersuchung beinhaltet beispielsweise eine Überprüfung von Belastbarkeit, Reaktionsfähigkeit, Orientierungsleistung und Konzentrationsfähigkeit. Der Nachweis über die Erfüllung dieser besonderen Anforderungen erfolgt durch ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder durch ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung.

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion

Voraussetzungen

  • Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung
  • Nachweis über die Erfüllung der Anforderungen an das Sehvermögen
  • persönliche Zuverlässigkeit (keine gravierenden Vorstrafen und/oder Verkehrsverstöße)

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

nicht anwendbar

Verfahrensablauf

Den Antrag müssen Sie persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde stellen.

Fristen

Verlängerungsdauer: maximal fünf Jahre

Kosten

EUR 38,00

Hinweis: Für das Führungszeugnis fallen zusätzliche Kosten an.

Hinweise (Besonderheiten)

Seit August 2021 ist die Ortskundeprüfung weggefallen und durch die sogenannte kleine Fachkunde im Rahmen der Personenbeförderungsgesetz-Novelle ersetzt worden. Die kleine Fachkunde soll sowohl für Taxifahrer als auch für "Mietwagen- und gebündelten Bedarfsverkehr der unterschiedlichen Verkehrsformen im Gelegenheitsverkehr" gelten. Gegenwärtig muss aber ein Nachweis der Fachkunde für die Erteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nicht vorgelegt werden.

Allerdings ist bei der erstmaligen Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, die nach dem 02.08.2021 ohne Vorlage des Nachweises der Fachkunde erteilt worden ist, zusätzlich zu den sonstigen Verlängerungsvoraussetzungen auch der Fachkundenachweis vorzulegen.

Gültigkeitsgebiet

Sachsen

Version

Technisch geändert am 03.03.2025

Sprachversion

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Sprache: de

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Sprache: en