• Torgau (Landkreis Nordsachsen, Sachsen)
Anzeige einer selbstständigen Tätigkeit in einem Heilberuf

Heilberuf: Aufnahme, Änderung oder Aufgabe einer selbstständigen Tätigkeit anzeigen

Hinweise für Torgau

Wenn Sie sich in einem der nachstehenden Heilberufe niederlassen wollen, müssen Sie die Aufnahme Ihrer Tätigkeit nach dem sächsischen Gesundheitsdienstegesetz (SächsGDG) dem örtlich zuständigen Gesundheitsamt anzeigen. Ändern sich personenbezogene Daten, verlegen Sie Ihre Praxis oder geben Sie die Tätigkeit auf, teilen Sie dies dem Gesundheitsamt ebenfalls unverzüglich mit.

Beschreibung

Hinweise für Torgau

Wenn Sie sich in einem der nachstehenden Heilberufe niederlassen wollen, müssen Sie die Aufnahme Ihrer Tätigkeit nach dem sächsischen Gesundheitsdienstegesetz (SächsGDG) dem örtlich zuständigen Gesundheitsamt anzeigen. Ändern sich personenbezogene Daten, verlegen Sie Ihre Praxis oder geben Sie die Tätigkeit auf, teilen Sie dies dem Gesundheitsamt ebenfalls unverzüglich mit.

Anzeigepflichtig ist die Tätigkeit in diesen Heilberufen:

  • Arzt oder Ärztin
  • Zahnarzt oder Zahnärztin
  • Psychologischer Psychotherapeut oder Psychologische Psychotherapeutin
  • Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut oder -therapeutin
  • Apotheker oder Apothekerin
  • Heilpraktiker oder Heilpraktikerin
  • Altenpfleger oder Altenpflegerin
  • Diätassistent oder Diätassistentin
  • Ergotherapeut oder Ergotherapeutin
  • Hebamme oder Entbindungspfleger
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger oder -krankenpflegerin
  • Gesundheits- und Krankenpfleger oder Krankenpflegerin
  • Logopäde oder Logopädin
  • Masseur und medizinischer Bademeister oder Masseurin und medizinische Bademeisterin
  • Notfallsanitäter oder Notfallsanitäterin
  • Orthoptist oder Orthoptistin
  • Pharmazeutisch-technische/r Assistent oder Assistentin
  • Physiotherapeut oder Physiotherapeutin
  • Pflegefachmann/-frau
  • Podologe oder Podologin
  • Medizinisch-technischer Laboratoriumsassistent oder Medizinisch-technische Laboratoriumsassistentin
  • Medizinisch-technischer Radiologieassistent oder Medizinisch-technische Radiologieassistentin
  • Medizinisch-technischer Assistent oder Medizinisch-technische Assistentin für Funktionsdiagnostik
  • Veterinärmedizinisch-technischer Assistent oder Veterinärmedizinisch-technische Assistentin oder
  • als selbstständig tätiger Desinfektor oder selbstständig tätige Desinfektorin

Online-Dienst

Einheitlichen Ansprechpartner online beauftragen

ID: L100009_6005371-6005299-null-null-6000022

Online erledigen

Vertrauensniveau

Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

Sprache

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de

Ansprechpartner

43 Gesundheitsamt (43 Gesundheitsamt)

Adresse

Hausanschrift

Südring 17

04860 Torgau

Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeit Mo geschlossen Di 08:30 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Mi geschlossen Do 08:30 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr Fr 08:30 - 12:00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 3421 758-6302

Fax: +49 3421 758 85-6310

E-Mail: info@lra-nordsachsen.de

Internet

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de

erforderliche Unterlagen

Hinweise für Torgau

Berufsurkunde (Kopie)

Voraussetzungen

Hinweise für Torgau

  • Ihr Beruf entspricht einem der aufgeführten Heilberufe
  • Sie möchten eine selbstständige Tätigkeit in diesem Beruf aufnehmen oder sind mit dieser bereits beim Gesundheitsamt gemeldet

Handlungsgrundlage(n)

Hinweise für Torgau

Rechtsbehelf

Hinweise für Torgau

nicht anwendbar

Verfahrensablauf

Hinweise für Torgau

Anzeigen zu Ihrer heilberuflichen Tätigkeit können Sie dem Gesundheitsamt persönlich oder schriftlich übermitteln. Soweit für Ihren Ort verfügbar, nutzen Sie den Online-Dienst in Amt24 (siehe –> Onlineantrag und Formulare).

Sie müssen folgende Angaben machen:

  • Name
  • Adresse der Niederlassung
  • Umfang der Tätigkeit
  • Vorlage der Berechtigung zur Ausübung des Berufes und zur Führung der Berufsbezeichnung

Das Gesundheitsamt überprüft Ihre Anzeige.

Bei Aufnahme der Tätigkeit wird Ihnen in der Regel eine Bescheinigung über die Niederlassungsanzeige und ein Gebührenbescheid erstellt.

Achtung! Gegebenenfalls müssen Sie die Bescheinigung über die Niederlassungsanzeige persönlich abholen. Erkundigen Sie sich im Vorfeld bei der zuständigen Stelle.

Fristen

Hinweise für Torgau

Anzeige: vor Aufnahme der Tätigkeit

Kosten

Hinweise für Torgau

EUR 5,00 bis EUR 45,00, im Regelfall EUR 30,00

Hinweise (Besonderheiten)

Hinweise für Torgau

Benötigte Unterlagen
Anzeigeformular
  • Datenschutzformular „Medizinalstatistik“
  • Datenschutzformular „Ausstellung einer Bescheinigung zur Vorlage bei den Krankenkassen“
  • Berechtigung zur Ausübung des Berufes und zur Führung der Berufsbezeichnung als Kopie in beglaubigter Form bzw. Vorlage im Original
  • Nachweis der ausreichenden Versicherung gegen Haftpflichtansprüche (Berufshaftpflichtversicherung)

Gültigkeitsgebiet

Sachsen

Version

Technisch geändert am 30.01.2025

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en