Anzeige einer selbstständigen Tätigkeit in einem Heilberuf

    Heilberuf: Aufnahme, Änderung oder Aufgabe einer selbstständigen Tätigkeit anzeigen

    Hinweise für Naundorf

    Wenn Sie sich in einem der nachstehenden Heilberufe niederlassen wollen, müssen Sie die Aufnahme Ihrer Tätigkeit nach dem sächsischen Gesundheitsdienstegesetz (SächsGDG) dem örtlich zuständigen Gesundheitsamt anzeigen. Ändern sich personenbezogene Daten, verlegen Sie Ihre Praxis oder geben Sie die Tätigkeit auf, teilen Sie dies dem Gesundheitsamt ebenfalls unverzüglich mit.

    Beschreibung

    Hinweise für Naundorf

    Wenn Sie sich in einem der nachstehenden Heilberufe niederlassen wollen, müssen Sie die Aufnahme Ihrer Tätigkeit nach dem sächsischen Gesundheitsdienstegesetz (SächsGDG) dem örtlich zuständigen Gesundheitsamt anzeigen. Ändern sich personenbezogene Daten, verlegen Sie Ihre Praxis oder geben Sie die Tätigkeit auf, teilen Sie dies dem Gesundheitsamt ebenfalls unverzüglich mit.

    Anzeigepflichtig ist die Tätigkeit in diesen Heilberufen:

    • Arzt oder Ärztin
    • Zahnarzt oder Zahnärztin
    • Psychologischer Psychotherapeut oder Psychologische Psychotherapeutin
    • Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut oder -therapeutin
    • Apotheker oder Apothekerin
    • Heilpraktiker oder Heilpraktikerin
    • Altenpfleger oder Altenpflegerin
    • Diätassistent oder Diätassistentin
    • Ergotherapeut oder Ergotherapeutin
    • Hebamme oder Entbindungspfleger
    • Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger oder -krankenpflegerin
    • Gesundheits- und Krankenpfleger oder Krankenpflegerin
    • Logopäde oder Logopädin
    • Masseur und medizinischer Bademeister oder Masseurin und medizinische Bademeisterin
    • Notfallsanitäter oder Notfallsanitäterin
    • Orthoptist oder Orthoptistin
    • Pharmazeutisch-technische/r Assistent oder Assistentin
    • Physiotherapeut oder Physiotherapeutin
    • Pflegefachmann/-frau
    • Podologe oder Podologin
    • Medizinisch-technischer Laboratoriumsassistent oder Medizinisch-technische Laboratoriumsassistentin
    • Medizinisch-technischer Radiologieassistent oder Medizinisch-technische Radiologieassistentin
    • Medizinisch-technischer Assistent oder Medizinisch-technische Assistentin für Funktionsdiagnostik
    • Veterinärmedizinisch-technischer Assistent oder Veterinärmedizinisch-technische Assistentin oder
    • als selbstständig tätiger Desinfektor oder selbstständig tätige Desinfektorin

    Online-Dienste

    Einheitlichen Ansprechpartner online beauftragen

    ID: L100009_6005371-6000112-null-null-6000022

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Einheitlichen Ansprechpartner online beauftragen

    ID: L100009_6005371-6005299-null-null-6000022

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    43 Gesundheitsamt (43 Gesundheitsamt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Südring 17

    04860 Torgau

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3421 758-6302

    Fax: +49 3421 758 85-6310

    E-Mail: info@lra-nordsachsen.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Naundorf

    Berufsurkunde (Kopie)

    Voraussetzungen

    Hinweise für Naundorf

    • Ihr Beruf entspricht einem der aufgeführten Heilberufe
    • Sie möchten eine selbstständige Tätigkeit in diesem Beruf aufnehmen oder sind mit dieser bereits beim Gesundheitsamt gemeldet

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Naundorf

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Naundorf

    nicht anwendbar

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Naundorf

    Anzeigen zu Ihrer heilberuflichen Tätigkeit können Sie dem Gesundheitsamt persönlich oder schriftlich übermitteln. Soweit für Ihren Ort verfügbar, nutzen Sie den Online-Dienst in Amt24 (siehe –> Onlineantrag und Formulare).

    Sie müssen folgende Angaben machen:

    • Name
    • Adresse der Niederlassung
    • Umfang der Tätigkeit
    • Vorlage der Berechtigung zur Ausübung des Berufes und zur Führung der Berufsbezeichnung

    Das Gesundheitsamt überprüft Ihre Anzeige.

    Bei Aufnahme der Tätigkeit wird Ihnen in der Regel eine Bescheinigung über die Niederlassungsanzeige und ein Gebührenbescheid erstellt.

    Achtung! Gegebenenfalls müssen Sie die Bescheinigung über die Niederlassungsanzeige persönlich abholen. Erkundigen Sie sich im Vorfeld bei der zuständigen Stelle.

    Fristen

    Hinweise für Naundorf

    Anzeige: vor Aufnahme der Tätigkeit

    Kosten

    Hinweise für Naundorf

    EUR 5,00 bis EUR 45,00, im Regelfall EUR 30,00

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Naundorf

    Benötigte Unterlagen
    Anzeigeformular
    • Datenschutzformular „Medizinalstatistik“
    • Datenschutzformular „Ausstellung einer Bescheinigung zur Vorlage bei den Krankenkassen“
    • Berechtigung zur Ausübung des Berufes und zur Führung der Berufsbezeichnung als Kopie in beglaubigter Form bzw. Vorlage im Original
    • Nachweis der ausreichenden Versicherung gegen Haftpflichtansprüche (Berufshaftpflichtversicherung)

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 29.12.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en