Fahrerlaubnis, Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis beantragen
Hinweise für Trebendorf / Trjebin
Beschreibung
Hinweise für Trebendorf / Trjebin
Dienstfahrerlaubnisse der Bundeswehr, der Bundespolizei und der Polizei berechtigen nur zum Führen von Dienstfahrzeugen und gelten nur für die Dauer des Dienstverhältnisses (Dienstführerschein). Als Inhaber* einer Dienstfahrerlaubnis können Sie während der Dauer des Dienstverhältnisses eine "zivile" Fahrerlaubnis unter vereinfachten Voraussetzungen erhalten.
Bei der Erteilung der "zivilen" Fahrerlaubnis werden die folgenden Vorschriften nicht angewendet:
- ärztliche Untersuchung und Untersuchung des Sehvermögens – es sei denn, dass in entsprechender Anwendung der Regelungen über die Geltungsdauer und Verlängerung von Fahrerlaubnissen eine Untersuchung erforderlich ist
- Sehtest
- Befähigungsprüfung
- Schulung in Erster Hilfe
- Vorschriften über die Ausbildung
Dasselbe gilt bei Vorlage einer Bescheinigung der Bundeswehr, der Bundespolizei oder der Polizei, aus der hervorgeht, für welche Klasse von Kraftfahrzeugen die Dienstfahrerlaubnis erteilt war.
*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion
Ansprechpartner
Fahrerlaubnisbehörde (Fahrerlaubnisbehörde)
Adresse
Postfachadresse
Landratsamt Görlitz - Bei Schriftverkehr bitte betreffendes Amt mit angeben!
Postfach 30 01 52
02806 Görlitz
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 03581 663 5300
Internet
Bürgerbüro Zittau (Bürgerbüro Zittau)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 03581 663 5300
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Trebendorf / Trjebin
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung (ersatzweise eine aktuelle Bestätigung der Personendaten durch die Meldebehörde)
- Dienstführerschein oder nach Ausscheiden aus dem Dienst eine Bescheinigung über den ehemaligen Besitz der Dienstfahrerlaubnis
- ziviler Führerschein (falls vorhanden)
- biometrisches Foto
- beim Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis für die Klassen C, C1, C, CE zusätzlich:
- Bescheinigung über eine allgemeinärztliche Untersuchung (bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr)
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens oder gegebenenfalls ein Zeugnis des Augenarztes (bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre)
- beim Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis für die Klassen D1, D1E, D, DE zusätzlich:
- Bescheinigung über eine allgemeinärztliche Untersuchung (bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr)
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens oder gegebenenfalls ein Zeugnis des Augenarztes (bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre)
- betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr)
Voraussetzungen
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- Sie besitzen eine gültige Dienstfahrerlaubnis.
Rechtsgrundlage(n)
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- § 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG) – Fahrerlaubnis und Führerschein
- § 26 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) – Dienstfahrerlaubnis
- § 27 FeV – Verhältnis von allgemeiner Fahrerlaubnis und Dienstfahrerlaubnis
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt), Gebühren-Nr. 145,126/1 bzw. 126/2, 201, 202.1
Rechtsbehelf
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nicht anwendbar
Verfahrensablauf
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Den Antrag müssen Sie persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde stellen.
Fristen
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- keine
Kosten
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- Erteilung mit Probezeit: EUR 44,70 und gegebenenfalls Auslagen für den Versand des Führerscheins
- Erteilung ohne Probezeit: EUR 43,90 und gegebenenfalls Auslagen für den Versand des Führerscheins
Hinweise (Besonderheiten)
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Für Besuche in der Fahrerlaubnisbehörde in Niesky, dem Servicebüro in Görlitz, den Bürgerbüros in Löbau, Zittau und Weißwasser ist zwingend eine vorherige Terminbuchung im Online-Terminvergabesystem bzw. über die Telefon-Hotline 03581 663-5300 erforderlich.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen