Fahrerlaubnis mit befristeter Geltungsdauer Verlängerung

    Fahrerlaubnis, Verlängerung einer Befristung beantragen

    Hinweise für Schönau-Berzdorf a. d. Eigen

    Die Geltungsdauer der Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E wird auf Antrag des Inhabers jeweils um fünf Jahre verlängert, wenn der Fahrerlaubnisinhaber* seine Eignung und die Erfüllung der Anforderungen an das Sehvermögen nachweist. Ebenfalls dürfen keine Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass eine der sonstigen Voraussetzungen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis fehlt. Diese Voraussetzungen gelten auch, wenn Sie eine erneute Erteilung der Fahrerlaubnis beantragen, nachdem Ihre bisherige abgelaufen ist.

    Beschreibung

    Hinweise für Schönau-Berzdorf a. d. Eigen

    Fahrerlaubnisse für die Klassen C, CE, C1, C1E (Lkw) und D1, D1E, D und DE (Bus) werden längstens für fünf Jahre erteilt.

    Die Geltungsdauer der Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E wird auf Antrag des Inhabers jeweils um fünf Jahre verlängert, wenn der Fahrerlaubnisinhaber* seine Eignung und die Erfüllung der Anforderungen an das Sehvermögen nachweist. Ebenfalls dürfen keine Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass eine der sonstigen Voraussetzungen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis fehlt. Diese Voraussetzungen gelten auch, wenn Sie eine erneute Erteilung der Fahrerlaubnis beantragen, nachdem Ihre bisherige abgelaufen ist.

    Hinweis:

    Mit der Verlängerung wird ein neuer Karten-Führerschein ausgestellt.

    *) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fahrerlaubnisbehörde (Fahrerlaubnisbehörde)

    Adresse

    Postfachadresse

    Landratsamt Görlitz - Bei Schriftverkehr bitte betreffendes Amt mit angeben!

    Postfach 30 01 52

    02806 Görlitz

    Hausanschrift

    Robert-Koch-Straße 1

    02906 Niesky

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03581 663 5300

    E-Mail: fahrerlaubnisbehoerde@kreis-gr.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Bürgerbüro Zittau (Bürgerbüro Zittau)

    Adresse

    Hausanschrift

    Neustadt 15

    02763 Zittau

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    Telefon Festnetz: 03581 663 5300

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    erforderliche Unterlagen

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    • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung (ersatzweise eine aktuelle Bestätigung der Personendaten durch die Meldebehörde)
    • bisheriger Führerschein
    • biometrisches Foto
    • Bescheinigung über eine allgemeinärztliche Untersuchung (bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr)
    • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens oder gegebenenfalls ein Zeugnis des Augenarztes (bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre)
    • betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr), wenn die Fahrerlaubnis für die Klassen D1, D1E, D, DE
      • über die Vollendung des 50. Lebensjahres hinaus oder nach Vollendung des 50. Lebensjahres verlängert oder
      • nach Ablauf der Geltungsdauer für einen über die Vollendung des 50. Lebensjahres hinausreichenden Zeitraum oder
      • nach Ablauf der Geltungsdauer einem bereits 50-jährigen Bewerber wieder erteilt werden soll

    Unter "Hinweise (Besonderheiten)" (siehe unten) finden Sie genauere Erläuterungen zu den erforderlichen Bescheinigungen.

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Rechtsbehelf

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    nicht anwendbar

    Verfahrensablauf

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    Stellen Sie sich persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde vor für

    • den Antrag auf Verlängerung einer Fahrerlaubnis
    • den Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis bei Ablauf Ihrer bisherigen Fahrerlaubnis

    Fristen

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    Verlängerungsantrag: frühestens 6 Monate und spätestens 6 Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der Fahrerlaubnis

    Kosten

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    ab EUR 33,20

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Erläuterungen zu den erforderlichen Bescheinigungen
    • Bescheinigung über eine allgemeinärztliche Untersuchung:
      Diese Bescheinigung kann Ihnen jeder Arzt ausstellen.
    • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens:
      Die Bescheinigung darf von einem Augenarzt, einem Arzt mit der Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin", einem Arzt mit der Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin", einem Arzt bei einer Begutachtungsstelle für Fahreignung, einem Arzt des Gesundheitsamtes oder einem anderen Arzt der öffentlichen Verwaltung erstellt werden.
    • Betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung:
      Mit diesem Gutachten müssen zum Beispiel Bewerber um eine Fahrerlaubnis der Klasse DE oder um eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nachweisen, ob sie besondere Anforderungen hinsichtlich der Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit gerecht werden.

    Für Besuche in der Fahrerlaubnisbehörde in Niesky, dem Servicebüro in Görlitz, den Bürgerbüros in Löbau, Zittau und Weißwasser ist zwingend eine vorherige Terminbuchung im Online-Terminvergabesystem bzw. über die Telefon-Hotline 03581 663-5300 erforderlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en