Kraftfahrzeug Ummeldung

    Fahrzeug ummelden (Wechsel des Zulassungsbereiches)

    Hinweise für Bertsdorf-Hörnitz

    Sollten Sie als Fahrzeughalter* Ihren Wohn- oder Betriebssitz in einen anderen Zulassungsbereich verlegen, ist das Fahrzeug umgehend auf die neue Anschrift umzumelden.

    Beschreibung

    Hinweise für Bertsdorf-Hörnitz

    Sollten Sie als Fahrzeughalter* Ihren Wohn- oder Betriebssitz in einen anderen Zulassungsbereich verlegen, ist das Fahrzeug umgehend auf die neue Anschrift umzumelden.

    • Nach einem Umzug ist dabei entweder ein neues Kfz-Kennzeichen zu beantragen oder der neuen Zulassungsbehörde mitzuteilen, dass das bisherige Kennzeichen weitergeführt werden soll.
    • Wird das Kfz-Kennzeichen beibehalten, wird die Adressänderung in die Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen. Bei Zuteilung eines neuen Kennzeichens müssen die Änderungen in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und in der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) vorgenommen werden.
    • Das Gleiche gilt, wenn Sie ein Fahrzeug gekauft haben, das vorher in einem anderen Zulassungsbereich zugelassen war – Sie müssen es unverzüglich in Ihren Zulassungsbezirk auf sich umschreiben lassen. Da hier ein Wechsel des Fahrzeughalters erfolgt, wird in jedem Fall ein neues Kfz-Kennzeichen zugeteilt.
    Kennzeichen-Mitnahme

    Bei einem Umzug innerhalb von Deutschland können Sie das Kennzeichen beibehalten, wenn Ihr Fahrzeug zugelassen ist und Sie dies bei der Ummeldung beantragen. Die Zuständigkeit richtet sich jedoch weiter nach dem Wohnort der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters, entscheidend ist die Hauptwohnung, bei juristischen Personen der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.

    Auf eine Nebenwohnung kann kein Fahrzeug mehr zugelassen werden.

    Hinweise:

    • Seit 01.10.2005 werden die alten Fahrzeugpapiere gegen neue Zulassungsbescheinigungen ausgetauscht. Bei einem Umzug innerhalb von Deutschland können Sie das Kennzeichen beibehalten, wenn Ihr Fahrzeug zugelassen ist und Sie dies bei der Ummeldung beantragen.
    • Fahrzeuge mit neuen Fahrzeugpapieren können Sie bei vielen Zulassungsstellen auch online ummelden.

    *) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Kfz-Zulassung (Kfz-Zulassung)

    Adresse

    Postfachadresse

    Landratsamt Görlitz - Bei Schriftverkehr bitte betreffendes Amt mit angeben!

    Postfach 30 01 52

    02806 Görlitz

    Hausanschrift

    Robert-Koch-Straße 1

    02906 Niesky

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03581 663 5300

    E-Mail: zulassungsbehoerde@kreis-gr.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Bürgerbüro Zittau (Bürgerbüro Zittau)

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    Neustadt 15

    02763 Zittau

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    Telefon Festnetz: 03581 663 5300

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    Servicebüro Görlitz (Servicebüro Görlitz)

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    Berliner Straße 37

    02826 Görlitz

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    Telefon Festnetz: 03581 663 5300

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    Sprachversion

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    Bürgerbüros Weißwasser und Löbau (Bürgerbüros Weißwasser und Löbau)

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    02708 Löbau

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    02943 Weißwasser/O.L.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03581 663 5300

    Internet

    Sprachversion

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bertsdorf-Hörnitz

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
    • Zulassungsbescheinigung Teil I beziehungsweise Fahrzeugschein
    • Zulassungsbescheinigung Teil II beziehungsweise Fahrzeugbrief (bei Neuzuteilung des Kennzeichens)
    • gültiger Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (HU)
    • bisherige Kennzeichen (außer wenn stillgelegt oder Kennzeichen beibehalten werden)
    • wenn das Fahrzeug vor dem 01.10.2005 stillgelegt oder gelöscht wurde, zusätzlich die Abmeldebescheinigung
    • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
    • gegebenenfalls Reservierungsbestätigung für das Wunschkennzeichen
    • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (Formulare & Online-Dienste)
    • bei Vertretung, zusätzlich
      • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des Bevollmächtigten
      • schriftliche Vollmacht für Zulassung und Bekanntgabe eventuell bestehender Kraftfahrzeugsteuerschulden (siehe –> Onlineantrag und Formulare)
    • bei Firmen:
      • natürliche Personen: Gewerbeanmeldung
      • juristische Personen: Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug
      • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Gesellschaftervertrag und Vollmacht der zeichnungsberechtigten Personen laut Vertrag
    • bei Minderjährigen, zusätzlich
      • schriftliche Vollmacht der Erziehungsberechtigten sowie deren Personalausweise

    Hinweis: Da Sie hochwertige und fälschungssichere Zulassungsbescheinigungen erhalten, legen Sie der Zulassungsbehörde bitte Ihre persönlichen oder betrieblichen Dokumente im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie vor. Einfache Kopien genügen in der Regel nicht.

    Versicherungsbestätigung

    Die Versicherungsbestätigung über die Kfz-Haftpflichtversicherung erhalten Sie bei der Versicherung Ihrer Wahl. In den meisten Fällen können Sie die Versicherungsbestätigung telefonisch bei Ihrer Versicherung anfordern.

    Sie besteht aus einer siebenstelligen Zeichenkette (sogenannte elektronische Versicherungsbestätigung "eVB"). Über diese eVB werden die Versicherungsdaten vom Versicherer durch die Zulassungsbehörde abgerufen, geprüft und im Fahrzeugregister erfasst.

    Kennzeichenschilder

    Die gegebenenfalls benötigten Kennzeichenschilder können Sie während der Umschreibung herstellen lassen. Dafür wenden Sie sich an die privaten Anbieter, die meistens in der Nähe der Zulassungsbehörden angesiedelt sind. Die Kosten für die Schilder sind in den Gebühren nicht enthalten.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Bertsdorf-Hörnitz

    Bevor Sie Ihr Fahrzeug umschreiben lassen, müssen Sie sich im Falle eines Umzugs bereits in Ihrer neuen Gemeinde angemeldet haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Bertsdorf-Hörnitz

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Bertsdorf-Hörnitz

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    Verfahrensablauf

    Hinweise für Bertsdorf-Hörnitz

    Antragstellung

    Die Umschreibung Ihres Fahrzeugs müssen Sie als Halter bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen. Sie können auch einen Vertreter (zum Beispiel Ihren Autohändler) mit einer schriftlichen Vollmacht beauftragen. Wichtig ist dabei, dass die Vollmacht Ihr Einverständnis zur Bekanntgabe der kraftfahrzeugsteuerrelevanten Daten an den Bevollmächtigten beinhaltet.

    Wunschkennzeichen

    Wenn Sie ein Wunschkennzeichen möchten, kann die Reservierung je nach Angebot der Zulassungsbehörde schon vor der Umschreibung persönlich, schriftlich, telefonisch oder online erfolgen.

    Abstemplung der Kennzeichen

    Steht einer Umschreibung nichts im Wege, werden, falls neue Kennzeichen zugeteilt worden sind, diese abgestempelt, das heißt, mit Plaketten für die Hauptuntersuchung und den Zulassungsbereich versehen.

    Fristen

    Hinweise für Bertsdorf-Hörnitz

    keine

    Kosten

    Hinweise für Bertsdorf-Hörnitz

    • Umschreibung aus einem anderen Zulassungsbezirk:
      • ab EUR 27,00 (mit Zuteilung eines neuen Kennzeichens)
      • ab EUR 16,70 (bei Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens – ohne Halterwechsel)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Bertsdorf-Hörnitz

    Für Besuche in der Kfz-Zulassung und Fahrerlaubnisbehörde in Niesky, dem Servicebüro in Görlitz, den Bürgerbüros in Löbau, Zittau und Weißwasser ist zwingend eine vorherige Terminbuchung im Online-Terminvergabesystem bzw. über die Telefon-Hotline 03581 663-5300 erforderlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en