Hundehaltung Meldung von Halterdaten

    Namensänderung des Hundehalters mitteilen

    Ändert sich der Name des Hundehalters, ist der zuständigen Behörde der neue Name mitzuteilen.

    Beschreibung

    Ändert sich der Name des Hundehalters, ist der zuständigen Behörde der neue Name mitzuteilen.

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    Hundesteueränderungsmitteilung

    ID: L100009_6001429-6000067-477-6005182-6000451

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    Hundesteueränderungsmitteilung

    ID: L100009_6001429-6000067-477-6006895-6000451

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    Ansprechpartner

    Großweitzschen Haupt- und Personalamt (Großweitzschen Haupt- und Personalamt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Untere Straße 4

    04720 Großweitzschen

    Kontakt

    E-Mail: service@grossweitzschen.net

    Fax: 03431 6628-33

    Telefon Festnetz: 03431 6628-0

    Internet

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    erforderliche Unterlagen

    Ein Nachweis für die Namensänderung wird üblicherweise nicht verlangt. Gegebenenfalls kann allerdings eine Bescheinigung über die Namensänderung (Kopie) verlangt werden.

    Voraussetzungen

    Ihr Name hat sich, zum Beispiel nach einer Eheschließung, Begründung einer Lebenspartnerschaft oder einer Scheidung, geändert.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 3 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe a Sächsisches Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) i. V. m. § 90 Absatz 1 Abgabenordnung

    Rechtsbehelf

    nicht anwendbar

    Verfahrensablauf

    Sie können Ihren neuen Namen meist formlos persönlich, schriftlich oder telefonisch mit Angabe des alten Namens und des Kassenzeichens des Hundesteuerbescheides bekannt geben.

    Fristen

    keine

    Die Mitteilung über die Änderung des Namens sollte jedoch unverzüglich erfolgen.

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 20.12.2023 (von: 1)

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