Veränderungsmitteilung bei Arbeitslosigkeit Entgegennahme

    Veränderungsmitteilung an die Arbeitsagentur senden

    Wenn Sie Arbeitslosengeld oder Bürgergeld erhalten, sind Sie verpflichtet, Ihrer zuständigen Stelle unverzüglich und unaufgefordert alle Änderungen Ihrer persönlichen Daten und Verhältnissen mitzuteilen.

    Beschreibung

    Wenn Sie Arbeitslosengeld oder Bürgergeld erhalten, sind Sie verpflichtet, Ihrer zuständigen Stelle unverzüglich und unaufgefordert alle Änderungen Ihrer persönlichen Daten und Verhältnissen mitzuteilen.

    Hinweis: Sollten Sie Arbeitslosengeld und Bürgergeld erhalten (als sogenannter "Aufstocker*), müssen Sie sowohl der Agentur für Arbeit als auch dem Jobcenter die Änderungen mitteilen.

    Nutzen Sie dafür unsere Online-Angebote.

    Dazu müssen Sie sich anmelden. Haben Sie kein Benutzerkonto bei der Bundesagentur für Arbeit, können Sie ein Benutzerkonto anlegen.

    *) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion

    Ansprechpartner

    Arbeitsagentur Oschatz (Arbeitsagentur Oschatz)

    Adresse

    Hausanschrift

    Oststr. 3

    04758 Oschatz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0049800 4 555500

    Fax: +49 34359 80193

    E-Mail: Oschatz@arbeitsagentur.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Veränderungsmitteilung
    • gegebenenfalls Nachweise zu den Änderungen

    Voraussetzungen

    Sie müssen der zuständigen Stelle sofort mitteilen, wenn sich Änderungen in Ihrem Leben, zu Ihrer Wohnung, zu Ihrem Einkommen, zu Ihrer Beschäftigung oder Selbständigkeit, zu Ihrem Familienstand ergeben.

    Hinweise:

    • Bei Aufnahme einer Beschäftigung sollten Sie sich nicht auf eventuelle Zusagen anderer verlassen, sie würden die Mitteilung übernehmen. Hierzu sind Sie ausschließlich selbst verpflichtet.
    • Beziehen Sie Bürgergeld müssen Sie vor Abschluss eines Mietvertrages die Zusicherung Ihres Jobcenters zur Übernahme der Aufwendungen für die Unterkunft einholen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

          ­    

    Verfahrensablauf

    • Die Mitteilung kann persönlich, schriftlich oder telefonisch sowie über das Internet erfolgen. Falls Sie sich telefonisch melden, reichen Sie bitte die schriftliche Mitteilung nach.
    • Reichen Sie das ausgefüllte Formular bei Ihrer zuständigen Arbeitsagentur bzw. Ihrem zuständigen Jobcenter ein. Sie erhalten einen neuen Leistungsbescheid, wenn sich Änderungen auf Grund Ihrer Mitteilung ergeben.

    Fristen

    Mitteilung: unverzüglich

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Bitte teilen Sie Änderungen umgehend mit und achten Sie auf die Vollständigkeit und Richtigkeit Ihrer Angaben.
    • Sollten Sie unvollständige beziehungsweise falsche Angaben machen oder Änderungen nicht unverzüglich mitteilen, müssen Sie gegebenenfalls zu Unrecht erhaltene Leistungen zurückerstatten. Außerdem erfüllen Sie dadurch gegebenenfalls den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 29.07.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en