Schutzimpfungen durchführen
Hinweise für Dresden
Beschreibung
Hinweise für Dresden
Eine Impfung bietet Ihnen Schutz vor bestimmten Infektionserkrankungen. Nach einer Grundimmunisierung im Säuglings- oder Kleinkindalter müssen Kinder, Jugendliche und Erwachsene regelmäßig Auffrischimpfungen durchführen lassen, damit der notwendige Impfschutz erhalten bleibt.
Die Sächsische Impfkommission gibt Empfehlungen zur Durchführung von Schutzimpfungen heraus und veröffentlicht den Impfkalender für Kinder, Jugendliche und Erwachsene im Freistaat Sachsen.
Empfohlene Schutzimpfungen
Für Säuglinge, Kinder, Jugendliche und Erwachsene:
- Diphterie (D/d)
- Haemophilus influenzae Typ b (Hib)
- Hepatitis A
- Hepatitis B
- humane Papillomaviren (HPV)
- Influenza
- Masern
- Meningokokken
- Mumps
- Pertussis (aP/ap)
- Pneumokokken
- Poliomyelitis
- Rotaviren
- Röteln
- Tetanus (T)
- Varizellen
Für Erwachsene ab 50 Jahren zusätzlich:
- Gürtelrose (Herpes zoster)
Online-Dienst
Online-Antrag zur Meldung von Personen mit unzureichendem Masernschutz
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Stadt Dresden, Abt. Amtsärztlicher Dienst (Stadt Dresden, Abt. Amtsärztlicher Dienst)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Landeshauptstadt Dresden (Landeshauptstadt Dresden)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 120020
01001 Dresden
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
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Voraussetzungen
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Die Ärztin oder der Arzt überprüft vor jeder Impfung, ob die Impfung notwendig ist und ob Sie gesund sind.
Rechtsgrundlage(n)
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- § 20 Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz, IfSG) – Schutzimpfungen und andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe
- Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales über öffentlich empfohlene und zur unentgeltlichen Durchführung bestimmte Schutzimpfungen und andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe (VwV Schutzimpfungen)
Rechtsbehelf
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Verfahrensablauf
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Wenden Sie sich an Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt oder das Gesundheitsamt. Hier werden Sie beraten und geimpft. Durchgeführte Impfungen werden in den Impfausweis eingetragen.
Fristen
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keine
Kosten
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Die Kosten für empfohlene Impfungen werden im Allgemeinen von den Krankenversicherungen übernommen.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen