Kraftfahrzeugkennzeichen Ersatz wegen Unleserlichkeit

    Abstemplung von Kfz-Kennzeichen

    Wenn die Kennzeichenschilder Ihres Fahrzeugs beschädigt oder unleserlich geworden sind oder wenn sich eine Plakette (Stempelplakette oder Plakette für Hauptuntersuchung) vom Kennzeichen gelöst hat, ist die Anbringung von neuen Plaketten auf den bisherigen oder auf neu hergestellten Kennzeichenschildern erforderlich.

    Beschreibung

    Wenn die Kennzeichenschilder Ihres Fahrzeugs beschädigt oder unleserlich geworden sind oder wenn sich eine Plakette (Stempelplakette oder Plakette für Hauptuntersuchung) vom Kennzeichen gelöst hat, ist die Anbringung von neuen Plaketten auf den bisherigen oder auf neu hergestellten Kennzeichenschildern erforderlich.

    Achtung! Bei Diebstahl oder Verlust der Kennzeichenschilder ist eine Umkennzeichnung notwendig. Melden Sie den Diebstahl in jedem Fall der Polizei!

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    Ansprechpartner

    SG Kfz-Zulassungsbehörde (SG Kfz-Zulassungsbehörde)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauboldstraße 7

    01239 Dresden

    Postfachadresse

    Postfach 120020

    01001 Dresden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 351 4888008

    Fax: +49 351 4888003

    E-Mail: kfz-zulassung@dresden.de

    E-Mail: kfz-zulassung@dresden.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
    • bei Vertretung: zusätzlich
      • schriftliche Vollmacht
      • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des Bevollmächtigten
    • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
    • Bescheinigungen über gültige Hauptuntersuchung (HU) und Abgasuntersuchung (AU)
    • bisherige Kennzeichenschilder
    Neue Kennzeichenschilder

    Falls Sie neue Kennzeichenschilder benötigen, können Sie diese von den privaten Anbietern, die meistens in der Nähe der Zulassungsbehörden angesiedelt sind, herstellen lassen. Die Kosten für die Schilder sind in den Gebühren der Zulassungsbehörde nicht enthalten.

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    nicht anwendbar

    Verfahrensablauf

    Den Antrag auf Abstemplung können Sie als Halter * im Regelfall formlos bei der zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde stellen. Sie können auch einen Vertreter mit einer schriftlichen Vollmacht beauftragen.

    Tipp! Um Zeit zu sparen empfiehlt es sich, bei der Zulassungsbehörde vorzufahren, das beschädigte oder unvollständige Kennzeichenschild abzumontieren und vorzulegen.

    *) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion

    Fristen

    keine

    Kosten

    Je nach Aufwand variieren die Gebühren: EUR 2,60 bis EUR 5,60

    • für die Abstemplung: EUR 2,60
    • für die HU-/AU-Plaketten: je EUR 0,50
    • für die Plaketten der Zulassungsbehörde: je EUR 1,00

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024 (von: 1)

    Sprachversion

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    Sprache: de

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    Sprache: en