• Laußig (Landkreis Nordsachsen, Sachsen)
Vorankündigung der Einrichtung einer Baustelle Entgegennahme

Baustellenvorankündigung

Damit die Sicherheit und der Gesundheitsschutz bei umfangreichen Bauvorhaben überwacht werden kann, müssen diese rechtzeitig der zuständigen Behörde angekündigt werden. Eine Vorankündigung ist nach der Baustellenverordnung (BaustellV) notwendig für jede Baustelle, bei der

Beschreibung

Damit die Sicherheit und der Gesundheitsschutz bei umfangreichen Bauvorhaben überwacht werden kann, müssen diese rechtzeitig der zuständigen Behörde angekündigt werden. Eine Vorankündigung ist nach der Baustellenverordnung (BaustellV) notwendig für jede Baustelle, bei der

  • die voraussichtliche Dauer der Arbeiten mehr als 30 Arbeitstage beträgt und auf der mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig arbeiten werden oder
  • der Umfang der Arbeiten voraussichtlich 500 Personentage überschreitet.

Der Behörde sind spätestens zwei Wochen vor Einrichtung der Baustelle die Mindestangaben auf dem vorgeschriebenen Formblatt zu übermitteln.

Die Vorankündigung ist sichtbar auf der Baustelle auszuhängen und bei erheblichen Änderungen anzupassen.

Achtung! Sind Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber am Bau tätig oder werden besonders gefährliche Arbeiten ausgeführt, muss ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan erstellt werden.

Online-Dienst

Baustellenvorankündigung

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Sprache

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Sprache: de

Ansprechpartner

Baustellen (Baustellen)

Adresse

Hausanschrift

Braustraße 2

04107 Leipzig

Kontakt

E-Mail: Bauvorankuendigungen@lds.sachsen.de

Fax: +49 341 977 5099

Telefon Festnetz: +49 341 977 5520

Internet

Sprachversion

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Sprache: de

erforderliche Unterlagen

  • Formular "Vorankündigung einer Baustelle"

Voraussetzungen

keine Angabe

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

nicht anwendbar

Verfahrensablauf

  • Rufen Sie das vorgeschriebene Formular online ab (siehe –> Onlineantrag oder Formulare und weitere Angebote).
  • Füllen Sie den Vordruck vollständig aus und übermitteln Sie den unterschriebenen Ausdruck der zuständigen Stelle.

Fristen

  • Vorlage der Vorankündigung: spätestens zwei Wochen vor Einrichtung der Baustelle

Kosten

keine

Gültigkeitsgebiet

Sachsen

Version

Technisch geändert am 30.01.2025

Sprachversion

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