Vorankündigung der Einrichtung einer Baustelle Entgegennahme

    Vorankündigung einer Baustelle

    Damit die Sicherheit und der Gesundheitsschutz bei umfangreichen Bauvorhaben überwacht werden kann, müssen diese rechtzeitig der zuständigen Behörde angekündigt werden. Eine Vorankündigung ist nach der Baustellenverordnung (BaustellV) notwendig für jede Baustelle, bei der

    Beschreibung

    Damit die Sicherheit und der Gesundheitsschutz bei umfangreichen Bauvorhaben überwacht werden kann, müssen diese rechtzeitig der zuständigen Behörde angekündigt werden. Eine Vorankündigung ist nach der Baustellenverordnung (BaustellV) notwendig für jede Baustelle, bei der

    • die voraussichtliche Dauer der Arbeiten mehr als 30 Arbeitstage beträgt und auf der mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig arbeiten werden oder
    • der Umfang der Arbeiten voraussichtlich 500 Personentage überschreitet

    Der Behörde sind spätestens zwei Wochen vor Einrichtung der Baustelle die Mindestangaben auf dem vorgeschriebenen Formblatt zu übermitteln.

    Die Vorankündigung ist sichtbar auf der Baustelle auszuhängen und bei erheblichen Änderungen anzupassen.

    Achtung! Sind Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber am Bau tätig oder werden besonders gefährliche Arbeiten ausgeführt, muss ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan erstellt werden.

    Online-Dienst

    Baustellenvorankündigung

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    Ansprechpartner

    Baustellen (Baustellen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Braustraße 2

    04107 Leipzig

    Kontakt

    E-Mail: Bauvorankuendigungen@lds.sachsen.de

    Fax: +49 341 977 5099

    Telefon Festnetz: +49 341 977 5520

    Internet

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Formular "Vorankündigung einer Baustelle"

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

     

    Verfahrensablauf

    • Rufen Sie das vorgeschriebene Formular online ab siehe (–> Onlineantrag und Formulare).
    • Füllen Sie den Vordruck vollständig aus und übermitteln Sie den unterschriebenen Ausdruck der zuständigen Stelle.

    Fristen

    • Vorlage der Vorankündigung: spätestens zwei Wochen vor Einrichtung der Baustelle

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 14.04.2023 (von: 1)

    Sprachversion

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    Sprache: de