Visum für die Einreise nach Deutschland beantragen
Beschreibung
Je nachdem, aus welchem Land Sie kommen, kann für die Einreise nach Deutschland ein Visum erforderlich sein. Die Staaten, auf die dies zutrifft, ermitteln Sie mithilfe der "Staatenliste zur Visumpflicht" des Auswärtigen Amtes.
Hinweis: Wenn Sie bereits im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels sind, brauchen Sie zur Einreise kein Visum.
Bei der Erteilung eines Visums werden zwei Fälle unterschieden:
Durchreise und Kurzaufenthalte
Wenn Sie nur durch das Schengen-Gebiet auf dem Luft- oder Landweg hindurchreisen, also auf dem Weg in einen sogenannten Drittstaat sind (der selbst nicht Schengen-Staat ist), müssen Sie ein Schengen-Visum der Kategorie "A" beziehungsweise "C" beantragen.
Für einen Kurzaufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen kommt ein Schengen-Visum Kategorie "C" in Betracht, wenn eine Erwerbstätigkeit nicht beabsichtigt ist. Dieses Visum berechtigt auch zu Kurzaufenthalten in den anderen Mitgliedsstaaten des Schengener Übereinkommens.
Längerfristige Aufenthalte
Längerfristige Aufenthalte (zum Beispiel zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit oder zum Zweck des Familiennachzugs) erfordern bei visumspflichtigen Ausländern* ein nationales Visum.
Die Erteilung richtet sich nach den Vorschriften für die
- Aufenthaltserlaubnis,
- die Blaue Karte EU,
- die ICT-Karte,
- die Mobile-ICT-Karte,
- die Niederlassungserlaubnis und
- die Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU
und bedarf teilweise der Zustimmung der Ausländerbehörde am vorgesehenen Aufenthaltsort.
Nach der Einreise mit einem nationalen Visum wird auf Antrag für einen bestimmten gesetzlichen Aufenthaltszweck die entsprechende Erlaubnis erteilt. In besonderen Fällen (zum Beispiel bei Hochqualifizierten) kann auch sofort eine (unbefristete) Niederlassungserlaubnis erteilt werden.
Die Erteilung ist vor Ablauf des Visums bei der Ausländerbehörde zu beantragen.
Für Unionsbürger und Angehörige der EWR-Staaten Island, Norwegen und Liechtenstein ist kein Visum zur Einreise und kein Aufenthaltstitel für den Aufenthalt erforderlich. Grundsätzlich gilt dies auch für Staatsangehörige der Schweiz.
*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion
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alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen
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erforderliche Unterlagen
Um zeitaufwändige Nachforderungen zu vermeiden, sollten Sie sich rechtzeitig vor Reisebeginn mit der Auslandsvertretung in Verbindung setzen und sich über die von Ihnen einzureichenden Unterlagen informieren.
Voraussetzungen
Die Erteilung eines Visums setzt in der Regel voraus, dass
- Ihre Identität geklärt ist und Sie die Passpflicht erfüllen,
- Ihr Lebensunterhalt gesichert ist,
- kein Ausweisungsgrund vorliegt und
- soweit kein Anspruch auf einen Aufenthaltstitel besteht, Ihr Aufenthalt nicht aus einem sonstigen Grund Interessen der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt oder gefährdet.
Ist ein längerfristiger Aufenthalt beabsichtigt, müssen außerdem zusätzlich die speziellen Voraussetzungen für Aufenthaltstitel entsprechend dem vorgesehenen Aufenthaltszweck vorliegen.
Die Erteilung eines Visums kommt nicht in Betracht, wenn Sie ausgewiesen, abgeschoben oder zurückgeschoben worden sind, solange die für das Wiedereinreiseverbot gesetzte Frist nicht abgelaufen ist.
Rechtsgrundlage(n)
- § 5 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) – Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen
- § 6 AufenthG – Visum
- Schengener Grenzkodex
- EU-Visumverordnung
Rechtsbehelf
Klage beim Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
Das Formular zur Beantragung eines Einreisevisums steht Ihnen auf den Internetseiten der deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Land in verschiedenen Sprachen zur Verfügung.
- Füllen Sie den Vordruck genau aus und versehen Sie ihn mit Ihrer Unterschrift.
- Stellen Sie die nötigen Nachweise zusammen.
- Geben Sie den Antrag (mindestens zwei Exemplare) mit den erforderlichen Unterlagen persönlich bei der Auslandsvertretung der Bundesrepublik Deutschland in Ihrem Heimatland ab.
Prüfung und Erteilung des Visums
- Die Auslandsvertretung der Bundesrepublik holt, wenn nötig, die Zustimmung der Ausländerbehörde am zukünftigen Wohnsitz in Deutschland ein.
- Dann kann die Auslandsvertretung das Visum erteilen.
Einreise
- Wenn Sie ein Visum erteilt bekommen, wird mit einem Sichtvermerk im Pass die Einreise und der Aufenthalt erlaubt.
Fristen
Gültigkeit: in der Regel mindestens drei Monate
Es können Wartezeiten auftreten, bis der Antrag bei der Auslandsvertretung gestellt werden kann. Ist zur Einreise nach Deutschland ein Visum erforderlich, sollten Sie den Antrag deshalb rechtzeitig stellen.
Bearbeitungsdauer
In der Regel zwei bis zehn Arbeitstage
Bei einem Antrag für ein Visum, das zu einem längerfristigen Aufenthalt oder zur Arbeitsaufnahme berechtigt, müssen Sie mit einer mehrmonatigen Bearbeitungszeit rechnen.
Kosten
- Schengen-Visum: EUR 60,00, für Kinder zwischen sechs und zwölf Jahren: EUR 35,00
- nationales Visum: EUR 75,00, für Minderjährige: EUR 37,50
In bestimmten Fällen kann die Gebühr ermäßigt oder ganz erlassen werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Ein Visum für kurzfristige Aufenthalte können Sie auch bei der Auslandsvertretung eines anderen Schengen-Staates beantragen. Grundsätzlich sollten Sie jedoch das Visum bei der Auslandsvertretung des Schengen-Staates beantragen, in dem das Hauptreiseziel Ihres Kurzaufenthalts liegt.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen