Genehmigung von Handels- und Vermittlungsgeschäften in Zusammenhang mit ABC-Waffen oder militärischen Verwendungen in Waffenembargo-Ländern
Beschreibung
Handels- und Vermittlungsgeschäfte, die im Zusammenhang mit ABC-Waffen oder militärischen Verwendungen in Waffenembargo-Ländern stehen oder stehen könnten, dürfen Sie nur nach vorheriger Genehmigung abschließen. Ihren Antrag reichen Sie im Online-Verfahren beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ein.
Einheitlicher Ansprechpartner
Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.
- Einheitlicher Ansprechpartner
Amt24-Informationen
Online-Dienste
Handelsgeschäft Waffen, Online-Antrag (Login und Registrierung ELAN-K2)
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Handelsgeschäft Waffen, Online-Antrag (Login und Registrierung ELAN-K2)
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Ansprechpartner
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)
Adresse
Hausanschrift
Internet
erforderliche Unterlagen
Zur Antragsbearbeitung benötigt die Behörde eine Reihe von Unterlagen, insbesondere
- aussagekräftige technische Unterlagen zu den zu liefernden Gütern
- ein Firmenprofil des Güterempfängers
- die Erklärung des Empfängers zur Verwendung der Güter (Endverbleibserklärung)
Weitere Hinweise erhalten Sie im Verlaufe des Antragsverfahrens.
Voraussetzungen
- Es ist Ihnen bekannt oder das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat darüber unterrichtet, dass die Güter des beabsichtigten Handels- und Vermittlungsgeschäftes für ABC-Waffen oder für militärische Verwendungen in Waffenembargo-Ländern bestimmt sind oder sein könnten.
- Es handelt sich um bestimmte Dual-use-Güter (Güter, die sowohl für zivile als auch für militärische Einsatzzwecke verwendet werden können).
Rechtsgrundlage(n)
- § § 41, 41 a Außenwirtschaftsverordnung (AWV)
Rechtsbehelf
Informationen zum Rechtsbehelf entnehmen Sie bitte dem Bescheid.
Verfahrensablauf
Die Genehmigung zu betreffenden Handels- oder Vermittlungsgeschäft beantragen Sie über das elektronische "ELAN-K2"-System des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Melden Sie sich dazu im Antragsportal unter "Login und Registrierung ELAN-K2" an.
Nähere Informationen zum Online-Verfahren erhalten Sie unter "ELAN-K2" unten links auf der Einstiegsseite.
Hinweis: Für jedes eigenständige Handels- und Vermittlungsgeschäft, das unter die genannten Voraussetzungen fällt, müssen Sie die Erlaubnis separat beantragen.
Fristen
Sie dürfen das Handels- und Vermittlungsgeschäft erst dann abschließen, wenn Ihnen die behördliche Erlaubnis vorliegt.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen