Personalausweis Ausstellung erstmaligOnline erledigen

    Personalausweis oder vorläufigen Personalausweis beantragen

    Hinweise für Chemnitz

    Personalausweise können grundsätzlich ab dem 1. Lebensjahr ausgestellt werden, ein Anspruch auf Ausstellung eines Personalausweises besteht ab dem 16. Lebensjahr. Die Gültigkeitsdauer eines Personalausweises ist vom Alter abhängig. Vor Vollendung des 24. Lebensjahres gilt er für die Dauer von sechs Jahren, ab Vollendung des 24. Lebensjahres für die Dauer von zehn Jahren. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

    Beschreibung

    Hinweise für Chemnitz

    Personalausweise können grundsätzlich ab dem 1. Lebensjahr ausgestellt werden, ein Anspruch auf Ausstellung eines Personalausweises besteht ab dem 16. Lebensjahr. Die Gültigkeitsdauer eines Personalausweises ist vom Alter abhängig. Vor Vollendung des 24. Lebensjahres gilt er für die Dauer von sechs Jahren, ab Vollendung des 24. Lebensjahres für die Dauer von zehn Jahren. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

    Achtung! Achten Sie darauf, dass Sie rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit einen neuen Personalausweis beantragen. Das Datum, bis zu dem Ihr Ausweis gültig ist, finden Sie auf dessen Vorderseite.

    Ein vorläufiger Personalausweis wird Ihnen ausgestellt, wenn Sie sofort einen Personalausweis benötigen, weil Sie sich sonst nicht ausweisen könnten (zum Beispiel mit einem Reisepass). Er dient insbesondere dazu, die Zeit bis zur Ausstellung eines neuen Personalausweises zu überbrücken. Der vorläufige Personalausweis hat eine Gültigkeitsdauer von höchstens drei Monaten und kann nicht verlängert werden.

    Online-Dienst

    Online-Terminvergabe

    ID: L100009_6008055-6001933-546-6005944-6000102

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgeramt (Bürgeramt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Düsseldorfer Platz 1

    09111 Chemnitz

    Kontakt

    E-Mail: buergeramt@stadt-chemnitz.de

    Fax: 0371 4883399

    Telefon Festnetz: 0371 4883301

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Chemnitz

    • bisheriges amtliches Personaldokument (zum Beispiel Reisepass, Personalausweis oder Kinderausweis / Kinderreisepass)
    • ein aktuelles Foto in der vorgeschriebenen Größe (45 Millimeter hoch und 35 Millimeter breit) und Beschaffenheit (siehe Foto-Mustertafel –> Weiterführende Informationen)

    Hinweis: Es wird empfohlen, zur Beantragung eine Personenstandsurkunde (zum Beispiel Ehe- oder Geburtsurkunde) mitzubringen. So können möglicherweise auftretende Probleme, insbesondere bezüglich der Schreibweise und Reihenfolge der Aufnahme von Vor- und Familiennamen in den Ausweis, sofort geklärt werden. Dies kann zum Beispiel auch der Fall sein, wenn seit der letzten Ausstellung Änderungen Ihrer Angaben aufgetreten sind oder bei der erstmaligen Beantragung nach dem Zuzug in die Stadt oder Gemeinde. Im Zweifelsfall sollten Sie sich vor der Beantragung auf den Internetseiten der Stadt oder Gemeinde oder telefonisch informieren, welche Unterlagen mitzubringen sind.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Chemnitz

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Rechtsbehelf

    Hinweise für Chemnitz

    nicht anwendbar

     

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Chemnitz

    Antrag
    • Ein Personalausweis wird auf persönlichen Antrag ausgestellt. Sie können sich bei der Antragstellung nicht vertreten lassen.
    • Jugendliche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, können den Personalausweis selbst beantragen. Kommen Jugendliche, die das 16. aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben und keinen Reisepass besitzen, dieser Pflicht nicht nach, ist der gesetzliche Vertreter (in der Regel die Eltern) verpflichtet, die Ausstellung des Personalausweises für das Kind zu beantragen.
    • Vor der Abholung des Personalausweises erhalten Sie einen PIN-Brief vom Ausweishersteller (Bundesdruckerei) mit einer PIN, einer PUK und einem Sperrkennwort. Die Verwendung der Nummern und des Sperrkennwortes ist in dem Ihnen vorher schon ausgehändigten Informationsmaterial ausführlich erläutert.
    Ausgabe
    • Bevor Sie den Personalausweis ausgehändigt bekommen, müssen Sie schriftlich bestätigen, dass Sie den PIN-Brief erhalten haben.
    • Sie können sich bei der Abholung des Personalausweises vertreten lassen, wenn Sie dem Vertreter eine besondere Vollmacht erteilen. Die Vollmacht muss auch eine Erklärung zum Erhalt des PIN-Briefes enthalten. Die Transport-PIN darf durch einen Vertreter oder Bevollmächtigten jedoch nicht in eine persönliche PIN geändert werden.
    Rückgabe alter Dokumente
    • Sollten Sie einen vorläufigen Personalausweis ausgestellt bekommen haben oder sind Sie noch im Besitz eines alten Ausweises, müssen Sie diesen bei der Abholung des neuen Ausweises zurückgeben. Wenn Sie ihre alten Dokumente behalten wollen, müssen diese vorher entwertet werden.

    Fristen

    Hinweise für Chemnitz

    keine

    Kosten

    Hinweise für Chemnitz

    • Ausstellung eines Personalausweises vor Vollendung des 24. Lebensjahres: EUR 22,80
    • Ausstellung eines Personalausweises ab Vollendung des 24. Lebensjahres: EUR 28,80
    • Ausstellung eines vorläufigen Personalausweis: EUR 10,00

    Weitere Gebühren:

    • nachträgliches Einschalten der Online-Ausweisfunktion: EUR 6,00
    • nachträgliches Setzen der PIN durch die Behörde: EUR 6,00
    • Entsperren der Online-Ausweisfunktion: EUR 6,00

    Zahlungsarten:

    • Bar
    • EC-Karte:
      im Bürgerhaus am Wall sowie in den Bürgerservicestellen Sachsen Allee, Rabenstein, Morgenleite

    Tipp: Von der Erhebung einer Gebühr kann abgesehen werden, wenn der Antragsteller oder die Antragstellerin bedürftig ist. Die Entscheidung über einen Erlass der Gebühr wird im Einzelfall getroffen und liegt in der Verantwortung der jeweiligen Behörde. Fragen Sie bei Ihrer Gemeinde nach, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Gebührenerlass möglich ist.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Chemnitz

    Terminvergabe:

    Damit der Infektionsschutz gewährleistet wird, ist immer eine Terminvereinbarung erforderlich. Damit entstehen kaum Wartezeiten. Sollte das Anliegen alternativ per Telefon, Brief, Fax oder E-Mail beantragbar sein, nutzen Sie bitte vorrangig diesen Weg.

    weitere Unterlagen:

    • Nachweis der aktuellen Namensführung (Geburts- oder Heiratsurkunde, Namenserklärung)
      Es ist der Nachweis zur aktuellen Namensführung vorzulegen. Zur Anerkennung ausländischer Urkunden gelten besondere Anforderungen. Informationen dazu finden Sie unter https://www.auswaertiges-amt.de/de/urkunden/2007718#content_1
    • Nachweis über das Sorgerecht
      bei alleinigem Sorgerecht: z.B. Negativattest des Jugendamtes (nicht älter als 3 Monate), Scheidungsurteil o.a.
      gemeinsames Sorgerecht bei nichtehelichen Kindern: gemeinsame Sorgeerklärung (erfolgt beim Jugendamt) o.a.
    • Zustimmungserklärung mit Unterschriften des Sorgeberechtigten, wenn dieser nicht bei der Antragstellung an Amtsstelle erscheinen kann
      Die Zustimmungserklärung ist erforderlich, wenn ein sorgeberechtigter Elternteil zur Antragstellung nicht erscheinen kann.

    Hilfe bei der Beantragung:

    • Telefon: 0371 115
    • E-Mail: meldebehoerde@stadt-chemnitz.de

    Bearbeitungszeit:

    • Personalausweis:
      3 bis 4 Wochen
      Nach Herstellung des Personalausweises wird dem Antragsteller durch die Bundesdruckerei ein PIN-Brief zugesandt, der Ausweis liegt dann i. d. R. auch zur Abholung bei der Behörde bereit.
    • vorläufiger Personalausweis:
      3-4 Arbeitstage
      Im Bürgerhaus am Wall ist zu den Öffnungszeiten eine kurzfristige Ausstellung möglich.

    weitere Informationen:

    • Der Verlust des Personalausweises ist umgehend der Meldebehörde persönlich mitzuteilen. Diese leitet auch eine Verlustmeldung an die Polizei weiter, damit das Dokument zur Fahndung ausgeschrieben werden kann.
      Ebenfalls persönlich ist das Wiederauffinden eines verloren gegangenen Personalausweises der Meldebehörde mitzuteilen.
      Die eID-Funktion kann vorab auch über den Sperrnotruf Tel. 116 116 gesperrt werden, um Missbrauch zu verhindern.
      Bei Verlust des Personalausweises bringen Sie bitte Ihren Reisepass oder ein anderes amtliches Dokument mit Lichtbild versehen und die Geburts- oder Eheurkunde mit.
    • Der abgelaufene Ausweis wird eingezogen, kann aber auch entwertet überlassen werden.
    • Sollte es Ihnen durch Krankheit oder Pflegebedürftigkeit auf Dauer unmöglich sein, die Antragstellung vorzunehmen, melden Sie sich bitte beim Einwohnermeldeamt. In diesen Fällen kann eine Befreiung von der Ausweispflicht vorgenommen werden.
    • Wird dargelegt, sofort einen neuen Personalausweis zu benötigen, kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden. Dieser ist maximal 3 Monate gültig.
      Der vorläufige Personalausweis muss persönlich beantragt und eigenhändig unterschrieben werden.
      Dieser dient grundsätzlich nicht als Reisedokument, wird aber in einigen Ländern als solches akzeptiert. Die Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes sind zu beachten.

    Der Personalausweis ist mit einem Chip versehen und bietet neben der Funktion als amtliches Ausweisdokument folgende Zusatzfunktionen:

    • elektronischer Identitätsnachweis (Online-Ausweisfunktion bzw. eID),
    • qualifizierte elektronische Signatur (freiwillig; muss privat beantragt werden) und
    • hoheitliche Biometriefunktion (biometrisches Passbild, Fingerabdrücke)

    Auf dem Chip des Ausweises können Fingerabdrücke gespeichert werden. Die Abgabe der Fingerabdrücke ist freiwillig und erfolgt bei der Antragstellung.

    Tipp: Die Aufnahme des Passfotos, der Unterschrift und ggf. der Fingerabdrücke (biometrische Daten) können Sie selbst vor Antragstellung des Dokumentes im Bürgerhaus am Wall vornehmen. Dafür steht Ihnen im Wartebereich des Einwohnermeldeamtes in der 2. Etage der "Ausweis-Automat" Speed Capture Station zur Verfügung. Die Gebühr dafür beträgt 3,00 EUR.

    Hinweisblatt Ausweis-Automat: https://www.chemnitz.de/static/mam/vis_form/plakat_ausweisautomat.pdf

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 29.01.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en