Versammlung Bestätigung

    Versammlung anmelden

    Wer eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel veranstalten möchte, muss diese grundsätzlich 48 Stunden vor Bekanntgabe (= Einladung von Teilnehmern und Teilnehmerinnen oder Aufruf über unterschiedliche Medien) bei der zuständigen Behörde anmelden.

    Beschreibung

    • Wenn Sie eine Versammlung veranstalten möchten, müssen Sie dies spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe der Veranstaltung bei der zuständigen Behörde anmelden.
    • Nach Eingang Ihrer Anmeldung bei der zuständigen Behörde wird diese an die für den Versammlungsort zuständige örtliche Ordnungsbehörde, an die Polizei und ggf. auch an weitere zu beteiligende Behörden weitergeleitet. Diese beteiligten Behörden können dann Stellung zu der von Ihnen geplanten Versammlung beziehen.
    • Regelmäßig werden mit den beteiligten Behörden (Polizei, Ordnungsämtern) im Vorfeld Kooperationsgespräche hinsichtlich des Ablaufs und der Durchführung der Versammlung durchgeführt.

    Online-Dienst

    ST: Beteiligungsportal Sachsen-Anhalt

    ID: L100008_408120438

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 24.04.2024 (von: Bethge, Vanessa)

    Technisch geändert am 21.10.2024 (von: Bethge, Vanessa)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die jeweils zuständige Versammlungsbehörde Ihres Landkreises, der kreisfreien Stadt Dessau-Roßlau (für das Stadtgebiet Dessau-Rosslau) oder die Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord (für das Stadtgebiet Magdeburg) bzw. die Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Süd (für das Stadtgebiet Halle).

    Ansprechpartner

    Landkreis Börde - Rechtsamt - Sachgebiet Ordnung und Sicherheit

    Beschreibung

    Allgemeine Gefahrenabwehr

    • Kampfmittel und Fundmunition
    • Versammlungsrecht
    • Jugendschutz

    Gewerbeangelegenheiten

    • § 30 GewO Privatkrankenanstalten
    • § 34f GewO Finanzanlagenvermittler
    • § 34h GewO Honorar-Finanzanlagenberater
    • § 34i GewO Immobiliendarlehensvermittler
    • § 69 GewO Festsetzen von Messen, Ausstellungen und Großmärkten

    Jagd-und Fischereiwesen
    Personenstandswesen und Namensrecht

    Schornsteinfegerwesen
    Schwarzarbeit
    Waffen- und Sprengstoffrecht
    Fachaufsicht über die Kommunen im allgemeinen und speziellen Gefahrenabwehrrecht

    Leistungen

    • Anmeldung Veranstaltung
    • Anzeige Ordnungswidrigkeiten bei Schwarzarbeit
    • Befahrerlaubnis Landschaftsschutzgebiet
    • Fischereischein
    • Fischerprüfung
    • Gaststättenbetrieb - Anordnungen erlassen (nachträglich)
    • Gaststättenbetrieb - Außengastronomie erlauben (Sondernutzung)
    • Gefahrenabwehr/Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
    • Gewerbe erlaubnispflichtig: Auskunft
    • Gewerbsmäßige Hundehaltung erlauben
    • Jagdangelegenheiten
    • Jagdschein
    • Kampfmittelbeseitigung
    • Ladenöffnungszeiten
    • Namensänderung
    • Ordnungswesen
    • Schießstätte Betrieb - Erlaubnis
    • Schornsteinfegerwesen
    • Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen
    • Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum - Genehmigung
    • Versammlungen - Anmeldung von öffentlichen Versammlungen oder Aufzügen unter freiem Himmel
    • Waffenbesitzkarte
    • Waffenbesitzkarte für Waffen- und Munitionssachverständige
    • Waffenhandel gewerbsmäßig - Erlaubnis
    • Waffenhandel: Fachkundeprüfung abnehmen
    • Waffenschein ausstellen
    • Waffentransport - Erlaubnis

    Adresse

    Hausanschrift

    Bornsche Straße 2

    39340 Haldensleben

    Behindertenparkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
    Anzahl: 10
    Gebühren: nein


    Parkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
    Anzahl: 50
    Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 10 01 53

    39331 Haldensleben

    Kontakt

    Internet

    Bankverbindung

    Landkreis Börde

    Empfänger: Landkreis Börde

    IBAN: DE96 8105 5000 3400 0053 54

    BIC: NOLADE21HDL

    Bankinstitut: Kreissparkasse Börde

    Version

    Technisch erstellt am 01.07.2010 (von: Remo Walter)

    Technisch geändert am 18.06.2024 (von: Hubl, Justin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    Gemeinde Niedere Börde - Ordnung- und Sicherheit, Gewerbeangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Große Straße 9-10

    39326 Groß Ammensleben

    Parkplatz: Hof des Verwaltungsgeländes
    Anzahl: 20
    Gebühren: nein

    Groß Ammensleben - Bahnhof

    Regionalbahn: Elbe-Saale-Bahn KBS 308


    Groß Ammensleben - Bahnhofstaße

    Bus: Linie 610


    Groß Ammensleben - Gaststätte "Zur Post"

    Bus: Linie 617

    Öffnungszeiten

    Montag: geschlossen Dienstag: 9.00-12.00 Uhr und 13.30-17.45 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9.00-12.00 Uhr Freitag: 9.00-12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 039202 88-412

    E-Mail: gewerbeamt@niedere-boerde.de

    Fax: 039202 88-413

    E-Mail: ordnungsamt@niedere-boerde.de

    Telefon Festnetz: 039202 88-402

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 06.10.2011 (von: Andreas Drähne)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Brandstäter, Marlen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    erforderliche Unterlagen

    Keine

    Formulare

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein, in Ausnahmefällen ja

    Voraussetzungen

    • Sie müssen für jede Versammlung eine Person haben, welche die Versammlung angemeldet hat sowie eine Versammlungsleitung.
    • Die anmeldende Person kann eine Einzelperson, eine Organisation oder eine Vereinigung sein.
    • Die Versammlungsleitung muss eine Einzelperson sein.
    • Diese Einzelperson ist für einen geordneten Ablauf der Versammlung verantwortlich und während der Versammlung die Ansprechperson für die Polizei und die Versammlungsbehörde.
    • Die Versammlungsleitung muss während der gesamten Dauer der Versammlung anwesend sein. Eine Stellvertretung für die Versammlungsleitung kann genannt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Sie übermitteln ihre Anmeldung der Versammlung an die zuständige Behörde digital oder analog.
    • Die Anmeldung ist an keine Form gebunden.
    • Unabhängig davon ob Sie die Anmeldung online, schriftlich oder mündlich erstellen müssen folgende Informationen enthalten sein:
      • Name und Anschrift des/der Veranstalters/Veranstalterin der anzeigenden Person (Privatperson oder Organisation)
      • Name und Anschrift, Telefon und Fax/E-Mail des Versammlungsleiters/der Versammlungsleiterin.
      • Bezeichnung des geplanten Ablaufs der Versammlung nach Ort, Zeit und Thema
      • Bei Aufzügen/Demonstrationen den geplanten Streckenverlauf.
      • Wenn die Versammlungsleitung sich der Hilfe von Ordnerinnen und Ordnern bedient, ist ihr Einsatz unter Angabe der Zahl der dafür voraussichtlich eingesetzten Personen der zuständigen Behörde mitzuteilen.

    Wenn Sie die Anmeldung online einreichen möchten:

    • Sie müssen sich nicht registrieren oder einen Account erstellen.
    • Sie füllen die Pflichtfelder des Onlinedienstes aus.
    • Sie erhalten eine Bestätigungsmail an die von Ihnen angegebene Mailadresse

    Wenn Sie die Anmeldung postalisch einreichen möchten:

    • Sie verschriftlichen z. B. mit einer Mustervorlage ihre Anmeldung und prüfen ihre Angaben auf Vollständigkeit.
    • Sie senden die Anmeldung dann postalisch oder reichen Sie vor Ort bei der zuständigen Behörde ein.

    Anschließend:

    • Die zuständige Behörde bearbeitet ihre Anmeldung und leitet diese ggf. mit Kommentar an die lokalen Behörden (Polizei, Gesundheitsamt, Ordnungsbehörde); diese geben Rückmeldung mit möglichen Hinweisen für beschränkende Verfügungen oder Gefahren für die öffentliche Sicherheit, die solche Verfügungen oder ein Verbot rechtfertigen können.
    • In der Regel erfolgt ein Kooperationsgespräch zwischen der verantwortlichen Behörde/Polizei und den veranstaltenden Personen.
    • Rückmeldungen der Behörden werden separat geprüft und eine etwaige Kooperation am Versammlungsort beschlossen.
    • Danach wird eine Anzeigebestätigung erstellt und an den/die Antragsteller/Antragstellerin zurückgeschickt.
    • Die Anmeldung wird bestätigt oder es wird ein Bescheid mit einschränkenden Verfügungen oder ein Verbot ausgesprochen. Es werden keine Gebühren erhoben.
    • Eine kurzfristige Benachrichtigung bis zu 1 Stunde vor Beginn der Versammlung ist möglich.
    • Wesentliche Änderungen ihrer Angaben zur Versammlung sind der zuständigen Behörde unverzüglich mitzuteilen. - Die verantwortliche Veranstaltungsleitung muss für die Bestätigung der Anzeige oder den Auflagenbescheid bekannt sein.

    Fristen

    Die Versammlungsanzeige muss 48h vor der Bekanntgabe der Versammlung erfolgen.

    Bearbeitungsdauer

    4 bis 24 Stunden

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Die zuständige Behörde kann nach Kooperationsgesprächen mit anderen beteiligten Behörden eine Beschränkung oder Verfügung der Versammlung erlassen oder ein Versammlungsverbot aussprechen, wenn durch die Versammlung Gefahren für die öffentliche Sicherheit zu befürchten sind, die diese Maßnahmen rechtfertigen.
    • Darüber ist ein Bescheid zu erstellen, der vor dem Verwaltungsgericht angefochten werden kann.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein (MIKWS) am 12.07.2022

    Version

    Technisch erstellt am 08.03.2006 (von: Andrea Erbarth)

    Technisch geändert am 18.04.2024 (von: system)

    Stichwörter

    versammlungsrechtliche Bestätigung, Aufmarsch, Aufzug, Versammlungsgenehmigung, Auflagenverfügung, Demonstration, Kundgebung, Versammlungsanzeige

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)