Fliegende Bauten Genehmigung

    Genehmigung für Fliegende Bauten beantragen

    Sie sind Besitzer oder Besitzerin eines Fahrgeschäftes, Bühne oder Tribüne? Bevor Sie dies in Betrieb nehmen dürfen, benötigen Sie eine Genehmigung.

    Beschreibung

    Fliegende Bauten sind nicht ortsfeste bauliche Anlagen, die wiederholt aufgestellt und zerlegt werden. Dies können z.B. Fahrgeschäfte, Zelte, Tribünen, Bühnen, mobile Konzertbühnen sein. Vor dem erstmaligen Aufstellen und in Gebrauch nehmen solcher Anlagen wird eine Ausführungsgenehmigung benötigt, die von der oberen Bauaufsichtsbehörde erteilt wird.

    Nach Erteilung der Ausführungsgenehmigung werden die mit Genehmigungsvermerk versehenen erforderlichen Bauvorlagen und Prüfberichte in ein Prüfbuch dauerhaft eingebunden.

    Die Ingebrauchnahme eines genehmigungspflichtigen Fliegenden Baues ist der zuständigen Unteren Bauaufsichtsbehörde unter Vorlage des Prüfbuches anzuzeigen.

    Zuständigkeit

    Für die Erteilung und die Verlängerung der Ausführungsgenehmigung ist, wenn der Betreiber seinen festen Wohnsitz in Sachsen-Anhalt hat, das Landesverwaltungsamt, Referat Bauwesen, zuständig.

    Ansprechpartner

    Stadt Köthen (Anhalt) - Bauordnung / Untere Denkmalschutzbehörde (601)

    Beschreibung

    • Durchführung des Genehmigungsfreistellungsverfahrens nach der Bauordnung (BauO LSA)
    • Festlegung erforderlicher Stellplätze für ein Bauvorhaben gemäß Stellplatzsatzung - Bescheidung über mögliche Stellplatzablösen gemäß Ablösesatzung


    Untere Bauaufsicht

    • Erteilung von Bauvorbescheiden, Baugenehmigungen für die Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und den Abbruch baulicher Anlagen
    • Aufspüren von Baurechtswidrigkeiten, in der Folge bauaufsichtliches Einschreiten
    • Veranlassen von gefahrabwehrenden Maßnahmen an/von baulichen Anlagen
    • Baulasteintragungen
    • Abgeschlossenheitsbescheinigungen
    • Baustellenkontrollen/ Bauabnahmen
    • Abnahme fliegender Bauten (z.B. Zirkuszelte)


    Untere Denkmalschutzbehörde

    • Erteilung denkmalrechtlicher Genehmigungen
    • Ausstellung von Negativzeugnissen bei Eigentümerwechsel
    • Denkmalinformationssystem Sachsen-Anhalt
      Mit einem neuen Informationssystem können sich Interessierte über den Denkmalbestand in Sachsen-Anhalt kundig machen. Darin sind verschiedene Bau- und Kultur- und archäologische Flächendenkmale erfasst.
      https://lda.sachsen-anhalt.de/denkmalinformationssystem/

    Adresse

    Hausanschrift

    Wallstraße 1-5

    06366 Köthen (Anhalt)

    Haltestellen

    • Haltestelle: Köthen, Bärteichpromenade
      Linie:
      • Bus: Köthen, Bärteichpromenade

    Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Montag 9:00-12:00 Uhr Dienstag 9:00-12:00 und 14:00-18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 9:00-12:00 und 14:00-17:00 Uhr Freitag geschlossen und nach Vereinbarung

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Aufzug geht bis ins 2. OG

    Version

    Technisch geändert am 19.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Bauwesen

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1963

    39009 Magdeburg

    Hausanschrift

    Hakeborner Straße 1

    39112 Magdeburg

    Kein Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Mo. - Do.: 9:00 - 15:00 Uhr Fr.: 9:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0391 567-2201

    E-Mail: poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

    Kontaktperson

    • Frau Elke Seidel

      Telefon Festnetz: 0391 567-2292

    Internet

    Weitere Informationen

    Version

    Technisch geändert am 20.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • schriftlicher Antrag
    • alle für die Beurteilung des Vorhabens und die Bearbeitung des Antrages erforderlichen Unterlagen (Bauvorlagen)

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Ausführungsgenehmigung ist, je nach Art der Anlage, zeitlich auf mindestens 1 Jahr und höchstens 5 Jahre befristet.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Zelt, Jahrmarkt, Rummel, Tribüne, Achterbahn, Bühne, Fahrgeschäft

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de