Genehmigung für Fliegende Bauten beantragen
Sie sind Besitzer oder Besitzerin eines Fahrgeschäftes, Bühne oder Tribüne? Bevor Sie dies in Betrieb nehmen dürfen, benötigen Sie eine Genehmigung.
Beschreibung
Fliegende Bauten sind nicht ortsfeste bauliche Anlagen, die wiederholt aufgestellt und zerlegt werden. Dies können z.B. Fahrgeschäfte, Zelte, Tribünen, Bühnen, mobile Konzertbühnen sein. Vor dem erstmaligen Aufstellen und in Gebrauch nehmen solcher Anlagen wird eine Ausführungsgenehmigung benötigt, die von der oberen Bauaufsichtsbehörde erteilt wird.
Nach Erteilung der Ausführungsgenehmigung werden die mit Genehmigungsvermerk versehenen erforderlichen Bauvorlagen und Prüfberichte in ein Prüfbuch dauerhaft eingebunden.
Die Ingebrauchnahme eines genehmigungspflichtigen Fliegenden Baues ist der zuständigen Unteren Bauaufsichtsbehörde unter Vorlage des Prüfbuches anzuzeigen.
Zuständigkeit
Für die Erteilung und die Verlängerung der Ausführungsgenehmigung ist, wenn der Betreiber seinen festen Wohnsitz in Sachsen-Anhalt hat, das Landesverwaltungsamt, Referat Bauwesen, zuständig.
Ansprechpartner
Stadt Köthen (Anhalt) - Bauordnung / Untere Denkmalschutzbehörde (601)
Beschreibung
- Durchführung des Genehmigungsfreistellungsverfahrens nach der Bauordnung (BauO LSA)
- Festlegung erforderlicher Stellplätze für ein Bauvorhaben gemäß Stellplatzsatzung - Bescheidung über mögliche Stellplatzablösen gemäß Ablösesatzung
Untere Bauaufsicht
- Erteilung von Bauvorbescheiden, Baugenehmigungen für die Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und den Abbruch baulicher Anlagen
- Aufspüren von Baurechtswidrigkeiten, in der Folge bauaufsichtliches Einschreiten
- Veranlassen von gefahrabwehrenden Maßnahmen an/von baulichen Anlagen
- Baulasteintragungen
- Abgeschlossenheitsbescheinigungen
- Baustellenkontrollen/ Bauabnahmen
- Abnahme fliegender Bauten (z.B. Zirkuszelte)
Untere Denkmalschutzbehörde
- Erteilung denkmalrechtlicher Genehmigungen
- Ausstellung von Negativzeugnissen bei Eigentümerwechsel
- Denkmalinformationssystem Sachsen-Anhalt
Mit einem neuen Informationssystem können sich Interessierte über den Denkmalbestand in Sachsen-Anhalt kundig machen. Darin sind verschiedene Bau- und Kultur- und archäologische Flächendenkmale erfasst.
https://lda.sachsen-anhalt.de/denkmalinformationssystem/
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Köthen, Bärteichpromenade
Linie:- Bus: Köthen, Bärteichpromenade
Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Montag 9:00-12:00 Uhr Dienstag 9:00-12:00 und 14:00-18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 9:00-12:00 und 14:00-17:00 Uhr Freitag geschlossen und nach Vereinbarung
Kontaktperson
Meike Grabisch
Telefon Festnetz: 03496 425-121
E-Mail: m.grabisch@koethen-stadt.de
Aline Kirchberg
Telefon Festnetz: 03496 425-443
E-Mail: a.kirchberg@koethen-stadt.de
Stefan Marx
Telefon Festnetz: 03496 425-411
E-Mail: s.marx@koethen-stadt.de
Ron Schmidt
Telefon Festnetz: 03496 425-429
E-Mail: ron.schmidt@koethen-stadt.de
Internet
Weitere Informationen
Aufzug geht bis ins 2. OG
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Bauwesen
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1963
39009 Magdeburg
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Mo. - Do.: 9:00 - 15:00 Uhr Fr.: 9:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.
Kontakt
Telefon Festnetz: 0391 567-2201
Kontaktperson
Frau Elke Seidel
Telefon Festnetz: 0391 567-2292
Internet
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- schriftlicher Antrag
- alle für die Beurteilung des Vorhabens und die Bearbeitung des Antrages erforderlichen Unterlagen (Bauvorlagen)
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Ausführungsgenehmigung ist, je nach Art der Anlage, zeitlich auf mindestens 1 Jahr und höchstens 5 Jahre befristet.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Stichwörter
Zelt, Jahrmarkt, Rummel, Tribüne, Achterbahn, Bühne, Fahrgeschäft