Stadt Köthen (Anhalt) - Bauordnung / Untere Denkmalschutzbehörde (601)
Beschreibung
- Durchführung des Genehmigungsfreistellungsverfahrens nach der Bauordnung (BauO LSA)
- Festlegung erforderlicher Stellplätze für ein Bauvorhaben gemäß Stellplatzsatzung - Bescheidung über mögliche Stellplatzablösen gemäß Ablösesatzung
Untere Bauaufsicht
- Erteilung von Bauvorbescheiden, Baugenehmigungen für die Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und den Abbruch baulicher Anlagen
- Aufspüren von Baurechtswidrigkeiten, in der Folge bauaufsichtliches Einschreiten
- Veranlassen von gefahrabwehrenden Maßnahmen an/von baulichen Anlagen
- Baulasteintragungen
- Abgeschlossenheitsbescheinigungen
- Baustellenkontrollen/ Bauabnahmen
- Abnahme fliegender Bauten (z.B. Zirkuszelte)
Untere Denkmalschutzbehörde
- Erteilung denkmalrechtlicher Genehmigungen
- Ausstellung von Negativzeugnissen bei Eigentümerwechsel
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Denkmalinformationssystem Sachsen-Anhalt
Mit einem neuen Informationssystem können sich Interessierte über den Denkmalbestand in Sachsen-Anhalt kundig machen. Darin sind verschiedene Bau- und Kultur- und archäologische Flächendenkmale erfasst.
https://lda.sachsen-anhalt.de/denkmalinformationssystem/
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Aufzug geht bis ins 2. OG
Öffnungszeiten
Montag 9:00-12:00 Uhr Dienstag 9:00-12:00 und 14:00-18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 9:00-12:00 und 14:00-17:00 Uhr Freitag geschlossen und nach Vereinbarung
Zuständigkeit für
Köthen (Anhalt)
- Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen
- Abweichungen, Befreiungen und Ausnahmen von baurechtlichen Anforderungen beantragen
- Anbringen von Plakaten an Straßen beantragen
- Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis beantragen
- Bauaufsichtliche Zustimmung beantragen
- Baugenehmigung zur Errichtung einer Anlage beantragen
- Genehmigung für Fliegende Bauten beantragen
- Vorbescheid beantragen
- Vorkaufsrecht der Gemeinde ausüben