berufliche Aufstiegsfortbildung Förderung

    Aufstiegsfortbildungsförderung (Aufstiegs-BAföG) beantragen

    Wenn Sie sich fortbilden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen mit dem Aufstiegs-BAföG eine finanzielle Unterstützung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) erhalten.

    Beschreibung

    Mit dem Aufstiegs-BAföG nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) unterstützen Bund und Länder finanziell die Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung durch Beiträge zu den Kosten der Maßnahme und zum Lebensunterhalt. Sie haben einen Anspruch auf die Förderung, wenn Sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.

    Die Förderung beinhaltet staatliche Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Darüber hinaus erhalten Sie die Möglichkeit, ein zinsgünstiges Darlehen von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu erhalten. Mit diesem Darlehen kann die Differenz zwischen den staatlichen Zuschüssen und dem maximalen Förderbetrag abgedeckt werden. 

    Mit dem Aufstiegs-BAföG werden einkommensunabhängig gefördert:

    • die Lehrgangskosten, 
    • die Prüfungsgebühren und 
    • die Materialkosten für ein Meisterprüfungsprojekt. 

    Bei Vollzeitmaßnahmen wird zusätzlich einkommensabhängig der Lebensunterhalt gefördert. 

    Sie können die Förderung unter bestimmten Voraussetzungen bis zu drei Mal in Anspruch nehmen.

    Online-Dienst

    AFBG Digital

    ID: L100008_397462753

    Beschreibung

    Beantragen Sie jetzt digital die Förderung Ihrer beruflichen Fortbildung nach dem AFBG – offiziell, sicher und schnell.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis

    Version

    Technisch erstellt am 27.10.2022 (von: Cierpka, Daniela)

    Technisch geändert am 06.12.2023 (von: Cierpka, Daniela)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Amt für Ausbildungsförderung bei Ihrem Landkreis oder Ihrer kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Landkreis Mansfeld-Südharz - Schul- und Sportamt (mit Amt für Ausbildungsförderung)

    Aktuelles

    Im Haupthaus (Haus 1) der Kreisverwaltung in Sangerhausen an der Bürgerinformation melden. Dort sind Lift und Sprechanlage vorhanden. Die/der Mitarbeiterin/Mitarbeiter der Bürgerinformation wird dann den entsprechenden Ansprechpartner des Schul- und Sportamtes kontaktieren. Amtsleiterin: Frau Christin Hachmeister-Hübner

    Beschreibung

    Leiterin des Schul- und Sportamtes ist Christin Hachmeister-Hübner.

    Mail: chachmeister-huebner@lkmsh.de

    Adresse

    Hausanschrift

    Rudolf-Breitscheid-Straße 20/22

    06526 Sangerhausen

    Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz Kreisverwaltung (an der Mammuthalle)
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Besucherparkplatz Kreisverwaltung (an der Mammuthalle)
    Anzahl: 20
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Parkplatz auf dem Hof des Verwaltungsgebäudes
    Anzahl: 3
    Gebühren: nein

    Sangerhausen, Bahnhof

    Bus: Sangerhausen, Bahnhof


    Sangerhausen, Bahnhof

    Regionalbahn: Sangerhausen, Bahnhof


    Sangerhausen, Hüttenstr.

    Bus: Sangerhausen, Hüttenstr.


    Sangerhausen, Kreisverwaltung

    Bus: Sangerhausen, Kreisverwaltung

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo: 08:30 bis 15:00 Uhr Di: 08:30 bis 17:30 Uhr Mi: Verwaltungstag – Termine nur mit konkreter Vereinbarung Do: 08:30 bis 15:00 Uhr Fr: 08:30 bis 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: christin.hachmeister-huebner@lkmsh.de

    Telefon Festnetz: +49 3464 535-3200

    Fax: +49 3464 535-3290

    Version

    Technisch erstellt am 02.07.2007 (von: Anke-Regina Fröb)

    Technisch geändert am 07.08.2023 (von: Webservice, Landkreis Mansfeld-Südharz)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie den Antragsformularen entnehmen.

    Formulare

    Voraussetzungen

    Sie haben Anspruch auf die Förderleistung, wenn unter anderem:

    • Sie sich auf ein förderfähiges Fortbildungsziel vorbereiten,
    • die Vorbereitungsmaßnahme eine bestimmte Mindestdauer und Anzahl an Unterrichtsstunden pro Woche bzw. Monate umfasst,
    • die Maßnahme einen maximalen Zeitrahmen nicht überschreitet,
    • der Anbieter der Fortbildung zertifiziert ist oder über ein anderweitiges System zur Qualitätssicherung verfügt und 
    • Sie die persönlichen Fördervoraussetzungen erfüllen.

    Weitere Informationen zu den Voraussetzungen finden Sie auf der Homepage zum Aufstiegs-BAföG.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Bescheid: Widerspruch; verwaltungsgerichtliche Klage
    • Darlehensvertrag: zivilrechtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Die für Sie zuständige Stelle berät und informiert Sie über die Fördermöglichkeiten mit dem Aufstiegs-BAföG. Die für Sie zuständige Stelle finden Sie mit der Postleitzahlensuche.

    • Den Antrag auf Förderleistung stellen Sie schriftlich oder elektronisch bei der für Sie zuständigen Stelle. 
    • Nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen entscheidet die zuständige Stelle über die Höhe der Förderung und Sie erhalten einen Leistungsbeschied über die staatlichen Zuschüsse. 
    • Im Anschluss erhalten Sie von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ein Vertragsangebot über das mögliche ergänzende Darlehen.
    • Sollen Sie während der Fortbildung z.B. krank werden, müssen Sie das sowohl dem Fortbildungsanbieter als auch der zuständigen Stelle mitteilen.

    Fristen

    Der Maßnahmebeitrag muss spätestens bis zum Ende der Maßnahme, bei mehreren in sich selbständigen Abschnitten bis zum Ende des jeweiligen Maßnahmeabschnittes beantrag werden.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Einreichung der vollständigen Antragsunterlagen.

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Bildung und Forschung am 03.08.2020

    Version

    Technisch erstellt am 07.03.2006 (von: Ines Rosse)

    Technisch geändert am 25.03.2024 (von: Reinicke, Katrin)

    Stichwörter

    Bestehenserlass, Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, AFBG, Sozialerlass, Aufstiegsfortbildungsförderung, Ausbildungsförderung beantragen, Existenzgründungserlass, Meister-BAföG, Fortbildungsziele, Unterhaltsforderung, Maßnahmeförderung, berufliche Fortbildung, Zuschuss, Darlehen, Meister-BaföG, Meisterstück, Aufstiegs-BAföG, Förderung, Lehrgangs- und Prüfungsgebühren

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)