Informationen zu Cross Compliance
Beschreibung
Im Bereich der staatlichen Prämienzahlungen an landwirtschaftliche Betriebe spielt der Begriff "Cross Compliance" ("anderweitige Verpflichtungen") eine wichtige Rolle. Er besagt, dass Landwirte (seit dem 1. Januar 2005) zum Erhalt von Prämienzahlungen bestimmte Verpflichtungen einhalten müssen. Dabei geht es um drei Komplexe:
- die Einhaltung von Grundanforderungen an die Betriebsführung in den Bereichen Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanzen, Umwelt und Tierschutz,
- die Erhaltung eines guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustands der Flächen und
- die Erhaltung des Dauergrünlandes.
Werden einige oder alle der für diese drei Komplexe festgelegten Verpflichtungen nicht erfüllt, erfolgt eine Sanktionierung. Je nach Schwere, Ausmaß, Dauer oder Häufigkeit der Verstöße kommt es zu einer Kürzung zwischen 1 Prozent und bis zu 100 Prozent der Beihilfezahlungen für ein oder mehrere Kalenderjahre.
Zuständigkeit
Die Umsetzung von Cross-Compliance erfolgt in Sachsen-Anhalt auf drei Ebenen: Das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt ist die Zahlstelle. Koordinierende Stelle ist das Landesverwaltungsamt. Kontrollbehörden sind die Ämter für Landwirtschaft und Flurneuordnung sowie die Landkreise und kreisfreien Städte.
Ansprechpartner
SG Lebensmittelüberwachung
Aktuelles
Die Lebensmittelüberwachung dient in erster Linie dem Gesundheitsschutz und dem Schutz vor Täuschung der Verbraucher.
Beschreibung
Ihre Aufgaben sind:
- Überwachung aller Lebensmittelunternehmen/r und sonstigen Einrichtungen, die am Verkehr mit Lebensmitteln beteiligt sind
- Überwachung von Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen, Kosmetika, Tabakwaren inklusive Probenahmen
Spezielle Rückstandsuntersuchungen - Annahme von Beschwerden und Hinweisen im Zusammenhang mit lebensmittelbedingten Erkrankungen und bei Verdacht auf Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Bestimmungen
- Klärung von Verbraucherbeschwerden über verdorbene oder nicht verkehrsfähige Lebensmittel
Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung des Zulassungsverfahrens von Unternehmen, die Lebensmittel tierischen Ursprungs herstellen und gemäß Verordnung (EG) 853/2004 zulassungspflichtig sind
Attestierung bei Exporten von Lebensmitteln tierischer Herkunft - Überwachung der Entsorgung von tierischen Nebenprodukten, die nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt sind (Speiseabfälle)
- Organisation der Schlachttier- und Fleischuntersuchung
- Mitwirkung bei baurechtlichen Genehmigungen, bei Neu- oder Umbau von Einrichtungen, die am Verkehr mit Lebensmitteln beteiligt sind sowie lebensmittelrechtliche Abnahme der Einrichtungen vor Inbetriebnahme
- Handelsklassenüberwachung, Kontrolle von Kennzeichnungsvorschriften und Qualitätsnormen,
Exportkontrollen auf der Erzeugerstufe für frisches Obst und Gemüse, welches für die Ausfuhr in Drittländer bestimmt ist
Adresse
Hausanschrift
Merseburg, Schlossgarten
Bus: Merseburg, Schlossgarten
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 1454
06217 Merseburg
Öffnungszeiten
nach vorheriger Terminvereinbarung
Kontakt
SG Abfall und Bodenschutz
Aktuelles
Die untere Abfall- und Bodenschutzbehörde nimmt die Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis als untere Bodenschutzbehörde gemäß dem Bundes-Bodenschutzgesetz und den darauf aufbauenden Verordnungen und landesrechtlichen Regelungen wahr.
Beschreibung
Zudem werden die Aufgaben als untere Abfallbehörde entsprechend dem Kreislaufwirtschaftsgesetz und den darauf aufbauenden Gesetzen und Verordnungen sowie die Aufgaben im Sinne des Düngegesetzes übernommen. Des Weiteren werden die Aufgaben im eigenen Wirkungskreis als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger in Zusammenarbeit mit dem Sachgebiet Abfallwirtschaft erfüllt.
Dem Sachgebiet obliegt damit vor allem der Schutz und die Wiederherstellung der Bodenfunktionen als Bestandteil des Naturhaushalts, als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte sowie als Lebensgrundlage mit seinen Nutzungsmöglichkeiten wie z. B. der landwirtschaftlichen Nutzung. Außerdem wird die Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen gefördert und der Schutz von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen sicher gestellt.
Aufgaben der unteren Abfall- und Bodenschutzbehörde sind:
- schädliche Bodenveränderungen und Altlasten: Erfassung, Bewertung, Sanierung, Überwachung
- Prüfung und Festlegung von erforderlichen Maßnahmen zum vorsorgenden Bodenschutz
- Erteilung von Altlastenauskünften
- Erstellung und Pflege eines Entsiegelungskatasters
- Bearbeitung von Fördermittelanträgen zu Maßnahmen des Bodenschutzes, der Altlastensanierung und des Flächenrecyclings
- Überwachung von genehmigungspflichtigen und nicht genehmigungspflichtigen Abfallentsorgungsanlagen (
- Überwachung von Abfallerzeugern
- Erteilung von Erlaubnissen und Anzeigenbestätigungen für Sammler, Beförderer, Makler und Händler von Abfällen sowie deren Überwachung
- Anordnungen zur ordnungsgemäßen Abfallentsorgung
- Entscheidungen zu und Überwachung von Deponien
- Umsetzung der Verpackungsverordnung und Marktüberwachung
- Umsetzung der Klärschlamm- und Bioabfallverordnung
- Überwachung landwirtschaftlicher Betriebe inkl. Cross-Compliance Kontrollen zur Konditionalität
- Überwachung des Inverkehrbringens von Wirtschaftsdünger
- Erarbeitung Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung
- Erstellung, Bearbeitung, Änderung der Gebührenbescheide
- Abfallberatung und Öffentlichkeitsarbeit
- Entsorgung illegaler Abfallablagerungen
- Abschluss und Nachsorge eigen betriebener Deponien
- Erstellung des Abfallwirtschaftskonzeptes
- Erstellung der jährlichen Abfallbilanz
- Durchsetzung des Anschluss- und Benutzungszwanges
- Gewährleistungsverantwortung durch Kontrolle und Steuerung der beauftragten Unternehmen für die öffentliche Abfallentsorgung sowie den Unternehmen für die Sanierung/Nachsorge der Deponien
- Abfallbehälter
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo: 09:00 – 12:00 Uhr Di: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 18:00 Uhr Do: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 15:30 Uhr Fr: 09:00 – 12:00 Uhr
Kontakt
Stichwörter
Untere Bodenschutzbehörde, Untere Abfallbehörde
SG Gewässerschutz
Aktuelles
Die untere Wasserbehörde bearbeitet als Genehmigungsbehörde alle Sachverhalte, die mit Oberflächen- und Grundwasser in Verbindung stehen. Auch Abwasser- und Niederschlagswasser fallen in ihr Aufgabenspektrum.
Beschreibung
Aufgabe des Sachgebietes Gewässerschutz ist der Schutz der oberirdischen Gewässer und des Grundwassers. Als Bestandteil des Naturhaushalts und auch als Lebensraum für Tiere und Pflanzen sind diese zu sichern und so zu bewirtschaften, dass sie dem Wohl der Allgemeinheit und auch dem Nutzen einzelner Personen dienen. Rechtsgrundlagen sind vor allem das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und das Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt (WG LSA).
Im Detail hat das Sachgebiet Gewässerschutz folgende Aufgaben:
- Genehmigung, Änderung und Kontrolle der Indirekteinleitungen in Gewässer (Oberflächenwasser, Grundwasser) (Antrag Indirekteinleitergenehmigung, Anzeige nach Indirekteinleiterverordnung)
- Einleitungen von Abwasser, Niederschlagswasser und Mischwasser in Gewässer (Oberflächenwasser, Grundwasser)
- Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern (stehend und fließend)
- Grundwasserbenutzungen einschließlich Verfahren zu Wärmepumpen
- bauliche Maßnahmen in und an Gewässern sowie im Gewässerschonstreifen
- Verfahren in Schutzgebieten nach Wasserrecht (Trinkwasser, Heilquellen)
- Altlasten (Erlaubnisverfahren, Kontrolle, Durchsetzung)
- wasserrechtliche Verfahren bei Vernässung und Erosion
- wassergefährdende Stoffe (Anzeige zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Hinweise Heizöllagerung)
- Hochwasserschutz (Hinweise Bauen in Überschwemmungsgebieten, Hinweise zum Verhalten bei Hochwasser)
- Notwasser
- wasserbehördliche Einsätze bei Boden- und Gewässerverunreinigungen (Unfälle, Havarien)
- Verfahren zu Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen (Zwangsrechte)
- Überwachung der Abwasserbehandlungsanlagen, Kläranlagenkontrollen, Prüfung und Genehmigung der Abwasserbeseitigungskonzepte (Antrag Abwassereinleitung Kleinkläranlage)
- Rechtsaufsicht über Unterhaltungsverband, Gewässerschauen
- Führen des Wasserbuches
Weitere Informationen zu wasser- und auch umweltbezogenen Themenkomplexen finden Sie im Geoportal des Landkreises:
Geologische Übersichtskarte
Pegelstände
Hydrogeologie
Wasserschutzgebiete
oder hier:
Geoportal der Bundesanstalt für Gewässerkunde
Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW)
Hochwasservorhersagezentrale des LHW
Informationen des Landesamtes für Umweltschutz (LAU) zum Thema Trinkwasser
Informationen zum Grundwasser und Vernässungen
Geodatenviewer des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt
Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.
Übersicht DVGW-zertifizierter Fachunternehmen (Brunnenbau, Bohrungen, Erdwärme)
Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA)
Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten
Staatliche Geologische Dienste Deutschlands
Landesbohrdatenbank Sachsen-Anhalt des Landesamtes für Geologie und Bergwesen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo: 09:00 – 12:00 Uhr Di: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 18:00 Uhr Do: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 15:30 Uhr Fr: 09:00 – 12:00 Uhr
Kontakt
Stichwörter
Unter Wasserschutzbehörde
SG Veterinärwesen
Beschreibung
Die Tierschutzüberwachung hat folgende Aufgaben:
- Überwachung der Einhaltung von tierschutzrechtlichen Bestimmungen in landwirtschaftlichen und gewerbsmäßigen Tierhaltungen und Tierzuchten sowie im Zoofachhandel und bei Veranstaltungen mit Tieren
- Überwachung von Versuchstierhaltungen
- Bearbeitung von Anzeigen wegen nicht artgerechter Haltung von Tieren, Tiermisshandlungen, Tiertötungen ohne vernünftigen Grund
- Überwachung der gewerbsmäßigen Schädlingsbekämpfungsfirmen
- Erteilen von Erlaubnissen nach § 11 Tierschutzgesetz für gewerbsmäßigen Umgang mit Tieren, Betreiben von Tierheimen etc.
- Überwachung des Tierschutzes bei der Schlachtung
- Erteilen von Sachkundenachweisen im Rahmen des Tierschutzrechts für bestimmte Tätigkeiten mit Tieren, z. B. Betäubung, Schlachtung
- Überwachung des Transports von Tieren
- Ausstellen von Befähigungsnachweisen nach Tierschutz-Transportverordnung
- Zulassung von Transportunternehmen und Transportfahrzeugen gem. Verordnung (EG) 1/2005
- Neu- oder Umbau von Stallanlagen - Mitwirkung bei Genehmigungen
Adresse
Hausanschrift
Merseburg, Schlossgarten
Bus: Merseburg, Schlossgarten
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 1454
06217 Merseburg
Öffnungszeiten
nach vorheriger Terminvereinbarung
Kontakt
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Koordinierungsstelle Cross Compliance
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 200256
06003 Halle (Saale)
Öffnungszeiten
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr Hinweis:  Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.
Kontakt
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt und auf den Internetseiten des Landesverwaltungsamtes.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt