Wahlschein Ausstellung

    Wahlschein beantragen

    Sie sind wahlberechtigt und möchten in einem anderen Wahlraum wählen oder per Briefwahl an der Wahl teilnehmen? Dann müssen Sie einen Wahlschein beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber am Wahltag nicht vor Ort in ihrem Wahlbezirk wählen können oder wollen, können Sie Wahlunterlagen für eine Briefwahl beantragen. Diese enthalten den Wahlschein.

    Auf der Wahlbenachrichtigung ist angegeben, wo Sie die Unterlagen für die Briefwahl beantragen.

    Falls Sie wegen einer Behinderung den vorgesehenen Wahlraum nicht nutzen können, können Sie ebenfalls einen Wahlschein beantragen.

    Sollten Sie Ihren Wahlschein und die Briefwahlunterlagen persönlich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung abholen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme gleich vor Ort abzugeben. Die Verwaltung stellt sicher, dass Sie Ihren Stimmzettel unbeobachtet kennzeichnen und in den Stimmzettelumschlag legen können.

    Online-Dienst

    Antrag auf Briefwahlunterlagen und Wahlschein

    ID: L100008_408372549

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 06.05.2024 (von: Webservice, Landeshauptstadt Magdeburg)

    Technisch geändert am 28.10.2024 (von: Webservice, Landeshauptstadt Magdeburg)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Stadt- oder Gemeindeverwaltung

    Ansprechpartner

    Wahlamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Julius-Bremer-Straße 10

    39104 Magdeburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 391 540-2808

    Fax: +49 391 540-2807

    E-Mail: wahlamt@stadt.magdeburg.de

    Version

    Technisch erstellt am 06.04.2023 (von: Webservice, Landeshauptstadt Magdeburg)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Landeshauptstadt Magdeburg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    Briefwahlstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Katzensprung 2

    39104 Magdeburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 391 540-2993

    E-Mail: Briefwahlstelle@stat.magdeburg.de

    Version

    Technisch erstellt am 27.03.2024 (von: Webservice, Landeshauptstadt Magdeburg)

    Technisch geändert am 15.08.2024 (von: Webservice, Landeshauptstadt Magdeburg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    erforderliche Unterlagen

    • Angabe persönlicher Daten (Name, Geburtsdatum, Anschrift)
    • Schriftliche Vollmacht, wenn eine dritte Person den Antrag für Sie stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen soll

    Formulare

    Formulare vorhanden: 
    Formlose Antragsstellung möglich: 
    Persönliches Erscheinen nötig:

    Online-Dienste vorhanden: teilweise

    Voraussetzungen

    Um einen Wahlschein zu erhalten, müssen Sie

    • für die betreffende Wahl wahlberechtigt und im Wählerverzeichnis eingetragen sein sowie    
    • bei Ihrer Gemeinde/Stadt einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins stellen.
    • Bei Antragstellung für eine andere Person müssen Sie eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Dies ist per Online-Antrag oder E-Mail nicht möglich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Magdeburg: Spezialisierung

    • § 6 Absatz 5 Europawahlgesetz
    • §§ 24 - 30 Europawahhlordnung
    • §17 Absatz 2 Bundeswahlgesetz
    • § 25, 237, 28, 29, 31 Bundeswahlordnung
    • § 28 Landeswahlgesetz Sachsen-Anhalt
    • §§ 22 - 27 Landeswahlordnung Sachsen-Anhalt
    • § 20 Kommunalwahlgesetz Sachsen-Anhalt
    • §§ 26 - 28 Kommunalwahlordnung Sachsen-Anhalt

    Verfahrensablauf

    Ihren Wahlschein können Sie folgendermaßen beantragen:

    • Sie sprechen persönlich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung vor und holen den Wahlschein dort ab,
    • Sie stellen einen schriftlichen Antrag – verwenden Sie den Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung,
    • Sie beantragen den Wahlschein auf elektronischem Weg, sofern Ihre Stadt oder Gemeinde ein solches Verfahren anbietet (Online-Antrag, E-Mail),
    • Sie bitten eine Vertretung, die Ihre schriftliche Vollmacht besitzt, die Unterlagen für Sie abzuholen.

    Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

    Fristen

    Sie erhalten die Wahlbenachrichtigung spätestens 3 Wochen vor dem Wahltag. Falls Sie diese nicht rechtzeitig erhalten haben, wenden Sie sich an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung. 

    Sie müssen den Wahlschein in der Regel  bis spätestens zwei Tage vor dem Wahltag, 18.00 Uhr, beantragt haben. 

    Die Briefwahlunterlagen müssen spätestens am Wahltag um 18:00 Uhr bei der Gemeinde eingegangen sein.

    Falls Sie einen Wahlschein beantragt, aber nie erhalten haben, können Sie bis zum Tag vor dem Wahltag, 12:00 Uhr, einen neuen Wahlschein erhalten. Wenden Sie sich hierfür an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 8 Wochen

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Können Sie wegen einer körperlichen Beeinträchtigung oder wegen Schreib- und Leseproblemen Ihre Stimme per Briefwahl nicht allein abgeben, darf Ihnen eine andere Person dabei helfen. Ihre Helferin oder Ihr Helfer muss 

    • mindestens 16 Jahre alt sein und 
    • durch eine Versicherung an Eides statt bestätigen, dass der Stimmzettel nach Ihrem erklärten Willen gekennzeichnet wurde.

    Hinweise für Magdeburg: Spezialisierung

    Können Sie wegen einer körperlichen Beeinträchtigung oder wegen Schreib- und Leseproblemen Ihre Stimme per Briefwahl nicht allein abgeben, darf Ihnen eine andere Person dabei helfen. Ihre Helferin oder Ihr Helfer muss 

    • mindestens 16 Jahre alt sein und 
    • durch eine Versicherung an Eides statt bestätigen, dass der Stimmzettel nach Ihrem erklärten Willen gekennzeichnet wurde.

    Hier finden Sie detaillierte Informationen rund um das Thema "Wahlschein und Briefwahl in der Landeshauptstadt Magdeburg“.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Inneren und für Heimat am 11.10.2022

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006 (von: migration)

    Technisch geändert am 04.07.2024 (von: Bethge, Vanessa)

    Stichwörter

    Wahlschein Erteilung, Wahlschein zuschicken lassen, Wahl per Brief, Wahlscheinantrag, Wahlschein ausstellen lassen, Briefwahl, Wahlschein beantragen, Wahl per Post

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)