Unterhaltsansprüche geltend machen
Sie sind alleinerziehend und bekommen kein Geld oder zu wenig Geld vom anderen Elternteil für Ihr Kind? Dann können Sie sich beim Jugendamt beraten und unterstützen lassen.
Beschreibung
Eltern sind verpflichtet, für den Unterhalt ihrer Kinder zu sorgen. Erziehen Sie Ihr Kind allein, dann muss der andere Elternteil Unterhalt zahlen. Als Mutter haben Sie bereits im Mutterschutz Anspruch auf Unterhalt, als Vater unmittelbar nach der Geburt des Kindes. Wenn der andere Elternteil seiner Pflicht nicht nachkommt, kann das Jugendamt Sie rechtlich beraten und weitergehende Unterstützung anbieten.
Welche Maßnahmen eingeleitet werden müssen, erörtern Sie zusammen mit dem Jugendamt in einem persönlichen Gespräch. Das Jugendamt hilft Ihnen dann dabei, Schreiben zu formulieren, die Höhe der Unterhaltszahlungen zu ermitteln oder eine Pfändung einzuleiten, wenn dies notwendig ist.
Beistandschaft
Sie können beim Jugendamt auch eine Beistandschaft für Ihr Kind einrichten. Eine Beistandschaft ist eine spezielle Form der gesetzlichen Vertretung von Kindern und Jugendlichen. Das Jugendamt kann das Kind dann in den entsprechenden Verfahren rechtlich vertreten und Sie so entlasten. Es kann zum Beispiel
- den Vater zur Anerkennung der Vaterschaft und Aufnahme der nötigen Urkunden auffordern,
- die gerichtliche Klärung der Vaterschaft veranlassen,
- den Unterhaltsanspruch Ihres Kindes berechnen,
- den Unterhaltsanspruch regelmäßig überprüfen,
- eine Urkunde über den Unterhalt aufnehmen,
- den Unterhaltsanspruch gerichtlich durchsetzen,
- die Unterhaltszahlungen einziehen und kontrollieren,
- den Aufenthalt und Arbeitgeber des unterhaltspflichtigen Elternteils ermitteln und
- Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einleiten.
Die Beistandschaft können Sie bereits vor der Geburt des Kindes beantragen, wenn Sie nicht verheiratet sind und keine gemeinsamen Sorgeerklärungen abgegeben haben. Nach der Geburt können Sie die Beistandschaft jederzeit beantragen, bis das Kind volljährig ist. Ihr Sorgerecht wird davon nicht eingeschränkt.
Beistandschaft beenden
Die Beistandschaft können Sie jederzeit durch eine schriftliche Erklärung beenden. Sie endet automatisch, wenn das Kind volljährig wird. Es kann sich dann bis zum 21. Geburtstag selbst vom Jugendamt beraten und unterstützen lassen.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das örtliche Jugendamt.
Ansprechpartner
Kindschaftsrecht
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Sprechzeiten der Fachdienste: Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr 13:00 - 15:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Information des Landkreises Wittenberg: Montag 08:30 - 17:00 Uhr Dienstag 08:30 - 17:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 14:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 14:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2323(Beistandschaft / Beurkundung)
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2328(Unterhaltsvorschuss)
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2321(Beistandschaft / Beurkundung)
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2335(Unterhaltsvorschuss)
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2330(Unterhaltsvorschuss)
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2331(Unterhaltsvorschuss)
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2327(Unterhaltsvorschuss)
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2322(Beistandschaft / Beurkundung)
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2325(Beistandschaft / Beurkundung)
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2336(Vormundschaft)
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2332(Unterhaltsvorschuss)
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2329(Unterhaltsvorschuss)
Fax: +49 3491 806-2290
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2337(Vormundschaft)
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2338(Vormundschaft)
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2339(Vormundschaft)
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2334(Unterhaltsvorschuss)
Kontaktperson
Herr Marian Kronbügel
Fax: 03491 806-2297
Telefon Festnetz: 03491 806-2341
Frau Doreen Stiller
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2322
Fax: +49 3491 806-2297
Frau Katharina Hoy
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2321
Fax: +49 3491 806-2297
Frau Nadin Möbes
Fax: +49 3491 806-2297
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2323
Frau Peggy Wergner
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2325
Fax: +49 3491 806-2297
Frau Julia Hahn
Herr Nico Petrik
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2334
Fax: +49 3491 806-2297
Frau Birgit Freßdorf
Fax: +49 3491 806-2297
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2335
Frau Corina Burg
Fax: +49 3491 806-2297
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2329
Herr Brian Kurczyk
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2331
Fax: +49 3491 806-2297
Frau Doreen Hantsche
Fax: +49 3491 806-2297
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2330
Frau Kristin Franke
Fax: +49 3491 806-2297
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2328
Frau Kerstin van der Linde
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2327
Fax: +49 3491 806-2297
Frau Kerstin Seibicke
Fax: +49 3491 806-2297
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2339
Herr Christian Maskos
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2337
Fax: +49 3491 806-2297
Frau Petra Gutzaluk
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2338
Fax: +49 3491 806-2297
Frau Corina Müller
Fax: +49 3491 806-2297
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2336
Frau Franziska Lehmann
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2352
Fax: +49 3491 806-2297
erforderliche Unterlagen
- für eine Beratung: keine Unterlagen erforderlich
- für eine Beistandschaft: formloser schriftlicher Antrag
Voraussetzungen
- Sie sind alleinerziehend und Ihr minderjähriges Kind hat Unterhaltsansprüche gegenüber dem anderen Elternteil oder
- Sie sind zwischen 18 und 21 Jahre alt und haben selbst Unterhaltsansprüche gegenüber einem Elternteil.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
entfällt
Fristen
Es gibt keine Frist.
Kosten
Durch Gerichtsverfahren, die im Rahmen einer Beistandschaft geführt werden, können in Einzelfällen Kosten entstehen.: Abgabe kostenfrei
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 14.11.2022
Stichwörter
Unterhaltsforderung, Kindesunterhalt, Unterhaltsanspruch, Beistandschaft, Unterhalt, Getrenntlebend, Jugendamt, SGB VIII, Scheidung, Trennung