Sterbeurkunde Ausstellung

    Sterbeurkunde beantragen

    Wenn eines Ihrer Familienmitglieder verstorben ist, können Sie eine Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt beantragen.

    Beschreibung

    Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt. 

    Sie können den Antrag für Ausstellung einer Sterbeurkunde erhalten als 

    • die letzte Ehepartnerin oder der letzte Ehepartner
    • die letzte Lebenspartnerin oder der letzte Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft
    • Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person oder
    • Geschwister mit berechtigtem Interesse und
    • nähere Verwandte mit rechtlichem Interesse, beispielsweise durch ein Schreiben des Nachlassgerichts

    Den Antrag können Sie in jedem Standesamt stellen. Die Ausstellung erfolgt durch das registerführende Standesamt.

    Die Sterbeurkunde enthält folgende Daten der verstorbenen Person: 

    • die Vornamen und der Familienname, Geburtsname,
    • Ort und Tag ihrer Geburt,
    • der letzte Wohnsitz und der Familienstand,
    • die Vornamen und der Familienname, Geburtsname der Ehepartnerin oder des Ehepartners beziehungsweise der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners, 
    • Sterbeort und Zeitpunkt des Todes.

    Wichtig kann die Sterbeurkunde beispielsweise sein für:

    • die Bestattung und ihre Vorbereitung, beispielsweise für die Einsargung und Überführung,
    • die Nachlassabwicklung sowie
    • die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen.
       

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    ID: L100008_410884129

    Beschreibung

    Folgende Urkunden können durch die Stadtverwaltung Köthen (Anhalt) online angefordert werden, sofern die Beurkundung im Standesamt Köthen (Anhalt) hinterlegt ist: • Geburtsurkunden, • Urkunden zur Eheschließung, • Urkunden zur Lebenspartnerschaft • Sterbeurkunden • beglaubigte Auszüge aus den Personenstandsregistern

    Online erledigen

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    Version

    Technisch erstellt am 10.09.2024

    Technisch geändert am 05.12.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 16.06.2020

    Ansprechpartner

    Stadt Köthen (Anhalt) - Standesamt (323)

    Beschreibung

    • Beurkundung von Personenstandsfällen (Geburt, Heirat, Sterbefall)
    • Anmeldung der Eheschließung
    • Beratung zur Namensführung in der Ehe
    • Durchführung von Eheschließungen
    • Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen bei Eheschließungen im Ausland
    • Nachträgliche Bestimmung des Ehenamens/ Partnerschaftsnamens und Doppelnamens
    • Wiederannahme eines früheren Namens nach Auflösung der Ehe/ Lebenspartnerschaft
    • Nachbeurkundung von Geburten, Eheschließungen/ Lebenspartnerschaften und Sterbefällen im Ausland
    • Ausstellung von Personenstandsurkunden/ beglaubigten Abschriften/ Bescheinigungen
    • Anerkennung von Vater-/ Mutterschaften
    • Beurkundung und Beglaubigung von Erklärungen, Einwilligungen oder Zustimmungen zur Namensführung Aufnahme von Erklärungen zur Namensangleichung nach § 94 BVFG/ Art. 47 EGBGB
    • Kirchenaustritt

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstr. 1-3

    06366 Köthen (Anhalt)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    E-Mail: standesamt@koethen-stadt.de

    Telefon Festnetz: 03496 425-323

    Fax: 03496 4256323

    Bankverbindung

    Stadt Köthen (Anhalt)

    Empfänger: Stadt Köthen (Anhalt)

    IBAN: DE69 8005 3722 0302 0117 14

    BIC: NOLADE21BTF

    Bankinstitut: KSK Anhalt-Bitterfeld

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006

    Technisch geändert am 25.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 16.06.2020

    erforderliche Unterlagen

    • für nahe Verwandte:
      • Verwandtschaftsnachweis, beispielsweise
        • Geburtsurkunde
        • Heiratsurkunde
        • Lebenspartnerschaftsurkunde
      • Ausweis oder Reisepass
    • für Geschwister der verstorbenen Person:
      • Nachweis über die Verwandtschaftsbeziehung
      • Nachweis des berechtigten Interesses, beispielsweise Familien- oder Ahnenforschung
      • Ausweis oder Reisepass
    • bei Abholung durch eine Vertretung:
      • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person
      • den eigenen Ausweis oder Reisepass
    • für andere Personen ohne jeglichen Verwandtschaftsbezug:
      • Nachweis des rechtlichen Interesses, beispielsweise
        • Erbschein
        • Grundbuchauszug
      • Ausweis oder Reisepass
         

    Voraussetzungen

    • Sterbefall ist im Sterberegister des zuständigen Standesamtes beurkundet. Den Antrag für die Ausstellung können Sie bereits vor der Beurkundung stellen. Die Ausstellung erfolgt erst nach der Beurkundung.  
    • Sie sind die letzte Ehepartnerin oder der letzte Ehepartner oder
    • Sie sind die letzte Lebenspartnerin oder der letzte Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft oder
    • Sie sind Vorfahrin oder Vorfahr beziehungsweise Abkömmling der verstorbenen Person oder
    • Sie sind Schwester oder Bruder mit berechtigtem Interesse oder
    • Sie sind Teil der näheren Verwandtschaft, beispielsweise Tante und Onkel, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen kann, beispielsweise durch ein Schreiben des Nachlassgerichts.
      • für andere Personen ohne jeglichen Verwandtschaftsbezug:
        • Nachweis des rechtlichen Interesses, beispielsweise
        • Erbschein
        • Grundbuchauszug
        • Ausweis oder Reisepass
    • Sie sind mindestens 16 Jahre alt.
       

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Antragsfrist: 30 Jahre (Jedes Standesamt muss Sterbefälle 30 Jahre im Sterberegister aufbewahren. Der Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde muss in diesem Zeitraum erfolgen.)

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) Und Ministerium für Inneres und Sport 10.09.2020 am 22.03.2024

    Hinweise für Sachsen-Anhalt: Sterbeurkunde ausstellen

    Fachlich freigegeben durch Und Ministerium für Inneres und Sport am 10.09.2020

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006

    Technisch geändert am 01.07.2024

    Stichwörter

    Standesamt, Tod, Urkunde nachbestellen, internationale Sterbeurkunde, Nachlassabwicklung, Sterberegister, Sterbeurkunde, Sterbefall, Bestattung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 16.06.2020