Fundsachen melden
Beschreibung
Wenn Sie einen Wertgegenstand gefunden haben, müssen Sie diesen beim Fundbüro Ihrer Gemeinde/Stadt oder der Polizei abgeben. Dort wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien festgehalten.
Aufbewahrung und Versteigerung
Das Fundbüro bewahrt die Fundsachen mindestens sechs Monate lang auf. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, haben Sie Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.
In vielen Gemeinden werden diese Fundsachen dann nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An das Fundbüro Ihrer Gemeinde oder Stadt.
Ansprechpartner
Gemeinde Nordharz - Pass- und Meldeamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Veckenstedt, Straße der Technik (an der Kirche)
Anzahl: 12 Gebühren: nein - Parkplatz: Veckenstedt, auf dem Innenhof des Dienstgebäudes
Anzahl: 5 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Veckenstedt, Busbahnhof
Linie:- Bus: 255,283
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 9.00-12.00 Uhr Dienstag: 9.00-12.00 und 14.00-18.00 Uhr Mittwoch geschlossen! Donnerstag: 9.00-12.00 und 13.00-16.00 Uhr Freitag: 9.00-12.00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 039451 600-34
Fax: 039451 600-50
Telefon Festnetz: 039451 600-33
E-Mail: poststelle@gemeinde-nordharz.de
Internet
Weitere Informationen
Gehbehinderte/ Rollstuhlfahrer melden sich bitte vorher telefonisch an.
Stichwörter
Bürgeramt, Bürgerbüro, Einwohnermeldeamt, Einwohnermeldestelle
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Stichwörter
Verlust, Fundbüro, verloren, Fundsache Status abfragen