Ehrenamt im Brand- und Katastrophenschutz ausüben
Beschreibung
Ehrenamtliche Tätigkeit im Brand- und Katastrophenschutz wird in Sachsen-Anhalt in Freiwilligen Feuerwehren und den im Katastrophenschutz mitwirkenden privaten Hilfsorganisationen geleistet. An einer Mitgliedschaft interessierte Personen können sich an ihre Gemeinde (Freiwillige Feuerwehr) oder an eine der Hilfsorganisationen bzw. ihre Landes-, Kreis- oder Ortsverbände wenden.
Ehrenamtlich in Freiwilligen Feuerwehren tätige Bürgerinnen und Bürger haben Anspruch auf Ersatz ihrer für dieses Ehrenamt notwendigen Auslagen und des Verdienstausfalls. Daneben kann eine angemessene Aufwandsentschädigung gezahlt werden. Die Entschädigung der in den privaten Hilfsorganisationen tätig werdenden Ehrenamtlichen erfolgt auf der Grundlage der von der jeweiligen Organisation erlassenen Satzung.
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Ansprechpartner
Landkreis Wittenberg - Abwehrender Brandschutz
Beschreibung
Die Abwehr von Brandgefahren, die Brandbekämpfung und die Hilfeleistung bei Unglücksfällen sowie bei Notständen sind Aufgaben der kreisangehörigen Kommunen, der Landkreise sowie des Landes.
Der abwehrende Brandschutz umfasst alle Maßnahmen zur Bekämpfung von Gefahren für Personen, Tiere, Sachen und die Umwelt, die durch Brände und Explosionen entstehen.
Hilfeleistung umfasst alle Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für Personen, Tiere, Sachen und die Umwelt bei Unglücksfällen oder Notständen.
Folgende Aufgaben obliegen dabei dem abwehrenden Brandschutz:
- Aufgaben des übergemeindlichen Brandschutzes und der Hilfeleistung
- Aus- und Fortbildung der Mitglieder der Feuerwehr und Hilfsorganisationen auf Kreisebene
- Rechtsaufsicht über die Freiwilligen Feuerwehren der kreisangehörigen Kommunen
- Überprüfung der Freiwilligen Feuerwehren auf Ihre Leistungsfähigkeit und Einsatzbereitschaft
- Prüfung von Risikoanalysen und der Kommunen
- Zuwendungen zur Förderung des abwehrenden Brandschutzes
- statistische Erfassung von Kräften, Mitteln und Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehren
- Zusammenarbeit mit den kreislichen Führungskräften der Feuerwehren
- Unterstützung des Kreisfeuerwehrverbands Wittenberg e.V.
Adresse
Hausanschrift
Erich-Weinert-Straße 4b
06886 Lutherstadt Wittenberg
Brand-, Katastrophenschutz und Rettungswesen
Haltestellen
- Haltestelle: An der Christuskirche
Linie:- Bus: An der Christuskirche
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon Festnetz: 03491 806-3110
Kontaktperson
Herr Karsten Kühn (1)
Telefon Festnetz: 03491 806-3141
Herr Kevin Mietzsch (2)
Telefon Festnetz: 03491 806-3142
Formulare
Anhörung zur Beförderung von Führungskräften in der Freiwilligen Feuerwehr
Information zur Änderung der Einsatzbereitschaft einer Feuerwehr
Anhörung zur Funktionsübertragung in der Freiwilligen Feuerwehr
Antrag auf Verleihung der Feuerwehrspange
Antrag zur Nutzung des Ausbildungszentrums für Brand- und Katastrophenschutz
Anmeldung Übung der Feuerwehr / Katastrophenschutzeinheit / Einheit für besondere Einsätze
Lehrgangsanmeldung Kreisausbildung
Landkreis Wittenberg - Katastrophenschutz
Beschreibung
Als untere Katastrophenschutzbehörde erfüllt der Landkreis Aufgaben bei der Vorbereitung von Gefahrenabwehrmaßnahmen im Großschadens- und Katastrophenfall und organisiert deren Abwehr sowie die Beseitigung deren Folgen.
Katastrophen können unter anderem ausgelöst werden durch:
- Stürme oder andere extreme Wetterlagen
- Waldbrände
- Seuchen
- Flugzeugabstürze
- Bahnunfälle
- Terroranschläge.
Bei einem Katastrophenfall handelt es sich um einen Notstand, bei dem Leben, Gsundheit oder die lebenswichtige Versorgung der Bevölkerung oder erhebliche Sachwerte in einem solchen Maße gefährdet oder beinträchtigt sind, dass eine Bekämpfung durch die zuständigen Stellen und die zur Bekämpfung erforderlichen Einsatz- und Hilfskräfte eine zentrale Leitung erfordert.
Aufgaben des Katastrophenschutzes im Landkreis sind:
- Erarbeitung von Gefährdungsanalysen und Gefahrenabwehrplänen
- Erarbeitung von Einsatzplänen und -dokumenten zur Vorbeugung und Abwehr von Großschadenslagen und Katastrophen
- Anleitung und Aufsicht gegenüber den Einheiten des Katastrophenschutzes
- Verpflichtungen im Katastrophenschutz (ehrenamtliche Helfer)
- Ausbildung der Führungskräfte im Katastrophenschutz
- Angelegenheiten des Zivil- und Bevölkerungsschutzes
- zivil-militärische Zusammenarbeit im Katastrophenschutz
- Technik und Ausrüstungen im Katastrophenschutz
- wirtschaftliche Angelegenheiten des Katastrophenschutzen (Landes- und Bundesmittel).
Voraussetzung für die Mitarbeit im Katastrophenschutz ist die aktive erhrenamtliche Mitarbeit in einer Feuerwehr oder dem Technischen Hilfswerk bzw. in einer privaten Hilfsorganisation (DRK, DLRG, JUH usw.).
Zu den Aufgaben des Bevölkerungsschutzes - Zivilschutzes gehören:
- Katastrophenschutz im Zivilschutz
- Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit
- Schutz von Kulturgut
- Manahmen zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung.
Die zivil-militärische Zusammenarbeit umfasst im Landkreis die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch mit der Bundeswehr in interessensgleichen Angelegenheit, wie z. B. der Kampfmittelbeseitigung, Manöver und Übungen sowie dem Umweltschutz. Des Weiteren ist die Planung und Koordinierung von Vorsorgemaßnahmen für die Zivilbevölkerung und die Streitkräfte in einer Krise sowie im Spannungs- und Verteidigungsfall eine wichtige Aufgabe.
Adresse
Hausanschrift
Erich-Weinert-Straße 4b
06886 Lutherstadt Wittenberg
Brand-, Katastrophenschutz und Rettungswesen
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon Festnetz: 03491 806-3110
Kontaktperson
Frau Madlen Diewock
Telefon Festnetz: 03491 806-3153
Frau Ines Kingal
Telefon Festnetz: 03491 806-3151
Frau Susann Tiede
Telefon Festnetz: 03491 806-3152
Frau Nadine Stix
Telefon Festnetz: 03491 806-3154
Formulare
Merkblatt "Erstattung von Verdienstausfall für beruflich selbstständige und freiberuflich Tätige im Brand- und Katastrophenschutz"
Antrag auf Erstattung fortgewährter Leistungen für Selbständige (Online Formular)
Antrag auf Erstattung fortgewährter Leistungen für Selbständige (PDF)
Verpflichtungserklärung für Helfer im Katastrophenschutz
Antrag auf Erstattung fortgewährter Leistungen für Arbeitnehmer (PDF)
Merkblatt für den Arbeitgeber bzgl. der Erstattung fortgewährter Leistungen bei Einsätzen sowie Aus- und Fortbildung im Brand- und Katastrophenschutz
Antrag auf Erstattung fortgewährter Leistungen für Arbeitnehmer (Online Formular)
Antrag auf Verleihung des Brand- und Katastrophenschutzehrenzeichen des Landes Sachsen-Anhalt
Freiwillige Feuerwehr Gohrau-Rehsen-Riesigk
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 034904 403-33
Telefon Festnetz: 034904 403-75(Die Alarmierung der Feuerwehr hat ausschließlich über die Notrufnummer 112 zu erfolgen !!!)
Freiwillige Feuerwehr Kakau
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 034904 403-75(Die Alarmierung der Feuerwehr hat ausschließlich über die Notrufnummer 112 zu erfolgen !!!)
Fax: 034904 403-33
Freiwillige Feuerwehr Horstdorf
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 034904 403-33
Telefon Festnetz: 034904 403-75(Die Alarmierung der Feuerwehr hat ausschließlich über die Notrufnummer 112 zu erfolgen !!!)
Freiwillige Feuerwehr Oranienbaum
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 034904 403-33
Telefon Festnetz: 034904 403-75(Die Alarmierung der Feuerwehr hat ausschließlich über die Notrufnummer 112 zu erfolgen !!!)
E-Mail: feuerwehr.oranienbaum@gmx.de
Internet
Freiwillige Feuerwehr Vockerode
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 034904 403-75(Die Alarmierung der Feuerwehr hat ausschließlich über die Notrufnummer 112 zu erfolgen !!!)
Fax: 034904 403-33
Internet
Freiwillige Feuerwehr Wörlitz-Griesen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 034904 403-33
Telefon Festnetz: 034904 403-75(Die Alarmierung der Feuerwehr hat ausschließlich über die Notrufnummer 112 zu erfolgen !!!)
E-Mail: feuerwehrwoerlitz@gmail.com
Internet
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Brand- und Katastrophenschutz, zivile Verteidigung, militärische Angelegenheiten, Rettungswesen
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Postfachadresse
Postfach 200256
06003 Halle (Saale)
Öffnungszeiten
Mo. - Do.: 9:00 - 15:00 Uhr Fr.: 9:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.
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Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt