Elterngeld beantragen
Wenn Sie Ihr Kind nach der Geburt betreuen, gleicht das Elterngeld einen Teil des wegfallenden Einkommens aus.
Beschreibung
Elterngeld ist eine Leistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Es ersetzt einen Teil des entfallenden Einkommens, wenn Sie nach der Geburt für Ihr Kind da sein wollen und Ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken. Elterngeld gibt es auch für Eltern, die vor der Geburt gar kein Einkommen hatten.
Elterngeld gibt es in drei Varianten:
- Basiselterngeld
- ElterngeldPlus
- Partnerschaftsbonus
ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus unterstützen Sie besonders, wenn Sie sich Erwerbs- und Familienarbeit nach der Geburt partnerschaftlich teilen.
Auch wenn Sie alleinerziehend sind, können Sie die verschiedenen Varianten beantragen. Für Adoptivkinder und Kinder in Adoptionspflege ist ebenfalls Elterngeld möglich.
Sie können als Eltern selbst entscheiden, wer für welchen Zeitraum das Elterngeld in Anspruch nimmt. Im Antrag müssen Sie angeben, für welche Lebensmonate Ihres Kindes Sie Elterngeld beantragen möchten, und welche Elterngeld-Variante Sie wählen.
Die Höhe des Elterngelds wird individuell berechnet. Die Berechnung richtet sich nach dem Einkommen, das Sie vor der Geburt hatten und das nach der Geburt wegfällt. Wenn Sie vor der Geburt gar kein Einkommen hatten oder nach der Geburt kein Einkommen wegfällt, bekommen Sie einen Mindestbetrag. Beim Basiselterngeld sind das mindestens 300,00 EUR monatlich. Beim ElterngeldPlus sind es mindestens 150,00 EUR monatlich.
Tipp: Als Hilfe zur Planung und Berechnung können Sie den Elterngeld-Rechner des Bundesfamilienministeriums nutzen.
Online-Dienst
ST: Elterngeld
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Zuständigkeit
Regionale Elterngeldstellen
Hinweise für Sachsen-Anhalt: Elterngeld beantragen
Zuständig ist die Gemeinde oder die Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz haben. In der Regel erhalten Sie die notwendigen Anträge und Informationen beim Jugendamt.
Ansprechpartner
Landkreis Wittenberg - Elterngeld
Adresse
Postanschrift
Breitscheidstraße 3
06886 Lutherstadt Wittenberg
Hausanschrift
Kreisverwaltung
Bus: Kreisverwaltung
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Sprechzeiten der Fachdienste: Di  08:30 - 12:00 Uhr      13:00 - 15:00 Uhr Do 08:30 - 12:00 Uhr      13:00 - 18:00 Uhr Information des Landkreises Wittenberg: Mo 08:30 - 17:00 Uhr Di  08:30 - 17:00 Uhr Mi  08:30 - 14:00 Uhr Do 08:30 - 18:00 Uhr Fr  08:30 - 14:00 Uhr
Kontakt
Formulare
Bescheinigung für Arbeitnehmerinnen über die Zahlung eines Zuschusses zum Mutterschaftsgeld (Anlage 2)
Bescheinigung für Beamtinnen / Soldatinnen über die Zahlung von beamten- / soldatenrechtlichen Bezügen während der Mutterschutzfrist (Anlage 2)
Informationsblatt zum Antrag auf Gewährung von Elterngeld -gilt für Kinder, die ab dem 01.09.2021 geboren bzw. mit dem Ziel der Adoption in den Haushalt aufgenommen sind-
Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers bei Teilerwerbstätigkeit (Anlage 3a) -gilt für Kinder, die ab dem 01.09.2021 geboren bzw. mit dem Ziel der Adoption in den Haushalt aufgenommen sind-
Antrag auf Elterngeld nach dem Bundeselterngeld-und Elternzeitgesetz - BEEG
Erklärung zum Einkommen während des Bezuges von Elterngeld
Erklärung zum Einkommen vor der Geburt des Kindes
Regionale Elterngeldstellen
Internet
Formulare
Bescheinigung für Arbeitnehmerinnen über die Zahlung eines Zuschusses zum Mutterschaftsgeld (Anlage 2)
Bescheinigung für Beamtinnen / Soldatinnen über die Zahlung von beamten- / soldatenrechtlichen Bezügen während der Mutterschutzfrist (Anlage 2)
Informationsblatt zum Antrag auf Gewährung von Elterngeld -gilt für Kinder, die ab dem 01.09.2021 geboren bzw. mit dem Ziel der Adoption in den Haushalt aufgenommen sind-
Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers bei Teilerwerbstätigkeit (Anlage 3a) -gilt für Kinder, die ab dem 01.09.2021 geboren bzw. mit dem Ziel der Adoption in den Haushalt aufgenommen sind-
Antrag auf Elterngeld nach dem Bundeselterngeld-und Elternzeitgesetz - BEEG
Erklärung zum Einkommen während des Bezuges von Elterngeld
Erklärung zum Einkommen vor der Geburt des Kindes
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) - Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) - Service-Team
Öffnungszeiten
Sprechzeiten: Montag 09:00 – 18:00 Uhr Dienstag 09:00 – 18:00 Uhr Mittwoch 09:00 – 18:00 Uhr Donnerstag 09:00 – 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 30 20179130
E-Mail: info@bmfsfjservice.bund.de
Internet
Formulare
Bescheinigung für Arbeitnehmerinnen über die Zahlung eines Zuschusses zum Mutterschaftsgeld (Anlage 2)
Bescheinigung für Beamtinnen / Soldatinnen über die Zahlung von beamten- / soldatenrechtlichen Bezügen während der Mutterschutzfrist (Anlage 2)
Informationsblatt zum Antrag auf Gewährung von Elterngeld -gilt für Kinder, die ab dem 01.09.2021 geboren bzw. mit dem Ziel der Adoption in den Haushalt aufgenommen sind-
Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers bei Teilerwerbstätigkeit (Anlage 3a) -gilt für Kinder, die ab dem 01.09.2021 geboren bzw. mit dem Ziel der Adoption in den Haushalt aufgenommen sind-
Antrag auf Elterngeld nach dem Bundeselterngeld-und Elternzeitgesetz - BEEG
Erklärung zum Einkommen während des Bezuges von Elterngeld
Erklärung zum Einkommen vor der Geburt des Kindes
erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
- Geburtsurkunde des Kindes (in Ausnahmefällen gegebenenfalls anderes geeignetes Dokument)
Gegebenenfalls weitere Unterlagen:
- Personalausweis oder Aufenthaltstitel
- Nachweis über Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft
- Nachweise zum Erwerbseinkommen im Bemessungszeitraum
- Erklärung über voraussichtliches Erwerbseinkommen im Bezugszeitraum
- Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld und Bescheinigung des Arbeitgebers über den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
- sonstige Nachweise über Einnahmen im Bezugszeitraum
Je nach Ihrer individuellen Situation können Art und Umfang der Unterlagen variieren. Ebenso kann es Unterschiede zwischen den Elterngeldstellen geben. Prüfen Sie daher Ihre Antragsunterlagen auf weitere Hinweise. Bei Fragen können Sie Ihre zuständige Elterngeldstelle kontaktieren.
Voraussetzungen
Sie können Elterngeld bekommen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst.
- Sie haben einen Wohnsitz in Deutschland oder halten sich gewöhnlich hier auf.
- Sie leben mit Ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt.
- Sie sind entweder gar nicht erwerbstätig oder in der Regel nicht mehr als 32 Stunden pro Woche.
- Bei der Grenze von 32 Stunden pro Woche gibt es mehrere Besonderheiten, zum Beispiel bei Urlaub oder wenn Sie studieren oder eine Ausbildung machen.
- Bei Geburt bis zum 31. März 2024: Ihr zu versteuerndes Einkommen lag nicht über 250.000 EUR. Bei Elternpaaren liegt die Grenze in der Regel bei 300.000 EUR.
- Bei Geburt ab dem 1. April 2024: Ihr zu versteuerndes Einkommen lag nicht über 200.000 EUR. Diese Grenze gilt für Alleinerziehende sowie für Elternpaare.
- Bei Geburt ab dem 1. April 2025: Ihr zu versteuerndes Einkommen lag nicht über 175.000 EUR. Diese Grenze gilt für Alleinerziehende sowie für Elternpaare.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie in Ihrem Elterngeld-Bescheid. - Klage vor dem Sozialgericht
Fristen
Sie können den Elterngeld-Antrag erst nach der Geburt stellen.
Den Antrag stellen Sie am besten innerhalb der ersten 3 Lebensmonate Ihres Kindes, denn Elterngeld wird maximal für 3 Lebensmonate rückwirkend gezahlt.
Bearbeitungsdauer
Auskunft erhalten Sie bei der zuständigen Elterngeldstelle.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Bei Beschwerden, bei denen die Elterngeldstelle nicht abhelfen konnte, können Sie sich an die jeweilige Aufsichtsbehörde des Bundeslandes wenden.
Weitere Informationen
- Informationen zum Elterngeld auf dem Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
- Elterngeld-Rechner des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
- Broschüre „Elterngeld und Elternzeit“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 21.05.2024
Stichwörter
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