Elterngeld Bewilligung

    Elterngeld beantragen

    Wenn Sie Ihr Kind nach der Geburt betreuen, gleicht das Elterngeld einen Teil des wegfallenden Einkommens aus.

    Beschreibung

    Elterngeld ist eine Leistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Es ersetzt einen Teil des entfallenden Einkommens, wenn Sie nach der Geburt für Ihr Kind da sein wollen und Ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken. Elterngeld gibt es auch für Eltern, die vor der Geburt gar kein Einkommen hatten.

    Elterngeld gibt es in drei Varianten:

    • Basiselterngeld
    • ElterngeldPlus
    • Partnerschaftsbonus

    ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus unterstützen Sie besonders, wenn Sie sich Erwerbs- und Familienarbeit nach der Geburt partnerschaftlich teilen.

    Auch wenn Sie alleinerziehend sind, können Sie die verschiedenen Varianten beantragen. Für Adoptivkinder und Kinder in Adoptionspflege ist ebenfalls Elterngeld möglich.

    Sie können als Eltern selbst entscheiden, wer für welchen Zeitraum das Elterngeld in Anspruch nimmt. Im Antrag müssen Sie angeben, für welche Lebensmonate Ihres Kindes Sie Elterngeld beantragen möchten, und welche Elterngeld-Variante Sie wählen.

    Die Höhe des Elterngelds wird individuell berechnet. Die Berechnung richtet sich nach dem Einkommen, das Sie vor der Geburt hatten und das nach der Geburt wegfällt. Wenn Sie vor der Geburt gar kein Einkommen hatten oder nach der Geburt kein Einkommen wegfällt, bekommen Sie einen Mindestbetrag. Beim Basiselterngeld sind das mindestens 300,00 EUR  monatlich. Beim ElterngeldPlus sind es mindestens 150,00 EUR monatlich. 

    Tipp: Als Hilfe zur Planung und Berechnung können Sie den Elterngeld-Rechner des Bundesfamilienministeriums nutzen. 

    Online-Dienst

    ST: Elterngeld

    ID: L100008_406223155

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 30.01.2024 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 30.01.2024 (von: Behschnitt, Rahel)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Zuständigkeit

    Hinweise für Sachsen-Anhalt: Elterngeld beantragen

     Zuständig ist die Gemeinde oder die Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz haben. In der Regel erhalten Sie die notwendigen Anträge und Informationen beim Jugendamt.

    Ansprechpartner

    SG Leistungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Kloster 4

    06217 Merseburg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Di: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 18:00 Uhr Do: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 15:30 Uhr mit Bitte um telefonische Terminvereinbarung vorab

    Kontakt

    E-Mail: jugendamt-avu@saalekreis.de

    Telefon Festnetz: 03461 40-1506

    Fax: 03461 40-1502

    Formulare

    Bescheinigung für Arbeitnehmerinnen über die Zahlung eines Zuschusses zum Mutterschaftsgeld (Anlage 2)
    Bescheinigung für Beamtinnen / Soldatinnen über die Zahlung von beamten- / soldatenrechtlichen Bezügen während der Mutterschutzfrist (Anlage 2)
    Informationsblatt zum Antrag auf Gewährung von Elterngeld -gilt für Kinder, die ab dem 01.09.2021 geboren bzw. mit dem Ziel der Adoption in den Haushalt aufgenommen sind-
    Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers bei Teilerwerbstätigkeit (Anlage 3a) -gilt für Kinder, die ab dem 01.09.2021 geboren bzw. mit dem Ziel der Adoption in den Haushalt aufgenommen sind-
    Antrag auf Elterngeld nach dem Bundeselterngeld-und Elternzeitgesetz - BEEG
    Erklärung zum Einkommen während des Bezuges von Elterngeld
    Erklärung zum Einkommen vor der Geburt des Kindes

    Stichwörter

    Unterhaltsvorschuss, Unterhalt, Beistandschaften, Beurkundung, Vaterschaftsanerkennung

    Version

    Technisch erstellt am 22.10.2009 (von: Christopher Sipp)

    Technisch geändert am 10.10.2022 (von: Webservice, brain-GeoCMS)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Regionale Elterngeldstellen

    Internet

    Formulare

    Bescheinigung für Arbeitnehmerinnen über die Zahlung eines Zuschusses zum Mutterschaftsgeld (Anlage 2)
    Bescheinigung für Beamtinnen / Soldatinnen über die Zahlung von beamten- / soldatenrechtlichen Bezügen während der Mutterschutzfrist (Anlage 2)
    Informationsblatt zum Antrag auf Gewährung von Elterngeld -gilt für Kinder, die ab dem 01.09.2021 geboren bzw. mit dem Ziel der Adoption in den Haushalt aufgenommen sind-
    Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers bei Teilerwerbstätigkeit (Anlage 3a) -gilt für Kinder, die ab dem 01.09.2021 geboren bzw. mit dem Ziel der Adoption in den Haushalt aufgenommen sind-
    Antrag auf Elterngeld nach dem Bundeselterngeld-und Elternzeitgesetz - BEEG
    Erklärung zum Einkommen während des Bezuges von Elterngeld
    Erklärung zum Einkommen vor der Geburt des Kindes

    Version

    Technisch erstellt am 01.02.2024 (von: Intern, System)

    Technisch geändert am 01.02.2024 (von: Intern, System)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) - Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) - Service-Team

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten: Montag 09:00 – 18:00 Uhr Dienstag 09:00 – 18:00 Uhr Mittwoch 09:00 – 18:00 Uhr Donnerstag 09:00 – 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 30 20179130

    E-Mail: info@bmfsfjservice.bund.de

    Internet

    Formulare

    Bescheinigung für Arbeitnehmerinnen über die Zahlung eines Zuschusses zum Mutterschaftsgeld (Anlage 2)
    Bescheinigung für Beamtinnen / Soldatinnen über die Zahlung von beamten- / soldatenrechtlichen Bezügen während der Mutterschutzfrist (Anlage 2)
    Informationsblatt zum Antrag auf Gewährung von Elterngeld -gilt für Kinder, die ab dem 01.09.2021 geboren bzw. mit dem Ziel der Adoption in den Haushalt aufgenommen sind-
    Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers bei Teilerwerbstätigkeit (Anlage 3a) -gilt für Kinder, die ab dem 01.09.2021 geboren bzw. mit dem Ziel der Adoption in den Haushalt aufgenommen sind-
    Antrag auf Elterngeld nach dem Bundeselterngeld-und Elternzeitgesetz - BEEG
    Erklärung zum Einkommen während des Bezuges von Elterngeld
    Erklärung zum Einkommen vor der Geburt des Kindes

    Version

    Technisch erstellt am 01.12.2024 (von: Intern, System)

    Technisch geändert am 01.12.2024 (von: Intern, System)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    erforderliche Unterlagen

    • Antragsformular
    • Geburtsurkunde des Kindes (in Ausnahmefällen gegebenenfalls anderes geeignetes Dokument)

    Gegebenenfalls weitere Unterlagen:

    • Personalausweis oder Aufenthaltstitel
    • Nachweis über Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft
    • Nachweise zum Erwerbseinkommen im Bemessungszeitraum
    • Erklärung über voraussichtliches Erwerbseinkommen im Bezugszeitraum
    • Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld und Bescheinigung des Arbeitgebers über den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
    • sonstige Nachweise über Einnahmen im Bezugszeitraum

    Je nach Ihrer individuellen Situation können Art und Umfang der Unterlagen variieren. Ebenso kann es Unterschiede zwischen den Elterngeldstellen geben. Prüfen Sie daher Ihre Antragsunterlagen auf weitere Hinweise. Bei Fragen können Sie Ihre zuständige Elterngeldstelle kontaktieren.

    Voraussetzungen

    Sie können Elterngeld bekommen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst. 
    • Sie haben einen Wohnsitz in Deutschland oder halten sich gewöhnlich hier auf.
    • Sie leben mit Ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt.
    • Sie sind entweder gar nicht erwerbstätig oder in der Regel nicht mehr als 32 Stunden pro Woche.
      • Bei der Grenze von 32 Stunden pro Woche gibt es mehrere Besonderheiten, zum Beispiel bei Urlaub oder wenn Sie studieren oder eine Ausbildung machen. 
    • Bei Geburt bis zum 31. März 2024: Ihr zu versteuerndes Einkommen lag nicht über 250.000 EUR. Bei Elternpaaren liegt die Grenze in der Regel bei 300.000 EUR.
    • Bei Geburt ab dem 1. April 2024: Ihr zu versteuerndes  Einkommen lag nicht über 200.000 EUR. Diese Grenze gilt für Alleinerziehende sowie für Elternpaare.
    • Bei Geburt ab dem 1. April 2025: Ihr zu versteuerndes Einkommen lag nicht über 175.000 EUR. Diese Grenze gilt für Alleinerziehende sowie für Elternpaare.    

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie können den Elterngeld-Antrag erst nach der Geburt stellen.

    Den Antrag stellen Sie am besten innerhalb der ersten 3 Lebensmonate Ihres Kindes, denn Elterngeld wird maximal für 3 Lebensmonate rückwirkend gezahlt.

    Bearbeitungsdauer

    Auskunft erhalten Sie bei der zuständigen Elterngeldstelle.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei Beschwerden, bei denen die Elterngeldstelle nicht abhelfen konnte, können Sie sich an die jeweilige Aufsichtsbehörde des Bundeslandes wenden.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 21.05.2024

    Version

    Technisch erstellt am 28.02.2012 (von: Lück Clemens)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)